ward gehört, um so häufigere für Petion. Die Erklärung, das Vaterland sey in Gefahr, war geschehen, und daß der König nicht mehr an der Spitze bleiben könne galt für ausgemacht. Vergniaud, Guadet, Gensonne betrieben einen Verzicht des Königs zu Gunsten seines Dauphins, als Brissot die Nationalversammlung zu einer Untersuchung aufforderte, welche durch den Artikel der Verfassungsur- kunde: "Sollte sich der König an die Spitze eines Heeres stellen und dieses gegen die Nation führen oder sollte er sich einem solchen Unternehmen, falls dasselbe in seinem Namen ausgeführt würde, nicht förmlich widersetzen, so wird er angesehen, als habe er dem Königthum entsagt" -- allerdings begründet ward. Die Nationalversammlung hatte bereits den Beschluß gefaßt zu untersuchen, ob derJuli 26. durch die Constitution vorgesehene Fall eingetreten sey, als das große Manifest der Feinde in der Hauptstadt eintraf. Es stand im Moniteur vom 3ten August, und an demsel- ben Tage verlangte Petion im Namen der Hauptstadt die Erklärung des verwirkten Thronrechtes in Rücksicht auf den nahenden Feind, nicht bloß jene beiden Despoten, "die ein eben so unverschämtes als abgeschmacktes Mani- fest erlassen haben," sondern eine Schaar von Vaterlands- mördern, Franzosen, geführt von den Brüdern des Königs. Entsetzung des Königs und Ernennung der Minister durch die Nationalversammlung, jedoch mit Ausschließung ihrer Mitglieder, war sein Antrag, und die Nationalversamm- lung beschloß denselben am 9ten August in Erwägung zu
ward gehört, um ſo häufigere für Pétion. Die Erklärung, das Vaterland ſey in Gefahr, war geſchehen, und daß der König nicht mehr an der Spitze bleiben könne galt für ausgemacht. Vergniaud, Guadet, Genſonné betrieben einen Verzicht des Königs zu Gunſten ſeines Dauphins, als Briſſot die Nationalverſammlung zu einer Unterſuchung aufforderte, welche durch den Artikel der Verfaſſungsur- kunde: „Sollte ſich der König an die Spitze eines Heeres ſtellen und dieſes gegen die Nation führen oder ſollte er ſich einem ſolchen Unternehmen, falls daſſelbe in ſeinem Namen ausgeführt würde, nicht förmlich widerſetzen, ſo wird er angeſehen, als habe er dem Königthum entſagt“ — allerdings begründet ward. Die Nationalverſammlung hatte bereits den Beſchluß gefaßt zu unterſuchen, ob derJuli 26. durch die Conſtitution vorgeſehene Fall eingetreten ſey, als das große Manifeſt der Feinde in der Hauptſtadt eintraf. Es ſtand im Moniteur vom 3ten Auguſt, und an demſel- ben Tage verlangte Pétion im Namen der Hauptſtadt die Erklärung des verwirkten Thronrechtes in Rückſicht auf den nahenden Feind, nicht bloß jene beiden Deſpoten, „die ein eben ſo unverſchämtes als abgeſchmacktes Mani- feſt erlaſſen haben,“ ſondern eine Schaar von Vaterlands- mördern, Franzoſen, geführt von den Brüdern des Königs. Entſetzung des Königs und Ernennung der Miniſter durch die Nationalverſammlung, jedoch mit Ausſchließung ihrer Mitglieder, war ſein Antrag, und die Nationalverſamm- lung beſchloß denſelben am 9ten Auguſt in Erwägung zu
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ward gehört, um ſo häufigere für Pétion. Die Erklärung,
das Vaterland ſey in Gefahr, war geſchehen, und daß
der König nicht mehr an der Spitze bleiben könne galt
für ausgemacht. Vergniaud, Guadet, Genſonné betrieben
einen Verzicht des Königs zu Gunſten ſeines Dauphins,
als Briſſot die Nationalverſammlung zu einer Unterſuchung
aufforderte, welche durch den Artikel der Verfaſſungsur-
kunde: „Sollte ſich der König an die Spitze eines Heeres
ſtellen und dieſes gegen die Nation führen oder ſollte er
ſich einem ſolchen Unternehmen, falls daſſelbe in ſeinem
Namen ausgeführt würde, nicht förmlich widerſetzen, ſo
wird er angeſehen, als habe er dem Königthum entſagt“
— allerdings begründet ward. Die Nationalverſammlung
hatte bereits den Beſchluß gefaßt zu unterſuchen, ob der
durch die Conſtitution vorgeſehene Fall eingetreten ſey, als
das große Manifeſt der Feinde in der Hauptſtadt eintraf.
Es ſtand im Moniteur vom 3ten Auguſt, und an demſel-
ben Tage verlangte Pétion im Namen der Hauptſtadt die
Erklärung des verwirkten Thronrechtes in Rückſicht auf
den nahenden Feind, nicht bloß jene beiden Deſpoten,
„die ein eben ſo unverſchämtes als abgeſchmacktes Mani-
feſt erlaſſen haben,“ ſondern eine Schaar von Vaterlands-
mördern, Franzoſen, geführt von den Brüdern des Königs.
Entſetzung des Königs und Ernennung der Miniſter durch
die Nationalverſammlung, jedoch mit Ausſchließung ihrer
Mitglieder, war ſein Antrag, und die Nationalverſamm-
lung beſchloß denſelben am 9ten Auguſt in Erwägung zu
Juli 26.
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Dahlmann, Friedrich Christoph: Geschichte der französischen Revolution bis auf die Stiftung der Republik. Leipzig, 1845, S. 445. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_geschichte_1845/455>, abgerufen am 04.12.2024.
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