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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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der höchsten Beschimpffung. Stobaeus, Collect. Serm. 42. Isidor. Etymolog. lib. 1. Alex. ab Alex. lib. 3. Gen. dier. p. 294. Zeiler. Epist. 16. pag, 18. Sonderlich wird in Sina das Haar abschneiden so hoch aestimiret/ als wenn man bey uns einen zum Schelm machet/ Nasen und Ohren abschneidet. Erasm. Francisc. in Sitten-Spiegel/ lib. 3. c. 2. pag. 1157. Die Candioten und Cretenser aestimirten es gleichfals vor eine grosse Straffe/ wenn man einen den Bart abschnitte. Thevetus, in Cosmograph. 4.

LIII. Und ist bekant das Exempel des Königes Hamnon, der Kinder Ammon/ welcher des Davids Legaten/ unterm Vorwand/ als wenn sie Kundschaffer wären/ die Bärte halb bescheren/ und die Kleider halb abschneiden ließ biß auf den Gürtel / weßhalber König David solche Afronte und Beschimffung mit einen blutigen Kriege rechete. 2. Samuel. c. 10. v. 4. Mit diesen kömmet fast überein/ was des Käysers Henrici des Voglers Abgefanten von den Feinden/ so auf der Hartzburg / nicht weit von Goßlar/ sich aufhielten/ wiederfahren denn als dieselbe von solchen mit Ruthen übel gestrichen/ und ihnen die Hare abgeschnitten worden / hat der Käyser solche violatores pacis & Legatorum grausam abgestraffet / und die Burg zu Grund zerstöret. Reiner. Reinec. lib. 2. c. 37. Chron. Slavorum.

LIV. Die alten Teutschen/ [wie Cornelius Tacitus, de moribus Germanorum schreibet] haben denen überführten Ehebrecherinnen ebenmüßig die Hare abscheren / und die Röcke unten abschneiden/ und also mit grosser Schande/ Hohn und Spot durch Städte und Dörffer führen/ und andern Weibern zum Exempel zeigen lassen. Add. Besold. in Thes. Pract. pag. 783. Speidel. in Specl. Jur. v. Barth. Harmenopulus. lib. 6. tit. 2. §. 20. & 25.

LV. Hieher gehöret auch/ was Guilielmus Paradinus, in Chronico Gallico-Sabaudriael. 2. c. 155. von einen jungen Cavallier anführet/ so sich an des Graffen stantinopel Tochter geschwängert/ und deßhalber auf ihres Vaters hartes Anklagen und Begehren ihm/ zur Straffe/ die ersten Bart-Hare durch einen Barbirer abgeschnitten worden. Welches dem Graffen/ weil der Vater ein mehrers nicht verlanget/ lächerlich vorkommen/ auch weil der Cavallier ihm lieb/ die Straffe vor dießmahl nicht schärffer exequiren mögen: Jedoch die ernste Verwahrung darbey thun lassen/ daß wenn derselbe/ oder ein ander seiner Diener dergleichen That wieder begehen und verüben würden/ sie

der höchsten Beschimpffung. Stobaeus, Collect. Serm. 42. Isidor. Etymolog. lib. 1. Alex. ab Alex. lib. 3. Gen. dier. p. 294. Zeiler. Epist. 16. pag, 18. Sonderlich wird in Sina das Haar abschneiden so hoch aestimiret/ als wenn man bey uns einen zum Schelm machet/ Nasen und Ohren abschneidet. Erasm. Francisc. in Sitten-Spiegel/ lib. 3. c. 2. pag. 1157. Die Candioten und Cretenser aestimirten es gleichfals vor eine grosse Straffe/ wenn man einen den Bart abschnitte. Thevetus, in Cosmograph. 4.

LIII. Und ist bekant das Exempel des Königes Hamnon, der Kinder Ammon/ welcher des Davids Legaten/ unterm Vorwand/ als wenn sie Kundschaffer wären/ die Bärte halb bescheren/ und die Kleider halb abschneiden ließ biß auf den Gürtel / weßhalber König David solche Afronte und Beschimffung mit einen blutigen Kriege rechete. 2. Samuel. c. 10. v. 4. Mit diesen kömmet fast überein/ was des Käysers Henrici des Voglers Abgefanten von den Feinden/ so auf der Hartzburg / nicht weit von Goßlar/ sich aufhielten/ wiederfahren denn als dieselbe von solchen mit Ruthen übel gestrichen/ und ihnen die Hare abgeschnitten worden / hat der Käyser solche violatores pacis & Legatorum grausam abgestraffet / und die Burg zu Grund zerstöret. Reiner. Reinec. lib. 2. c. 37. Chron. Slavorum.

LIV. Die alten Teutschen/ [wie Cornelius Tacitus, de moribus Germanorum schreibet] haben denen überführten Ehebrecherinnen ebenmüßig die Hare abscheren / und die Röcke unten abschneiden/ und also mit grosser Schande/ Hohn und Spot durch Städte und Dörffer führen/ und andern Weibern zum Exempel zeigen lassen. Add. Besold. in Thes. Pract. pag. 783. Speidel. in Specl. Jur. v. Barth. Harmenopulus. lib. 6. tit. 2. §. 20. & 25.

LV. Hieher gehöret auch/ was Guilielmus Paradinus, in Chronico Gallico-Sabaudriael. 2. c. 155. von einen jungen Cavallier anführet/ so sich an des Graffen stantinopel Tochter geschwängert/ und deßhalber auf ihres Vaters hartes Anklagen und Begehren ihm/ zur Straffe/ die ersten Bart-Hare durch einẽ Barbirer abgeschnitten worden. Welches dem Graffen/ weil der Vater ein mehrers nicht verlanget/ lächerlich vorkommen/ auch weil der Cavallier ihm lieb/ die Straffe vor dießmahl nicht schärffer exequiren mögen: Jedoch die ernste Verwahrung darbey thun lassen/ daß wenn derselbe/ oder ein ander seiner Diener dergleichen That wieder begehen und verüben würden/ sie

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der höchsten Beschimpffung. Stobaeus, Collect. Serm.                      42. Isidor. Etymolog. lib. 1. Alex. ab Alex. lib. 3. Gen. dier. p. 294. Zeiler.                      Epist. 16. pag, 18. Sonderlich wird in Sina das Haar abschneiden so hoch                      aestimiret/ als wenn man bey uns einen zum Schelm machet/ Nasen und Ohren                      abschneidet. Erasm. Francisc. in Sitten-Spiegel/ lib. 3. c. 2. pag. 1157. Die                      Candioten und Cretenser aestimirten es gleichfals vor eine grosse Straffe/ wenn                      man einen den Bart abschnitte. Thevetus, in Cosmograph. 4.</p>
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[1113/1117] der höchsten Beschimpffung. Stobaeus, Collect. Serm. 42. Isidor. Etymolog. lib. 1. Alex. ab Alex. lib. 3. Gen. dier. p. 294. Zeiler. Epist. 16. pag, 18. Sonderlich wird in Sina das Haar abschneiden so hoch aestimiret/ als wenn man bey uns einen zum Schelm machet/ Nasen und Ohren abschneidet. Erasm. Francisc. in Sitten-Spiegel/ lib. 3. c. 2. pag. 1157. Die Candioten und Cretenser aestimirten es gleichfals vor eine grosse Straffe/ wenn man einen den Bart abschnitte. Thevetus, in Cosmograph. 4. LIII. Und ist bekant das Exempel des Königes Hamnon, der Kinder Ammon/ welcher des Davids Legaten/ unterm Vorwand/ als wenn sie Kundschaffer wären/ die Bärte halb bescheren/ und die Kleider halb abschneiden ließ biß auf den Gürtel / weßhalber König David solche Afronte und Beschimffung mit einen blutigen Kriege rechete. 2. Samuel. c. 10. v. 4. Mit diesen kömmet fast überein/ was des Käysers Henrici des Voglers Abgefanten von den Feinden/ so auf der Hartzburg / nicht weit von Goßlar/ sich aufhielten/ wiederfahren denn als dieselbe von solchen mit Ruthen übel gestrichen/ und ihnen die Hare abgeschnitten worden / hat der Käyser solche violatores pacis & Legatorum grausam abgestraffet / und die Burg zu Grund zerstöret. Reiner. Reinec. lib. 2. c. 37. Chron. Slavorum. LIV. Die alten Teutschen/ [wie Cornelius Tacitus, de moribus Germanorum schreibet] haben denen überführten Ehebrecherinnen ebenmüßig die Hare abscheren / und die Röcke unten abschneiden/ und also mit grosser Schande/ Hohn und Spot durch Städte und Dörffer führen/ und andern Weibern zum Exempel zeigen lassen. Add. Besold. in Thes. Pract. pag. 783. Speidel. in Specl. Jur. v. Barth. Harmenopulus. lib. 6. tit. 2. §. 20. & 25. LV. Hieher gehöret auch/ was Guilielmus Paradinus, in Chronico Gallico-Sabaudriael. 2. c. 155. von einen jungen Cavallier anführet/ so sich an des Graffen stantinopel Tochter geschwängert/ und deßhalber auf ihres Vaters hartes Anklagen und Begehren ihm/ zur Straffe/ die ersten Bart-Hare durch einẽ Barbirer abgeschnitten worden. Welches dem Graffen/ weil der Vater ein mehrers nicht verlanget/ lächerlich vorkommen/ auch weil der Cavallier ihm lieb/ die Straffe vor dießmahl nicht schärffer exequiren mögen: Jedoch die ernste Verwahrung darbey thun lassen/ daß wenn derselbe/ oder ein ander seiner Diener dergleichen That wieder begehen und verüben würden/ sie

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 1113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/1117>, abgerufen am 22.11.2024.