Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.Zweites Capitel. Einspruchsrecht der Curien und des Senats, einem Volkegegenüber, kann noch verspäten, aber nichts verhindern mehr. 56. Von nun an ward rascher, doch immer stufen- 57. Dergestalt kam aber die Römische Plebs, aller Zweites Capitel. Einſpruchsrecht der Curien und des Senats, einem Volkegegenuͤber, kann noch verſpaͤten, aber nichts verhindern mehr. 56. Von nun an ward raſcher, doch immer ſtufen- 57. Dergeſtalt kam aber die Roͤmiſche Plebs, aller <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0052" n="40"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Zweites Capitel</hi>.</fw><lb/> Einſpruchsrecht der Curien und des Senats, einem Volke<lb/> gegenuͤber, kann noch verſpaͤten, aber nichts verhindern<lb/> mehr.</p><lb/> <p>56. Von nun an ward raſcher, doch immer ſtufen-<lb/> weiſe fortgeſchritten vom Wahlrechte bis zur Waͤhlbarkeit<lb/> der Plebejer, von den kleineren Staatsaͤmtern bis zu den<lb/> hohen und hoͤchſten. Ariſtoteles trat gerade ſeinen großen<lb/> Bildungsweg an, und entnahm aus der Zergliederung ſo<lb/> vieler um ihn her untergehender Staatsverfaſſungen Maas<lb/> und Regel fuͤr den aͤchten Staatsbau, als tribuniciſche<lb/> Beharrlichkeit, die ſchon durch Connubien mit dem Adel<lb/> theilweiſe verſchmolzene Plebs gerade auf den Punkt zu-<lb/> ruͤckbrachte, auf welchen Koͤnig Servius ſie hatte ſtellen<lb/> wollen. <hi rendition="#g">Ein</hi> Conſul ſoll von nun an immer Plebejer<lb/> ſeyn, und ein gemeſſener Theil vom oͤffentlichen Acker ſoll<lb/> den Patriciern entzogen und unter Plebejer als Eigenthum<lb/> vertheilt werden. Was noch von ungleichem Rechte uͤbrig<lb/> war, fiel nun in den naͤchſten Menſchenaltern (339-286<lb/> v. Chr.) von ſelber; erſt nach vollſtaͤndiger Begruͤndung<lb/> der politiſchen Freiheit fand die perſoͤnliche ihre Sicherheit<lb/> durch Aufhebung der alten Schuldknechtſchaft.</p><lb/> <p>57. Dergeſtalt kam aber die Roͤmiſche Plebs, aller<lb/> Volkswuͤrden theilhaftig und privilegirt durch das Volks-<lb/> tribunat, viel weiter, als bis zur beabſichtigten Gleichſtel-<lb/> lung. Sie kam vielmehr gerade da zu ſtehen, wo zu An-<lb/> fang die Geſchlechter ſtanden. Bei ihr war die Herrſchaft.<lb/> Die Beſtaͤtigung der Volksbeſchluͤſſe durch die Curien und<lb/> den Senat ward am Ende bis auf eine unbedeutende<lb/> Foͤrmlichkeit hin ganz aufgehoben, eine Neuerung, die,<lb/> was die Curien betrifft, unvermeidlich, was den Senat,<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [40/0052]
Zweites Capitel.
Einſpruchsrecht der Curien und des Senats, einem Volke
gegenuͤber, kann noch verſpaͤten, aber nichts verhindern
mehr.
56. Von nun an ward raſcher, doch immer ſtufen-
weiſe fortgeſchritten vom Wahlrechte bis zur Waͤhlbarkeit
der Plebejer, von den kleineren Staatsaͤmtern bis zu den
hohen und hoͤchſten. Ariſtoteles trat gerade ſeinen großen
Bildungsweg an, und entnahm aus der Zergliederung ſo
vieler um ihn her untergehender Staatsverfaſſungen Maas
und Regel fuͤr den aͤchten Staatsbau, als tribuniciſche
Beharrlichkeit, die ſchon durch Connubien mit dem Adel
theilweiſe verſchmolzene Plebs gerade auf den Punkt zu-
ruͤckbrachte, auf welchen Koͤnig Servius ſie hatte ſtellen
wollen. Ein Conſul ſoll von nun an immer Plebejer
ſeyn, und ein gemeſſener Theil vom oͤffentlichen Acker ſoll
den Patriciern entzogen und unter Plebejer als Eigenthum
vertheilt werden. Was noch von ungleichem Rechte uͤbrig
war, fiel nun in den naͤchſten Menſchenaltern (339-286
v. Chr.) von ſelber; erſt nach vollſtaͤndiger Begruͤndung
der politiſchen Freiheit fand die perſoͤnliche ihre Sicherheit
durch Aufhebung der alten Schuldknechtſchaft.
57. Dergeſtalt kam aber die Roͤmiſche Plebs, aller
Volkswuͤrden theilhaftig und privilegirt durch das Volks-
tribunat, viel weiter, als bis zur beabſichtigten Gleichſtel-
lung. Sie kam vielmehr gerade da zu ſtehen, wo zu An-
fang die Geſchlechter ſtanden. Bei ihr war die Herrſchaft.
Die Beſtaͤtigung der Volksbeſchluͤſſe durch die Curien und
den Senat ward am Ende bis auf eine unbedeutende
Foͤrmlichkeit hin ganz aufgehoben, eine Neuerung, die,
was die Curien betrifft, unvermeidlich, was den Senat,
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