CCCXXXII. Wenn die Person/ so abgethan werden sol/ von hohen Stande ist/ wird solcher Dies Fatalis ihr auch wohl durch einen Rath/ oder sonst vornehmen Minister intimiret: Wie der Königin Marien in Schotland durch den Baron Burckbuest und Beal, oder wie andere setzen/ durch den Graffen von Salop/ Kent / Derbi und Cumberland zu Fodringam/ da sie gefangen saß/ Anno 1587. geschahe.
Author des Neugeharnischten Gros-Brit annien, pag. 113.
Imgleichen denen dreyen Grafen Serini, Frangepani und Nadasti, so sich an der Kayserlichen Majestät vergriffen/ durch den Herrn von Abel wiederfuhr.
Petro von Hagenbach/ Rittern S. Georgens/ und Hertzogs Carls zu Burg- und Landvoigt/ welcher grosse Tyranney verübt/ und viele Ehebrüche begangen hatte / ist von Kayser Friderici des Dritten Herold der Tag seiner schändlichen Hinrichtung angekündiget worden/ ut ex Münstero refert, Pisetzki de Kranichtfeld/ in Append. Dissert. jurid. polit. de Stat. Secul. eminent.
Dem Hertzog von Mommorenci in Franckreich ist die intimation seines Todes schrifftlich zugeschickt worden/ wie
Harsdörffer/ im Schauplatz Jämmerlicher Mord-Geschichte/ p. 5. Hist. 101. observiret hat.
Ein dergleichen Exempel führet auch von den Montusa Bassa an/ Olearius, in not. ad Jurg. Andreßen/ und Volquart Iversen, lib. 3. c. 22. p. 167. Itin. Ind. Orient.
Otto Brüggeman, der bekante Fürstl. Holsteinische Abgesante in die Moscau und Persien, hat Abschrifft des wider ihn erkanten Peinlichen Urthels begehret / auch erlanget.
Idem Olarius, in Itin. Persic. c. 17. p, 767.
Oder es wird wohl zuweilen/ ehe die Ankündigung des Todes geschicht/ ein Geistlicher voran zu den Gefangenen geschickt/ der ihn beweglich zurede/ daß er das jenige/ was Urthel und Recht ihm vor eine Straffe gebracht/ willig annehme/ und gedultig ausstehe. Hernach geschicht erst die Ankündigung: Immassen solches vor Hinrichtung des Graffen von Tet[unleserliches Material]enbach also practiciret worden.
Erasm. Francisci, in Hohen Trauer-Saal/ Part. 3. Hist. 47. n. 4. pag. 1245.
CCCXXXII. Wenn die Person/ so abgethan werden sol/ von hohen Stande ist/ wird solcher Dies Fatalis ihr auch wohl durch einen Rath/ oder sonst vornehmen Minister intimiret: Wie der Königin Marien in Schotland durch den Baron Burckbuest und Beal, oder wie andere setzen/ durch den Graffen von Salop/ Kent / Derbi und Cumberland zu Fodringam/ da sie gefangen saß/ Anno 1587. geschahe.
Author des Neugeharnischten Gros-Brit annien, pag. 113.
Imgleichen denen dreyen Grafen Serini, Frangepani und Nadasti, so sich an der Kayserlichẽ Majestät vergriffen/ durch den Herrn von Abel wiederfuhr.
Petro von Hagenbach/ Rittern S. Georgens/ und Hertzogs Carls zu Burg- und Landvoigt/ welcher grosse Tyranney verübt/ und viele Ehebrüche begangen hatte / ist von Kayser Friderici des Dritten Herold der Tag seiner schändlichen Hinrichtung angekündiget worden/ ut ex Münstero refert, Pisetzki de Kranichtfeld/ in Append. Dissert. jurid. polit. de Stat. Secul. eminent.
Dem Hertzog von Mommorenci in Franckreich ist die intimation seines Todes schrifftlich zugeschickt worden/ wie
Harsdörffer/ im Schauplatz Jämmerlicher Mord-Geschichte/ p. 5. Hist. 101. observiret hat.
Ein dergleichen Exempel führet auch von den Montusa Bassa an/ Olearius, in not. ad Jurg. Andreßen/ und Volquart Iversen, lib. 3. c. 22. p. 167. Itin. Ind. Orient.
Otto Brüggeman, der bekante Fürstl. Holsteinische Abgesante in die Moscau und Persien, hat Abschrifft des wider ihn erkanten Peinlichen Urthels begehret / auch erlanget.
Idem Olarius, in Itin. Persic. c. 17. p, 767.
Oder es wird wohl zuweilen/ ehe die Ankündigung des Todes geschicht/ ein Geistlicher voran zu den Gefangenen geschickt/ der ihn beweglich zurede/ daß er das jenige/ was Urthel und Recht ihm vor eine Straffe gebracht/ willig annehme/ und gedultig ausstehe. Hernach geschicht erst die Ankündigung: Immassen solches vor Hinrichtung des Graffen von Tet[unleserliches Material]enbach also practiciret worden.
Erasm. Francisci, in Hohen Trauer-Saal/ Part. 3. Hist. 47. n. 4. pag. 1245.
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CCCXXXII. Wenn die Person/ so abgethan werden sol/ von hohen Stande ist/ wird solcher Dies Fatalis ihr auch wohl durch einen Rath/ oder sonst vornehmen Minister intimiret: Wie der Königin Marien in Schotland durch den Baron Burckbuest und Beal, oder wie andere setzen/ durch den Graffen von Salop/ Kent / Derbi und Cumberland zu Fodringam/ da sie gefangen saß/ Anno 1587. geschahe.
Author des Neugeharnischten Gros-Brit annien, pag. 113.
Imgleichen denen dreyen Grafen Serini, Frangepani und Nadasti, so sich an der Kayserlichẽ Majestät vergriffen/ durch den Herrn von Abel wiederfuhr.
Petro von Hagenbach/ Rittern S. Georgens/ und Hertzogs Carls zu Burg- und Landvoigt/ welcher grosse Tyranney verübt/ und viele Ehebrüche begangen hatte / ist von Kayser Friderici des Dritten Herold der Tag seiner schändlichen Hinrichtung angekündiget worden/ ut ex Münstero refert, Pisetzki de Kranichtfeld/ in Append. Dissert. jurid. polit. de Stat. Secul. eminent.
Dem Hertzog von Mommorenci in Franckreich ist die intimation seines Todes schrifftlich zugeschickt worden/ wie
Harsdörffer/ im Schauplatz Jämmerlicher Mord-Geschichte/ p. 5. Hist. 101. observiret hat.
Ein dergleichen Exempel führet auch von den Montusa Bassa an/ Olearius, in not. ad Jurg. Andreßen/ und Volquart Iversen, lib. 3. c. 22. p. 167. Itin. Ind. Orient.
Otto Brüggeman, der bekante Fürstl. Holsteinische Abgesante in die Moscau und Persien, hat Abschrifft des wider ihn erkanten Peinlichen Urthels begehret / auch erlanget.
Idem Olarius, in Itin. Persic. c. 17. p, 767.
Oder es wird wohl zuweilen/ ehe die Ankündigung des Todes geschicht/ ein Geistlicher voran zu den Gefangenen geschickt/ der ihn beweglich zurede/ daß er das jenige/ was Urthel und Recht ihm vor eine Straffe gebracht/ willig annehme/ und gedultig ausstehe. Hernach geschicht erst die Ankündigung: Immassen solches vor Hinrichtung des Graffen von Tet_ enbach also practiciret worden.
Erasm. Francisci, in Hohen Trauer-Saal/ Part. 3. Hist. 47. n. 4. pag. 1245.
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 443. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/459>, abgerufen am 22.11.2024.
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