Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

Bild:
<< vorherige Seite

quaest. 97. in fin. & Epist. 365. sagen/ daß es daher komme: Erstlich/ weil vielmahls Diebe/ Räuber/ Mörder/ Ehebrecher und andere verruchte Ubelthäter/ die das Leben verwürck/ oder doch sonst die bösesten und lasterhaftigsten Leuthe zu solcher Verrichtung genommen worden.

Joh. Göed. ad L. 103. n. 3. ff. de verb. signif. Rud. Godofr. Knichen, op. polit. lib. 2. part. 1. c. 13. th. 21. col. 714.

Zum andern die Nachrichter selbst/ mit ihren gottlosen und ärgerlichen Leben / diesem/ sonst ehrlichem Ambt/ einen Schandfleck anhengen.

Hoenon. disp. polit. 2. thes. 51. Zorer part. 2. seines Rechtl. Bedenckens / quaest. 18. n. 4066. & 4068.

Et ira officium non ipsos, sed ipsi potius suo vitio polluunt officium.

Zepper, in explanat. Legum Mosaic. lib. 5. q. 7. fol. 711. Dither. in contin. Besold. v. Scharffrichter/ p. 535.

Drittens weil die Nachrichter gemeiniglich mit den armen Sündern grausam ümgehen / sie hin und wieder zerren/ reißen/ stossen/ hart binden/ ihnen ihre Ubelthaten auf das schmäligste vorrücken/ und gleich als mit einen unvernünfftigen Vieh umgehen. Ja wohl vor der Zeit sie dahin reissen und das Leben nehmen/ auch noch darzu Lob und Ruhm darbey suchen/ mehr aus Grausamkeit / Haß und Feindschafft/ als Eiffer und Liebe zur Justiz.

Jadoc. Damhoud. in. Prax. Crim. 6. 152. n. 6. Carpzov. lib. 6. tit. 10. Resp. 102. n. 2.

Daher auch kommen/ daß/ wenn man einen Tyrannen/ und Blutdürstigen Menschen beschreiben wollen/ denselben der Nahme Carnifex Hencker oder Schinder gegeben worden. Viertens/ weil sie selber in ihrer Kleidung/ Gang/ Stellung und Gebärden sich dergestalt bezeigen/ daß sie bey männiglich vor crudel und grausam angesehen werden mögen. Fünftens/ weil der gemeine Mann [sonderlich aber die sich nichts gutes bewust sind] fürchtet/ er möchte ihnen etwan auch unter die Hände kommen.

D. Casp. Finck, in Canon. Theolog. cent. 4. canon. 30. Rittershus. de jure Asylor. pag. 66.

Endlich und zum Sechsten/ weil sie gemeinlich auch die Abdeck- oder Cavillerey darbey gebrauchen/ daß sie das todte Vieh abziehen/ welches je-

quaest. 97. in fin. & Epist. 365. sagen/ daß es daher komme: Erstlich/ weil vielmahls Diebe/ Räuber/ Mörder/ Ehebrecher und andere verruchte Ubelthäter/ die das Leben verwürck/ oder doch sonst die bösesten und lasterhaftigsten Leuthe zu solcher Verrichtung genommen worden.

Joh. Göed. ad L. 103. n. 3. ff. de verb. signif. Rud. Godofr. Knichen, op. polit. lib. 2. part. 1. c. 13. th. 21. col. 714.

Zum andern die Nachrichter selbst/ mit ihren gottlosen und ärgerlichen Leben / diesem/ sonst ehrlichem Ambt/ einen Schandfleck anhengen.

Hoenon. disp. polit. 2. thes. 51. Zorer part. 2. seines Rechtl. Bedenckens / quaest. 18. n. 4066. & 4068.

Et ira officium non ipsos, sed ipsi potius suo vitio polluunt officium.

Zepper, in explanat. Legum Mosaic. lib. 5. q. 7. fol. 711. Dither. in contin. Besold. v. Scharffrichter/ p. 535.

Drittens weil die Nachrichter gemeiniglich mit den armen Sündern grausam ümgehen / sie hin und wieder zerren/ reißen/ stossen/ hart binden/ ihnen ihre Ubelthaten auf das schmäligste vorrücken/ und gleich als mit einen unvernünfftigen Vieh umgehen. Ja wohl vor der Zeit sie dahin reissen und das Leben nehmen/ auch noch darzu Lob und Ruhm darbey suchen/ mehr aus Grausamkeit / Haß und Feindschafft/ als Eiffer und Liebe zur Justiz.

Jadoc. Damhoud. in. Prax. Crim. 6. 152. n. 6. Carpzov. lib. 6. tit. 10. Resp. 102. n. 2.

Daher auch kommen/ daß/ wenn man einen Tyrannen/ und Blutdürstigen Menschen beschreiben wollen/ denselben der Nahme Carnifex Hencker oder Schinder gegeben worden. Viertens/ weil sie selber in ihrer Kleidung/ Gang/ Stellung und Gebärden sich dergestalt bezeigen/ daß sie bey männiglich vor crudel und grausam angesehen werden mögen. Fünftens/ weil der gemeine Mann [sonderlich aber die sich nichts gutes bewust sind] fürchtet/ er möchte ihnen etwan auch unter die Hände kommen.

D. Casp. Finck, in Canon. Theolog. cent. 4. canon. 30. Rittershus. de jure Asylor. pag. 66.

Endlich und zum Sechsten/ weil sie gemeinlich auch die Abdeck- oder Cavillerey darbey gebrauchen/ daß sie das todte Vieh abziehen/ welches je-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0596" n="580"/>
quaest. 97. in                      fin. &amp; Epist. 365. sagen/ daß es daher komme: Erstlich/ weil vielmahls                      Diebe/ Räuber/ Mörder/ Ehebrecher und andere verruchte Ubelthäter/ die das                      Leben verwürck/ oder doch sonst die bösesten und lasterhaftigsten Leuthe zu                      solcher Verrichtung genommen worden.</p>
        <p>Joh. Göed. ad L. 103. n. 3. ff. de verb. signif. Rud. Godofr. Knichen, op. polit.                      lib. 2. part. 1. c. 13. th. 21. col. 714.</p>
        <p>Zum andern die Nachrichter selbst/ mit ihren gottlosen und ärgerlichen Leben /                      diesem/ sonst ehrlichem Ambt/ einen Schandfleck anhengen.</p>
        <p>Hoenon. disp. polit. 2. thes. 51. Zorer part. 2. seines Rechtl. Bedenckens /                      quaest. 18. n. 4066. &amp; 4068.</p>
        <p>Et ira officium non ipsos, sed ipsi potius suo vitio polluunt officium.</p>
        <p>Zepper, in explanat. Legum Mosaic. lib. 5. q. 7. fol. 711. Dither. in contin.                      Besold. v. Scharffrichter/ p. 535.</p>
        <p>Drittens weil die Nachrichter gemeiniglich mit den armen Sündern grausam ümgehen                     / sie hin und wieder zerren/ reißen/ stossen/ hart binden/ ihnen ihre                      Ubelthaten auf das schmäligste vorrücken/ und gleich als mit einen                      unvernünfftigen Vieh umgehen. Ja wohl vor der Zeit sie dahin reissen und das                      Leben nehmen/ auch noch darzu Lob und Ruhm darbey suchen/ mehr aus Grausamkeit                     / Haß und Feindschafft/ als Eiffer und Liebe zur Justiz.</p>
        <p>Jadoc. Damhoud. in. Prax. Crim. 6. 152. n. 6. Carpzov. lib. 6. tit. 10. Resp.                      102. n. 2.</p>
        <p>Daher auch kommen/ daß/ wenn man einen Tyrannen/ und Blutdürstigen Menschen                      beschreiben wollen/ denselben der Nahme Carnifex Hencker oder Schinder gegeben                      worden. Viertens/ weil sie selber in ihrer Kleidung/ Gang/ Stellung und                      Gebärden sich dergestalt bezeigen/ daß sie bey männiglich vor crudel und                      grausam angesehen werden mögen. Fünftens/ weil der gemeine Mann [sonderlich                      aber die sich nichts gutes bewust sind] fürchtet/ er möchte ihnen etwan auch                      unter die Hände kommen.</p>
        <p>D. Casp. Finck, in Canon. Theolog. cent. 4. canon. 30. Rittershus. de jure                      Asylor. pag. 66.</p>
        <p>Endlich und zum Sechsten/ weil sie gemeinlich auch die Abdeck- oder Cavillerey                      darbey gebrauchen/ daß sie das todte Vieh abziehen/ welches je-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[580/0596] quaest. 97. in fin. & Epist. 365. sagen/ daß es daher komme: Erstlich/ weil vielmahls Diebe/ Räuber/ Mörder/ Ehebrecher und andere verruchte Ubelthäter/ die das Leben verwürck/ oder doch sonst die bösesten und lasterhaftigsten Leuthe zu solcher Verrichtung genommen worden. Joh. Göed. ad L. 103. n. 3. ff. de verb. signif. Rud. Godofr. Knichen, op. polit. lib. 2. part. 1. c. 13. th. 21. col. 714. Zum andern die Nachrichter selbst/ mit ihren gottlosen und ärgerlichen Leben / diesem/ sonst ehrlichem Ambt/ einen Schandfleck anhengen. Hoenon. disp. polit. 2. thes. 51. Zorer part. 2. seines Rechtl. Bedenckens / quaest. 18. n. 4066. & 4068. Et ira officium non ipsos, sed ipsi potius suo vitio polluunt officium. Zepper, in explanat. Legum Mosaic. lib. 5. q. 7. fol. 711. Dither. in contin. Besold. v. Scharffrichter/ p. 535. Drittens weil die Nachrichter gemeiniglich mit den armen Sündern grausam ümgehen / sie hin und wieder zerren/ reißen/ stossen/ hart binden/ ihnen ihre Ubelthaten auf das schmäligste vorrücken/ und gleich als mit einen unvernünfftigen Vieh umgehen. Ja wohl vor der Zeit sie dahin reissen und das Leben nehmen/ auch noch darzu Lob und Ruhm darbey suchen/ mehr aus Grausamkeit / Haß und Feindschafft/ als Eiffer und Liebe zur Justiz. Jadoc. Damhoud. in. Prax. Crim. 6. 152. n. 6. Carpzov. lib. 6. tit. 10. Resp. 102. n. 2. Daher auch kommen/ daß/ wenn man einen Tyrannen/ und Blutdürstigen Menschen beschreiben wollen/ denselben der Nahme Carnifex Hencker oder Schinder gegeben worden. Viertens/ weil sie selber in ihrer Kleidung/ Gang/ Stellung und Gebärden sich dergestalt bezeigen/ daß sie bey männiglich vor crudel und grausam angesehen werden mögen. Fünftens/ weil der gemeine Mann [sonderlich aber die sich nichts gutes bewust sind] fürchtet/ er möchte ihnen etwan auch unter die Hände kommen. D. Casp. Finck, in Canon. Theolog. cent. 4. canon. 30. Rittershus. de jure Asylor. pag. 66. Endlich und zum Sechsten/ weil sie gemeinlich auch die Abdeck- oder Cavillerey darbey gebrauchen/ daß sie das todte Vieh abziehen/ welches je-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/596
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 580. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/596>, abgerufen am 26.06.2024.