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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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cto, oder aus richtig-vollzogener Ehe erzeuget und gebohren/ auch niemanden mit Leibeigenschafft zugethan/ und verwant wären / den Geburths-Brief verlangeten/ welcher ihnen so dann/ und auf solche maße und Weise nicht abzuschlagen.

Eylenberg, disp. de jur. carnif. c. 6. §. 10.

Also ward Anno 1682. eines Scharffrichters Sohne folgender Geburts-Schein ertheilet: Des Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn/ Herrn Johann Georgens / Herzogs zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergen/ tot. tit. Seiner Hoch-Fürstl. Durchl. der Zeit verordneter Ambtmann allhier zu N. ich N. N. füge hiermit iedermänniglich zu wissen/ daß heute unten-gesetzten dato vor mir an gewöhnlicher Gericht-Stelle erschienen H. O. F. Nachrichter aus hiesiger Stadt bürtig/ an- und vorbringende/ wie er nun zehen gantzer Jahr in der Fremde / als zu Hamburg/ Magdeburg/ Bremen und andern Orthen sich aufgehalten/ nunmehr aber entschlossen wäre/ sich an einen gewissen Orth nieder zulassen/ mit inständiger Bitte/ daß ich Ambts wegen ihn zu desto mehrer Förderung einen beglaubten Schein mittheilen wolte/ wer seine Eltern gewesen/ und wie er vor seine Person sich allhier verhalten. Weil dann dieses sein Ansuchen billig; Als habe ich auch demselben deferiret/ und bezeuge hiermit/ daß Impetrant H. O. F. von H. M. F. gewesenen Scharfrichter allhier/ so aber vor etlichen Jahren schon gestorben/ und M. E. G. L. Nachrichters zu Langen-Saltza Tochter/ ietzo des hiesigen Scharffrichters H. M. J. Eheweib gezeuget/ und Anno 1674. den 8. Januarii allhier zu N. gebohren/ auch besage Kirchen-Buchs/ Sontags drauf / als den 10. berührten Monats zur H. Tauffe befördert/ dabey zu Pathen ersuchet worden O. G. Scharffrichters-Sohn zu H. und B. C. H. M. Hald-Meisters zu Saltzungen Tochter/ ist auch sein Groß-Vater H. F. ebenmäßig Scharffrichter allhier gewesen. Impetrantens Person belangend/ hat er/ so lange er sich hier aufgehalten/ sich still/ fromm und aufrichtig erwiesen/ daß keine Klage wieder ihn vorkommen/ daß ich dannenhero alle und iede/ welchen dieses Zeugnis und Geburths-Schein vorgezeiget werden wird/ Standes-gebühr nach dienst-freund- und fleißig ersuche/ sie wollen nicht allein demjenigen/ was oben angeführet / völligen Glauben geben/ sondern auch ermeldten H. O. F. allen beförderlichen Willen erweisen. Solches wird er mit unterthänigen Danck verdienen/ ich aber bin es bey allen Begebenheiten üm einen ie-

cto, oder aus richtig-vollzogener Ehe erzeuget und gebohren/ auch niemanden mit Leibeigenschafft zugethan/ und verwant wären / den Geburths-Brief verlangeten/ welcher ihnen so dann/ und auf solche maße und Weise nicht abzuschlagen.

Eylenberg, disp. de jur. carnif. c. 6. §. 10.

Also ward Anno 1682. eines Scharffrichters Sohne folgender Geburts-Schein ertheilet: Des Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn/ Herrn Johann Georgens / Herzogs zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergen/ tot. tit. Seiner Hoch-Fürstl. Durchl. der Zeit verordneter Ambtmann allhier zu N. ich N. N. füge hiermit iedermänniglich zu wissen/ daß heute unten-gesetzten dato vor mir an gewöhnlicher Gericht-Stelle erschienen H. O. F. Nachrichter aus hiesiger Stadt bürtig/ an- und vorbringende/ wie er nun zehen gantzer Jahr in der Fremde / als zu Hamburg/ Magdeburg/ Bremen und andern Orthen sich aufgehalten/ nunmehr aber entschlossen wäre/ sich an einen gewissen Orth nieder zulassen/ mit inständiger Bitte/ daß ich Ambts wegen ihn zu desto mehrer Förderung einen beglaubten Schein mittheilen wolte/ wer seine Eltern gewesen/ und wie er vor seine Person sich allhier verhalten. Weil dann dieses sein Ansuchen billig; Als habe ich auch demselben deferiret/ und bezeuge hiermit/ daß Impetrant H. O. F. von H. M. F. gewesenen Scharfrichter allhier/ so aber vor etlichen Jahren schon gestorben/ und M. E. G. L. Nachrichters zu Langen-Saltza Tochter/ ietzo des hiesigen Scharffrichters H. M. J. Eheweib gezeuget/ und Anno 1674. den 8. Januarii allhier zu N. gebohren/ auch besage Kirchen-Buchs/ Sontags drauf / als den 10. berührten Monats zur H. Tauffe befördert/ dabey zu Pathen ersuchet worden O. G. Scharffrichters-Sohn zu H. und B. C. H. M. Hald-Meisters zu Saltzungen Tochter/ ist auch sein Groß-Vater H. F. ebenmäßig Scharffrichter allhier gewesen. Impetrantens Person belangend/ hat er/ so lange er sich hier aufgehalten/ sich still/ fromm und aufrichtig erwiesen/ daß keine Klage wieder ihn vorkommen/ daß ich dannenhero alle und iede/ welchen dieses Zeugnis und Geburths-Schein vorgezeiget werden wird/ Standes-gebühr nach dienst-freund- und fleißig ersuche/ sie wollen nicht allein demjenigen/ was oben angeführet / völligen Glauben geben/ sondern auch ermeldten H. O. F. allen beförderlichen Willen erweisen. Solches wird er mit unterthänigen Danck verdienen/ ich aber bin es bey allen Begebenheiten üm einen ie-

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[574/0590] cto, oder aus richtig-vollzogener Ehe erzeuget und gebohren/ auch niemanden mit Leibeigenschafft zugethan/ und verwant wären / den Geburths-Brief verlangeten/ welcher ihnen so dann/ und auf solche maße und Weise nicht abzuschlagen. Eylenberg, disp. de jur. carnif. c. 6. §. 10. Also ward Anno 1682. eines Scharffrichters Sohne folgender Geburts-Schein ertheilet: Des Durchläuchtigsten Fürsten und Herrn/ Herrn Johann Georgens / Herzogs zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergen/ tot. tit. Seiner Hoch-Fürstl. Durchl. der Zeit verordneter Ambtmann allhier zu N. ich N. N. füge hiermit iedermänniglich zu wissen/ daß heute unten-gesetzten dato vor mir an gewöhnlicher Gericht-Stelle erschienen H. O. F. Nachrichter aus hiesiger Stadt bürtig/ an- und vorbringende/ wie er nun zehen gantzer Jahr in der Fremde / als zu Hamburg/ Magdeburg/ Bremen und andern Orthen sich aufgehalten/ nunmehr aber entschlossen wäre/ sich an einen gewissen Orth nieder zulassen/ mit inständiger Bitte/ daß ich Ambts wegen ihn zu desto mehrer Förderung einen beglaubten Schein mittheilen wolte/ wer seine Eltern gewesen/ und wie er vor seine Person sich allhier verhalten. Weil dann dieses sein Ansuchen billig; Als habe ich auch demselben deferiret/ und bezeuge hiermit/ daß Impetrant H. O. F. von H. M. F. gewesenen Scharfrichter allhier/ so aber vor etlichen Jahren schon gestorben/ und M. E. G. L. Nachrichters zu Langen-Saltza Tochter/ ietzo des hiesigen Scharffrichters H. M. J. Eheweib gezeuget/ und Anno 1674. den 8. Januarii allhier zu N. gebohren/ auch besage Kirchen-Buchs/ Sontags drauf / als den 10. berührten Monats zur H. Tauffe befördert/ dabey zu Pathen ersuchet worden O. G. Scharffrichters-Sohn zu H. und B. C. H. M. Hald-Meisters zu Saltzungen Tochter/ ist auch sein Groß-Vater H. F. ebenmäßig Scharffrichter allhier gewesen. Impetrantens Person belangend/ hat er/ so lange er sich hier aufgehalten/ sich still/ fromm und aufrichtig erwiesen/ daß keine Klage wieder ihn vorkommen/ daß ich dannenhero alle und iede/ welchen dieses Zeugnis und Geburths-Schein vorgezeiget werden wird/ Standes-gebühr nach dienst-freund- und fleißig ersuche/ sie wollen nicht allein demjenigen/ was oben angeführet / völligen Glauben geben/ sondern auch ermeldten H. O. F. allen beförderlichen Willen erweisen. Solches wird er mit unterthänigen Danck verdienen/ ich aber bin es bey allen Begebenheiten üm einen ie-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 574. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/590>, abgerufen am 26.06.2024.