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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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Speise gebraucht/ und deswegen an vielen Orthen/ wie Schaffe/ bey grossen Hauffen zu Marckte getrieben und verkaufft/ und Ekia, oder Cabra de matto, das ist/ ein Wald - Schaf genant. Will ein Guineer den Adel kauffen/ so muß er am allerersten einen solchen Hund spendiren.

Erasin. Francisci, in Guineischen und Americanischen Blumen-Busch/ p. 1. c. 4. n. 1. pag. 60.

CAPUT LXI.

Von Der Straffe des Har- und Bart abschneidens.

I.

DAß die Alten viel auf lange Hare und grosse Bärte gehalten/ auch solche an einem Manne vor eine sonderbahre Zierde geachtet worden/ ist aus den Historien gnugsam bekant. die Römer liessen von Anfang der Stadt Rom biß auf das vierhundert vier und funfzigste Jahr keine Hare noch Bärte abscheren/ sondern dieselbe lang wachsen. Alex. ab Alex. lib. 5. Genial. dier. c. 18. pag. 733. Varro, lib. 2. de re rustica, c. ult. Polyd. Vergil, lib 2. de Rerum Inventor. Aber nach dem Publius Ticinius Mena etliche Barbierer aus Sicilien dahin brachte / kam es auf/ daß die Jünglinge und junge Männer die Hare uud den Bart abnehmen liessen biß auf daß vierzigste Jahr ihres Alters/ hernach aber wurde es weiter nicht gestattet/ und war der erste/ welcher täglich seinen Bart abschor / Aphricanus genant. Plinius, lib. 7. Hist. Nat. c. 59.

II. Dieses hat gewäret biß zur Regierung Käyser Hadriani, welcher zuerst den Barth wieder lang wachsen lassen/ daß er solchen unter den Kinn zusammen sassen können/ u. hat/ wie etliche wollen/ er es aus Noth thun müssen. Denn er hatte in den Schlachten hin und wider unterschiedliche Wunden ins Gesichte bekommen/ die ihn etwas verstelleten/ drum ließ er ihm einen grossen Bart wachsen/ daß er die Narben drunter verbergen konte. Xiphilin. in

Speise gebraucht/ und deswegen an vielen Orthen/ wie Schaffe/ bey grossen Hauffen zu Marckte getrieben und verkaufft/ und Ekia, oder Cabra de matto, das ist/ ein Wald - Schaf genant. Will ein Guineer den Adel kauffen/ so muß er am allerersten einen solchen Hund spendiren.

Erasin. Francisci, in Guineischen und Americanischen Blumen-Busch/ p. 1. c. 4. n. 1. pag. 60.

CAPUT LXI.

Von Der Straffe des Har- und Bart abschneidens.

I.

DAß die Alten viel auf lange Hare und grosse Bärte gehalten/ auch solche an einem Manne vor eine sonderbahre Zierde geachtet worden/ ist aus den Historien gnugsam bekant. die Römer liessen von Anfang der Stadt Rom biß auf das vierhundert vier und funfzigste Jahr keine Hare noch Bärte abscheren/ sondern dieselbe lang wachsen. Alex. ab Alex. lib. 5. Genial. dier. c. 18. pag. 733. Varro, lib. 2. de re rustica, c. ult. Polyd. Vergil, lib 2. de Rerum Inventor. Aber nach dem Publius Ticinius Mena etliche Barbierer aus Sicilien dahin brachte / kam es auf/ daß die Jünglinge und junge Männer die Hare uud den Bart abnehmen liessen biß auf daß vierzigste Jahr ihres Alters/ hernach aber wurde es weiter nicht gestattet/ und war der erste/ welcher täglich seinen Bart abschor / Aphricanus genant. Plinius, lib. 7. Hist. Nat. c. 59.

II. Dieses hat gewäret biß zur Regierung Käyser Hadriani, welcher zuerst den Barth wieder lang wachsen lassen/ daß er solchen unter den Kinn zusammen sassen köñen/ u. hat/ wie etliche wollen/ er es aus Noth thun müssen. Denn er hatte in den Schlachten hin und wider unterschiedliche Wunden ins Gesichte bekommen/ die ihn etwas verstelleten/ drum ließ er ihm einen grossen Bart wachsen/ daß er die Narben drunter verbergen konte. Xiphilin. in

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[1095/1101] Speise gebraucht/ und deswegen an vielen Orthen/ wie Schaffe/ bey grossen Hauffen zu Marckte getrieben und verkaufft/ und Ekia, oder Cabra de matto, das ist/ ein Wald - Schaf genant. Will ein Guineer den Adel kauffen/ so muß er am allerersten einen solchen Hund spendiren. Erasin. Francisci, in Guineischen und Americanischen Blumen-Busch/ p. 1. c. 4. n. 1. pag. 60. CAPUT LXI. Von Der Straffe des Har- und Bart abschneidens. I. DAß die Alten viel auf lange Hare und grosse Bärte gehalten/ auch solche an einem Manne vor eine sonderbahre Zierde geachtet worden/ ist aus den Historien gnugsam bekant. die Römer liessen von Anfang der Stadt Rom biß auf das vierhundert vier und funfzigste Jahr keine Hare noch Bärte abscheren/ sondern dieselbe lang wachsen. Alex. ab Alex. lib. 5. Genial. dier. c. 18. pag. 733. Varro, lib. 2. de re rustica, c. ult. Polyd. Vergil, lib 2. de Rerum Inventor. Aber nach dem Publius Ticinius Mena etliche Barbierer aus Sicilien dahin brachte / kam es auf/ daß die Jünglinge und junge Männer die Hare uud den Bart abnehmen liessen biß auf daß vierzigste Jahr ihres Alters/ hernach aber wurde es weiter nicht gestattet/ und war der erste/ welcher täglich seinen Bart abschor / Aphricanus genant. Plinius, lib. 7. Hist. Nat. c. 59. II. Dieses hat gewäret biß zur Regierung Käyser Hadriani, welcher zuerst den Barth wieder lang wachsen lassen/ daß er solchen unter den Kinn zusammen sassen köñen/ u. hat/ wie etliche wollen/ er es aus Noth thun müssen. Denn er hatte in den Schlachten hin und wider unterschiedliche Wunden ins Gesichte bekommen/ die ihn etwas verstelleten/ drum ließ er ihm einen grossen Bart wachsen/ daß er die Narben drunter verbergen konte. Xiphilin. in

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1095. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1101>, abgerufen am 22.11.2024.