hinreichend zusammengezogen hat, und zweitens der Schmerz, welchen die Kreisende an Anheftungspunkte der Placenta bemerkt, sobald nur ein mäßiger Zug am Nabelstrange versucht wird, und der bei fortgesetztem Zuge sich einstellende Blutabgang.
§. 1502.
Die Folgen dieser Abnormität sind 1) die Gefahr einer Umstülpung des Uterus bei unvorsichtigem Zuge am Nabelstrange. 2) Gefahr einer beträchtlichen Blutung wenn einzelne Stellen der Placenta sich trennen und demungeachtet das Ausstoßen der ganzen Placenta nicht erfolgen kann. 3) Gefahr eines sehr langen Zurückbleibens der Placenta. Ueber diesen letztern Punkt namentlich, sind nun die Meinungen sehr verschieden, indem Einige das selbst Wochen lang dauernde Zurückbleiben der Placenta für einen nicht gefährlichen Zustand, Andere selbst das einige Stunden dauernde Verzögern dieses Abganges für höchst bedenklich erklärten.
§. 1503.
Erwägt man Gründe dafür und dawider unpartheiisch, so wird man finden, daß so im Allgemeinen ausgesprochen beide Annahmen unzureichend sind, und daß die Gefahr welche eine solche Nachgeburtszögerung droht durch die weiter damit verbundenen Umstände modificirt wird. Die Erfahrung beweist nämlich allerdings, daß ein sehr langes Zurückbleiben der Nachgeburt den weiblichen Körper nicht minder nachtheilig afficiren könne, als ein zu langes Verzögern der Geburt des Kindes, indem dadurch die Verkleinerung des Uterus gehindert, die so bedeutende Revolution der Wochenperiode gestört, und zuletzt ein gereitzter ja entzündlicher Zustand des Uterus ein- treten werde, um ein Gebilde, dessen Ausstoßung die Natur fordert, auf alle Weise auszusondern. Hierbei können ferner allerdings die gelösten Partien der Placenta, so gut als das abgestorbene im Uterus liegende Kind in Fäulniß übergehen, welches an dem Nabelstrange und den Häuten, welche ge- wöhnlich zuerst abfaulen, vorzüglich bemerklich wird, und
hinreichend zuſammengezogen hat, und zweitens der Schmerz, welchen die Kreiſende an Anheftungspunkte der Placenta bemerkt, ſobald nur ein maͤßiger Zug am Nabelſtrange verſucht wird, und der bei fortgeſetztem Zuge ſich einſtellende Blutabgang.
§. 1502.
Die Folgen dieſer Abnormitaͤt ſind 1) die Gefahr einer Umſtuͤlpung des Uterus bei unvorſichtigem Zuge am Nabelſtrange. 2) Gefahr einer betraͤchtlichen Blutung wenn einzelne Stellen der Placenta ſich trennen und demungeachtet das Ausſtoßen der ganzen Placenta nicht erfolgen kann. 3) Gefahr eines ſehr langen Zuruͤckbleibens der Placenta. Ueber dieſen letztern Punkt namentlich, ſind nun die Meinungen ſehr verſchieden, indem Einige das ſelbſt Wochen lang dauernde Zuruͤckbleiben der Placenta fuͤr einen nicht gefaͤhrlichen Zuſtand, Andere ſelbſt das einige Stunden dauernde Verzoͤgern dieſes Abganges fuͤr hoͤchſt bedenklich erklaͤrten.
§. 1503.
Erwaͤgt man Gruͤnde dafuͤr und dawider unpartheiiſch, ſo wird man finden, daß ſo im Allgemeinen ausgeſprochen beide Annahmen unzureichend ſind, und daß die Gefahr welche eine ſolche Nachgeburtszoͤgerung droht durch die weiter damit verbundenen Umſtaͤnde modificirt wird. Die Erfahrung beweiſt naͤmlich allerdings, daß ein ſehr langes Zuruͤckbleiben der Nachgeburt den weiblichen Koͤrper nicht minder nachtheilig afficiren koͤnne, als ein zu langes Verzoͤgern der Geburt des Kindes, indem dadurch die Verkleinerung des Uterus gehindert, die ſo bedeutende Revolution der Wochenperiode geſtoͤrt, und zuletzt ein gereitzter ja entzuͤndlicher Zuſtand des Uterus ein- treten werde, um ein Gebilde, deſſen Ausſtoßung die Natur fordert, auf alle Weiſe auszuſondern. Hierbei koͤnnen ferner allerdings die geloͤſten Partien der Placenta, ſo gut als das abgeſtorbene im Uterus liegende Kind in Faͤulniß uͤbergehen, welches an dem Nabelſtrange und den Haͤuten, welche ge- woͤhnlich zuerſt abfaulen, vorzuͤglich bemerklich wird, und
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[507/0533]
hinreichend zuſammengezogen hat, und zweitens der Schmerz,
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ſobald nur ein maͤßiger Zug am Nabelſtrange verſucht wird,
und der bei fortgeſetztem Zuge ſich einſtellende Blutabgang.
§. 1502.
Die Folgen dieſer Abnormitaͤt ſind 1) die Gefahr einer
Umſtuͤlpung des Uterus bei unvorſichtigem Zuge am Nabelſtrange.
2) Gefahr einer betraͤchtlichen Blutung wenn einzelne Stellen
der Placenta ſich trennen und demungeachtet das Ausſtoßen
der ganzen Placenta nicht erfolgen kann. 3) Gefahr eines
ſehr langen Zuruͤckbleibens der Placenta. Ueber dieſen letztern
Punkt namentlich, ſind nun die Meinungen ſehr verſchieden,
indem Einige das ſelbſt Wochen lang dauernde Zuruͤckbleiben
der Placenta fuͤr einen nicht gefaͤhrlichen Zuſtand, Andere ſelbſt
das einige Stunden dauernde Verzoͤgern dieſes Abganges fuͤr
hoͤchſt bedenklich erklaͤrten.
§. 1503.
Erwaͤgt man Gruͤnde dafuͤr und dawider unpartheiiſch,
ſo wird man finden, daß ſo im Allgemeinen ausgeſprochen
beide Annahmen unzureichend ſind, und daß die Gefahr welche
eine ſolche Nachgeburtszoͤgerung droht durch die weiter damit
verbundenen Umſtaͤnde modificirt wird. Die Erfahrung beweiſt
naͤmlich allerdings, daß ein ſehr langes Zuruͤckbleiben der
Nachgeburt den weiblichen Koͤrper nicht minder nachtheilig
afficiren koͤnne, als ein zu langes Verzoͤgern der Geburt des
Kindes, indem dadurch die Verkleinerung des Uterus gehindert,
die ſo bedeutende Revolution der Wochenperiode geſtoͤrt, und
zuletzt ein gereitzter ja entzuͤndlicher Zuſtand des Uterus ein-
treten werde, um ein Gebilde, deſſen Ausſtoßung die Natur
fordert, auf alle Weiſe auszuſondern. Hierbei koͤnnen ferner
allerdings die geloͤſten Partien der Placenta, ſo gut als das
abgeſtorbene im Uterus liegende Kind in Faͤulniß uͤbergehen,
welches an dem Nabelſtrange und den Haͤuten, welche ge-
woͤhnlich zuerſt abfaulen, vorzuͤglich bemerklich wird, und
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Carus, Carl Gustav: Lehrbuch der Gynäkologie. Bd. 2. Leipzig, 1820, S. 507. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/carus_gynaekologie02_1820/533>, abgerufen am 31.10.2024.
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