Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834.halten können und daß die Verminderung des einen Theils 326. Je schwächer aber die Zerstörungskraft des 327. Ferner ist auch der in der Zahl bedeutend 328. Die entgegengesetzten Bedingungen werden die 329. Wo kein besonderes Interesse für die Beschleu- 330. Auf diese Weise ist also die gleichzeitige An- 331. Im Handgefecht entscheidet die Überlegenheit 332. Das Handgefecht ist nämlich eine Entscheidung halten koͤnnen und daß die Verminderung des einen Theils 326. Je ſchwaͤcher aber die Zerſtoͤrungskraft des 327. Ferner iſt auch der in der Zahl bedeutend 328. Die entgegengeſetzten Bedingungen werden die 329. Wo kein beſonderes Intereſſe fuͤr die Beſchleu- 330. Auf dieſe Weiſe iſt alſo die gleichzeitige An- 331. Im Handgefecht entſcheidet die Überlegenheit 332. Das Handgefecht iſt naͤmlich eine Entſcheidung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0354" n="340"/> halten koͤnnen und daß die Verminderung des einen Theils<lb/> wenn ſie gewiſſe Grenzen nicht uͤberſchreitet, nur <hi rendition="#g">den</hi> Er-<lb/> folg hat die <hi rendition="#g">gegenſeitige Wirkung zu ſchwaͤchen</hi>.</p><lb/> <p>326. Je ſchwaͤcher aber die Zerſtoͤrungskraft des<lb/> Feuergefechts wird, um ſo mehr Zeit wird erforderlich die<lb/> gehoͤrige Wirkung hervorzubringen. Daher iſt derjenige<lb/> welcher hauptſaͤchlich Zeit gewinnen will (gewoͤhnlich der<lb/> Vertheidiger) in dem Intereſſe die gemeinſchaftliche (d. i.<lb/> die Summe der gegenſeitigen) Zerſtoͤrungskraft des Feuer-<lb/> gefechts ſo viel als moͤglich zu maͤßigen.</p><lb/> <p>327. Ferner iſt auch der in der Zahl bedeutend<lb/> Schwaͤchere in dieſem Fall, denn bei gleichen Verluſten<lb/> ſind die ſeinen relativ immer groͤßer.</p><lb/> <p>328. Die entgegengeſetzten Bedingungen werden die<lb/> entgegengeſetzten Intereſſen hervorbringen.</p><lb/> <p>329. Wo kein beſonderes Intereſſe fuͤr die Beſchleu-<lb/> nigung der Wirkung vorherrſcht, werden beide Theile das<lb/> Intereſſe haben ſich mit ſo Wenigem als moͤglich zu be-<lb/> helfen, d. h. wie ſchon (Nr. 89 <hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">b.</hi></hi>) geſagt iſt, nur ſo viel<lb/> anzuwenden um nicht durch die geringe Zahl den Gegner<lb/> zu veranlaſſen ſogleich ins Handgefecht uͤberzugehen.</p><lb/> <p>330. Auf dieſe Weiſe iſt alſo die gleichzeitige An-<lb/> wendung der Streitkraͤfte im Feuergefecht durch <hi rendition="#g">den<lb/> Mangel des Vortheils</hi> beſchraͤnkt und auf den ſuc-<lb/> ceſſiven Gebrauch der entbehrlichen Kraͤfte hingewieſen.</p><lb/> <p>331. Im Handgefecht entſcheidet die Überlegenheit<lb/> der Zahl vor allen Dingen und die <hi rendition="#g">gleichzeitige</hi> An-<lb/> wendung der Kraͤfte hat ſo ſehr den Vorzug vor der<lb/><hi rendition="#g">ſucceſſiven</hi>, daß dieſe durch den bloßen Begriff faſt<lb/> ganz ausgeſchloſſen und erſt durch die Nebenumſtaͤnde wie-<lb/> der moͤglich wird.</p><lb/> <p>332. Das Handgefecht iſt naͤmlich eine Entſcheidung<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [340/0354]
halten koͤnnen und daß die Verminderung des einen Theils
wenn ſie gewiſſe Grenzen nicht uͤberſchreitet, nur den Er-
folg hat die gegenſeitige Wirkung zu ſchwaͤchen.
326. Je ſchwaͤcher aber die Zerſtoͤrungskraft des
Feuergefechts wird, um ſo mehr Zeit wird erforderlich die
gehoͤrige Wirkung hervorzubringen. Daher iſt derjenige
welcher hauptſaͤchlich Zeit gewinnen will (gewoͤhnlich der
Vertheidiger) in dem Intereſſe die gemeinſchaftliche (d. i.
die Summe der gegenſeitigen) Zerſtoͤrungskraft des Feuer-
gefechts ſo viel als moͤglich zu maͤßigen.
327. Ferner iſt auch der in der Zahl bedeutend
Schwaͤchere in dieſem Fall, denn bei gleichen Verluſten
ſind die ſeinen relativ immer groͤßer.
328. Die entgegengeſetzten Bedingungen werden die
entgegengeſetzten Intereſſen hervorbringen.
329. Wo kein beſonderes Intereſſe fuͤr die Beſchleu-
nigung der Wirkung vorherrſcht, werden beide Theile das
Intereſſe haben ſich mit ſo Wenigem als moͤglich zu be-
helfen, d. h. wie ſchon (Nr. 89 b.) geſagt iſt, nur ſo viel
anzuwenden um nicht durch die geringe Zahl den Gegner
zu veranlaſſen ſogleich ins Handgefecht uͤberzugehen.
330. Auf dieſe Weiſe iſt alſo die gleichzeitige An-
wendung der Streitkraͤfte im Feuergefecht durch den
Mangel des Vortheils beſchraͤnkt und auf den ſuc-
ceſſiven Gebrauch der entbehrlichen Kraͤfte hingewieſen.
331. Im Handgefecht entſcheidet die Überlegenheit
der Zahl vor allen Dingen und die gleichzeitige An-
wendung der Kraͤfte hat ſo ſehr den Vorzug vor der
ſucceſſiven, daß dieſe durch den bloßen Begriff faſt
ganz ausgeſchloſſen und erſt durch die Nebenumſtaͤnde wie-
der moͤglich wird.
332. Das Handgefecht iſt naͤmlich eine Entſcheidung
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