so wichtigen Angelegenheiten, auch zu Gott ihre Zuflucht nehmen, so ist auch der Herr mit ihnen, sei es, daß Er sie in Seinem Lichte das Rechte erkennen lasse oder daß Er die Umstände zu ihrem Gunsten füge.
So gewissenhafte Eltern, christliche Väter und Mütter. Und ob sie auch, da das Wünschenswerthe beim besten Willen nicht immer erreichbar ist, mit- unter in der Lage sind, mit dem billigen Wünschen wenigstens in etwa Entsprechenden vorlieb zu nehmen; dennoch nie werden sie (wie sie es auch nicht dürfen) durch die Rücksicht auf zeitliche Vortheile und Aus- sichten, und wären es auch die größten und glänzend- sten, sich bestimmen lassen, ihre Kinder in Häuser, in Verhältnisse u. s. w. hinzugeben, wo ihre Tu- gend, ihre Unschuld, ihr Glaube augenscheinlicher und offener Gefahr preisgegeben sein würde.
Und ist ein Sohn, eine Tochter aus dem väter- lichen Hause entlassen, so wird der wahre christliche Vater (mit der Mutter) stets, wie es wiederum Pflicht ist, ein Auge auf dieselben haben und, so viel es möglich, sich Kenntniß darüber zu verschaffen suchen, wie es um dasselbe, um seine Lage, um sein Ver- halten stehe. Stellt sich heraus, daß seine ur- sprünglichen Voraussetzungen sich nicht erfüllten, daß der Sohn, die Tochter dort übel berathen seien, daß ihrer christlichen Gesinnung und Sitte arge Gefahr drohe, da wird er nicht gleichgültig zusehen, da wird er, wenn er die Sache an sich nicht ändern kann, Alles aufbieten und selbst die größten Unannehm- lichkeiten und Opfer nicht scheuen, um, wo immer möglich und so bald möglich, sein Kind, damit er es aus der Gefahr rette, aus jenem Hause, aus diesen Verhältnissen fortzuschaffen.
so wichtigen Angelegenheiten, auch zu Gott ihre Zuflucht nehmen, so ist auch der Herr mit ihnen, sei es, daß Er sie in Seinem Lichte das Rechte erkennen lasse oder daß Er die Umstände zu ihrem Gunsten füge.
So gewissenhafte Eltern, christliche Väter und Mütter. Und ob sie auch, da das Wünschenswerthe beim besten Willen nicht immer erreichbar ist, mit- unter in der Lage sind, mit dem billigen Wünschen wenigstens in etwa Entsprechenden vorlieb zu nehmen; dennoch nie werden sie (wie sie es auch nicht dürfen) durch die Rücksicht auf zeitliche Vortheile und Aus- sichten, und wären es auch die größten und glänzend- sten, sich bestimmen lassen, ihre Kinder in Häuser, in Verhältnisse u. s. w. hinzugeben, wo ihre Tu- gend, ihre Unschuld, ihr Glaube augenscheinlicher und offener Gefahr preisgegeben sein würde.
Und ist ein Sohn, eine Tochter aus dem väter- lichen Hause entlassen, so wird der wahre christliche Vater (mit der Mutter) stets, wie es wiederum Pflicht ist, ein Auge auf dieselben haben und, so viel es möglich, sich Kenntniß darüber zu verschaffen suchen, wie es um dasselbe, um seine Lage, um sein Ver- halten stehe. Stellt sich heraus, daß seine ur- sprünglichen Voraussetzungen sich nicht erfüllten, daß der Sohn, die Tochter dort übel berathen seien, daß ihrer christlichen Gesinnung und Sitte arge Gefahr drohe, da wird er nicht gleichgültig zusehen, da wird er, wenn er die Sache an sich nicht ändern kann, Alles aufbieten und selbst die größten Unannehm- lichkeiten und Opfer nicht scheuen, um, wo immer möglich und so bald möglich, sein Kind, damit er es aus der Gefahr rette, aus jenem Hause, aus diesen Verhältnissen fortzuschaffen.
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so wichtigen Angelegenheiten, auch zu Gott ihre Zuflucht
nehmen, so ist auch der Herr mit ihnen, sei es, daß
Er sie in Seinem Lichte das Rechte erkennen lasse
oder daß Er die Umstände zu ihrem Gunsten füge.
So gewissenhafte Eltern, christliche Väter und
Mütter. Und ob sie auch, da das Wünschenswerthe
beim besten Willen nicht immer erreichbar ist, mit-
unter in der Lage sind, mit dem billigen Wünschen
wenigstens in etwa Entsprechenden vorlieb zu nehmen;
dennoch nie werden sie (wie sie es auch nicht dürfen)
durch die Rücksicht auf zeitliche Vortheile und Aus-
sichten, und wären es auch die größten und glänzend-
sten, sich bestimmen lassen, ihre Kinder in Häuser,
in Verhältnisse u. s. w. hinzugeben, wo ihre Tu-
gend, ihre Unschuld, ihr Glaube augenscheinlicher und
offener Gefahr preisgegeben sein würde.
Und ist ein Sohn, eine Tochter aus dem väter-
lichen Hause entlassen, so wird der wahre christliche
Vater (mit der Mutter) stets, wie es wiederum Pflicht
ist, ein Auge auf dieselben haben und, so viel es
möglich, sich Kenntniß darüber zu verschaffen suchen,
wie es um dasselbe, um seine Lage, um sein Ver-
halten stehe. Stellt sich heraus, daß seine ur-
sprünglichen Voraussetzungen sich nicht erfüllten, daß
der Sohn, die Tochter dort übel berathen seien, daß
ihrer christlichen Gesinnung und Sitte arge Gefahr
drohe, da wird er nicht gleichgültig zusehen, da wird
er, wenn er die Sache an sich nicht ändern kann,
Alles aufbieten und selbst die größten Unannehm-
lichkeiten und Opfer nicht scheuen, um, wo immer
möglich und so bald möglich, sein Kind, damit er es
aus der Gefahr rette, aus jenem Hause, aus diesen
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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/129>, abgerufen am 27.11.2024.
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