Vorgänger in Ansehung dieses Stückes, tadelt daher der P. Daniel mit gröstem Rechte. Histoire de France Preface. p. XXX.
§. 17. Erster Fall: Wo Geschichtschreiber einander widersprechen.
Wenn ein späterer Geschichtschreiber das Gegentheil von demjenigen erzehlt, was wir bey einem älteren, und hauptsächlich bey einem Seri- tore coaeuo antreffen, so entstehet daraus einiger, obgleich etwa geringer Zweifel. Denn wider- sprechende Aussagen ziehen solches nach sich (§. 2. C. 10.). Hier ist nun, wie bey allem Zweifel, un- sere Schuldigkeit zuförderst, nach der Gewißheit zu streben (§. cit.); welches entweder durch Weg- räumung des Widerspruchs (§. 4. 5. 6.) oder durch Wegschaffung des einen Zeugnisses (§. 7. C. 10.) geschehen müsse. Nun lässet sich bey todten Aus- sagern, (die man Zeugen zu nennen pflegt), die Mittel, ihr Zeugniß oder Aussage wegzuschaffen, nicht anwenden, die wir (§. 8. 9. C. 10.) bemerckt haben. Es sind aber andere Wege möglich, wie ein Zeugniß abkommen kan. Denn 1. weil es dabey auf eine Stelle in einem Buche, das etwa auch das neueste nicht ist, ankommt; so wäre zu untersuchen; ob auch die neuere Aussage, würck- lich vorhanden, und nicht etwa durch einen Zu- fall, der sich bey Abschreibung der Bücher sonsten wohl begeben, entstanden sey. Denn obgleich dieser Weg selten möchte brauchbar befunden werden; und man gleich in allen Büchern,
bey
von alten u. auslaͤndiſch. Geſchichten.
Vorgaͤnger in Anſehung dieſes Stuͤckes, tadelt daher der P. Daniel mit groͤſtem Rechte. Hiſtoire de France Preface. p. XXX.
§. 17. Erſter Fall: Wo Geſchichtſchreiber einander widerſprechen.
Wenn ein ſpaͤterer Geſchichtſchreiber das Gegentheil von demjenigen erzehlt, was wir bey einem aͤlteren, und hauptſaͤchlich bey einem Seri- tore coæuo antreffen, ſo entſtehet daraus einiger, obgleich etwa geringer Zweifel. Denn wider- ſprechende Ausſagen ziehen ſolches nach ſich (§. 2. C. 10.). Hier iſt nun, wie bey allem Zweifel, un- ſere Schuldigkeit zufoͤrderſt, nach der Gewißheit zu ſtreben (§. cit.); welches entweder durch Weg- raͤumung des Widerſpruchs (§. 4. 5. 6.) oder durch Wegſchaffung des einen Zeugniſſes (§. 7. C. 10.) geſchehen muͤſſe. Nun laͤſſet ſich bey todten Aus- ſagern, (die man Zeugen zu nennen pflegt), die Mittel, ihr Zeugniß oder Ausſage wegzuſchaffen, nicht anwenden, die wir (§. 8. 9. C. 10.) bemerckt haben. Es ſind aber andere Wege moͤglich, wie ein Zeugniß abkommen kan. Denn 1. weil es dabey auf eine Stelle in einem Buche, das etwa auch das neueſte nicht iſt, ankommt; ſo waͤre zu unterſuchen; ob auch die neuere Ausſage, wuͤrck- lich vorhanden, und nicht etwa durch einen Zu- fall, der ſich bey Abſchreibung der Buͤcher ſonſten wohl begeben, entſtanden ſey. Denn obgleich dieſer Weg ſelten moͤchte brauchbar befunden werden; und man gleich in allen Buͤchern,
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von alten u. auslaͤndiſch. Geſchichten.
Vorgaͤnger in Anſehung dieſes Stuͤckes, tadelt
daher der P. Daniel mit groͤſtem Rechte. Hiſtoire
de France Preface. p. XXX.
§. 17.
Erſter Fall: Wo Geſchichtſchreiber
einander widerſprechen.
Wenn ein ſpaͤterer Geſchichtſchreiber das
Gegentheil von demjenigen erzehlt, was wir bey
einem aͤlteren, und hauptſaͤchlich bey einem Seri-
tore coæuo antreffen, ſo entſtehet daraus einiger,
obgleich etwa geringer Zweifel. Denn wider-
ſprechende Ausſagen ziehen ſolches nach ſich (§. 2.
C. 10.). Hier iſt nun, wie bey allem Zweifel, un-
ſere Schuldigkeit zufoͤrderſt, nach der Gewißheit
zu ſtreben (§. cit.); welches entweder durch Weg-
raͤumung des Widerſpruchs (§. 4. 5. 6.) oder durch
Wegſchaffung des einen Zeugniſſes (§. 7. C. 10.)
geſchehen muͤſſe. Nun laͤſſet ſich bey todten Aus-
ſagern, (die man Zeugen zu nennen pflegt), die
Mittel, ihr Zeugniß oder Ausſage wegzuſchaffen,
nicht anwenden, die wir (§. 8. 9. C. 10.) bemerckt
haben. Es ſind aber andere Wege moͤglich, wie
ein Zeugniß abkommen kan. Denn 1. weil es
dabey auf eine Stelle in einem Buche, das etwa
auch das neueſte nicht iſt, ankommt; ſo waͤre zu
unterſuchen; ob auch die neuere Ausſage, wuͤrck-
lich vorhanden, und nicht etwa durch einen Zu-
fall, der ſich bey Abſchreibung der Buͤcher ſonſten
wohl begeben, entſtanden ſey. Denn obgleich
dieſer Weg ſelten moͤchte brauchbar befunden
werden; und man gleich in allen Buͤchern,
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Chladni, Johann Martin: Allgemeine Geschichtswissenschaft. Leipzig, 1752. , S. 367. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/chladni_geschichtswissenschaft_1752/403>, abgerufen am 24.11.2024.
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