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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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tzen/ so galts dem Tyrannen gar gleich. Das war ein schlechter Rosen-Garten /

M. Stiefler/ im Geistl. Hist. Schatz/ c. 30. p. 2002.

XXXI. Man soll auch die Verbrecher nicht in solche Gefängnisse stecken/ darinnen des Nachtes sich grausame Gespenster sehen lassen/ welche die Leuthe mit ihren scheußlichen Anblick erschrecken/ ihnen die Decke abziehen/ sie rupffen / zupffen/ schlagen/ stossen/ anhauchen/ kneipen/ drücken und quählen/ daß sie keine Ruhe haben/ denn solches ist gleich einer stetswährenden Tortur und Straffe/ daß mancher lieber den Tod/ als solche nächtliche Angst/ Quahl und Pein leiden möchte. Ja ein furchtsamer Mensch kan durch einen plötzlichen Schrecken/ und sonst eine hefftige Angst gar leichtlich in Verzweiffelung gerathen. Jener junge Edelmann in Spanien von 24. Jahren/ Diego Osorius, ward aus Angst im Gefängniß in einer einzigen Nacht/ weil er in dem Königlichen Garten am Frauenzimmer durch Bellen eines Hündleins verrathen/ ertappet wurde / so bey Lebens-Straffe verbothen war/ Eißgrau auf den gantzen Kopf.

Hadrian. Junius. in comment. de Coma c. 10. L. Vives in praefat. super somnium Scipionis.

Eben also ergieng es einem andern Edelmann von 28. Jahren am Hoffe Käyser Caroli V. welcher eine Hof-Dame in der Käyserlichen Burg geschwängert hatte/ und deßhalber zum Tode verurtheilet wurde/ da er auch in einer Nacht im Gefängnis aus Angst und Bangigkeit eisgrau/ und das Angesicht blaß/ runzelicht und verfallen worden/ daß ihn der Käyser und die Gerichts-Personen/ wie man ihn vor Gericht führete/ fast nicht mehr kanten/ drum er auch Perdon bekahm.

Levin. Lemnius. c. 2. lib. 2. de complexione corporis humani.

Eben wie obgedachter Spanier vo ietzt erwehrten Käyser Caroli V. Groß-Herrn Vater auch begnadiget/ und ihm das Leben geschenckt wurde.

Zeiler, Epist. 27.

Franciscus Gonzaga Fürst zu Mantua ließ seinen Schwager/ den er einer Conjuration halber vor suspect hielte/ in einen Thurm legen/ welcher aus Furcht und Angst gleichfals in einer Nacht grau worden/ drum ihn der Fürst ebenmäßig das Leben schenckte.

Scaliger, Exercit. 312.

tzen/ so galts dem Tyrannen gar gleich. Das war ein schlechter Rosen-Garten /

M. Stiefler/ im Geistl. Hist. Schatz/ c. 30. p. 2002.

XXXI. Man soll auch die Verbrecher nicht in solche Gefängnisse stecken/ darinnen des Nachtes sich grausame Gespenster sehen lassen/ welche die Leuthe mit ihren scheußlichen Anblick erschrecken/ ihnen die Decke abziehen/ sie rupffen / zupffen/ schlagen/ stossen/ anhauchen/ kneipen/ drücken und quählen/ daß sie keine Ruhe haben/ denn solches ist gleich einer stetswährenden Tortur und Straffe/ daß mancher lieber den Tod/ als solche nächtliche Angst/ Quahl und Pein leiden möchte. Ja ein furchtsamer Mensch kan durch einen plötzlichen Schrecken/ und sonst eine hefftige Angst gar leichtlich in Verzweiffelung gerathen. Jener junge Edelmann in Spanien von 24. Jahren/ Diego Osorius, ward aus Angst im Gefängniß in einer einzigen Nacht/ weil er in dem Königlichen Garten am Frauenzimmer durch Bellen eines Hündleins verrathen/ ertappet wurde / so bey Lebens-Straffe verbothen war/ Eißgrau auf den gantzen Kopf.

Hadrian. Junius. in comment. de Comâ c. 10. L. Vives in praefat. super somnium Scipionis.

Eben also ergieng es einem andern Edelmann von 28. Jahren am Hoffe Käyser Caroli V. welcher eine Hof-Dame in der Käyserlichen Burg geschwängert hatte/ und deßhalber zum Tode verurtheilet wurde/ da er auch in einer Nacht im Gefängnis aus Angst und Bangigkeit eisgrau/ und das Angesicht blaß/ runzelicht und verfallen worden/ daß ihn der Käyser und die Gerichts-Personẽ/ wie man ihn vor Gericht führete/ fast nicht mehr kanten/ drum er auch Perdon bekahm.

Levin. Lemnius. c. 2. lib. 2. de complexione corporis humani.

Eben wie obgedachter Spanier vo ietzt erwehrten Käyser Caroli V. Groß-Herrn Vater auch begnadiget/ und ihm das Leben geschenckt wurde.

Zeiler, Epist. 27.

Franciscus Gonzaga Fürst zu Mantua ließ seinen Schwager/ den er einer Conjuration halber vor suspect hielte/ in einen Thurm legen/ welcher aus Furcht und Angst gleichfals in einer Nacht grau worden/ drum ihn der Fürst ebenmäßig das Leben schenckte.

Scaliger, Exercit. 312.

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        <p>M. Stiefler/ im Geistl. Hist. Schatz/ c. 30. p. 2002.</p>
        <p>XXXI. Man soll auch die Verbrecher nicht in solche Gefängnisse stecken/ darinnen                      des Nachtes sich grausame Gespenster sehen lassen/ welche die Leuthe mit ihren                      scheußlichen Anblick erschrecken/ ihnen die Decke abziehen/ sie rupffen /                      zupffen/ schlagen/ stossen/ anhauchen/ kneipen/ drücken und quählen/ daß                      sie keine Ruhe haben/ denn solches ist gleich einer stetswährenden Tortur und                      Straffe/ daß mancher lieber den Tod/ als solche nächtliche Angst/ Quahl und                      Pein leiden möchte. Ja ein furchtsamer Mensch kan durch einen plötzlichen                      Schrecken/ und sonst eine hefftige Angst gar leichtlich in Verzweiffelung                      gerathen. Jener junge Edelmann in Spanien von 24. Jahren/ Diego Osorius, ward                      aus Angst im Gefängniß in einer einzigen Nacht/ weil er in dem Königlichen                      Garten am Frauenzimmer durch Bellen eines Hündleins verrathen/ ertappet wurde /                      so bey Lebens-Straffe verbothen war/ Eißgrau auf den gantzen Kopf.</p>
        <p>Hadrian. Junius. in comment. de Comâ c. 10. L. Vives in praefat. super somnium                      Scipionis.</p>
        <p>Eben also ergieng es einem andern Edelmann von 28. Jahren am Hoffe Käyser Caroli                      V. welcher eine Hof-Dame in der Käyserlichen Burg geschwängert hatte/ und                      deßhalber zum Tode verurtheilet wurde/ da er auch in einer Nacht im Gefängnis                      aus Angst und Bangigkeit eisgrau/ und das Angesicht blaß/ runzelicht und                      verfallen worden/ daß ihn der Käyser und die Gerichts-Persone&#x0303;/ wie man                      ihn vor Gericht führete/ fast nicht mehr kanten/ drum er auch Perdon                      bekahm.</p>
        <p>Levin. Lemnius. c. 2. lib. 2. de complexione corporis humani.</p>
        <p>Eben wie obgedachter Spanier vo ietzt erwehrten Käyser Caroli V. Groß-Herrn Vater                      auch begnadiget/ und ihm das Leben geschenckt wurde.</p>
        <p>Zeiler, Epist. 27.</p>
        <p>Franciscus Gonzaga Fürst zu Mantua ließ seinen Schwager/ den er einer                      Conjuration halber vor suspect hielte/ in einen Thurm legen/ welcher aus                      Furcht und Angst gleichfals in einer Nacht grau worden/ drum ihn der Fürst                      ebenmäßig das Leben schenckte.</p>
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[649/0665] tzen/ so galts dem Tyrannen gar gleich. Das war ein schlechter Rosen-Garten / M. Stiefler/ im Geistl. Hist. Schatz/ c. 30. p. 2002. XXXI. Man soll auch die Verbrecher nicht in solche Gefängnisse stecken/ darinnen des Nachtes sich grausame Gespenster sehen lassen/ welche die Leuthe mit ihren scheußlichen Anblick erschrecken/ ihnen die Decke abziehen/ sie rupffen / zupffen/ schlagen/ stossen/ anhauchen/ kneipen/ drücken und quählen/ daß sie keine Ruhe haben/ denn solches ist gleich einer stetswährenden Tortur und Straffe/ daß mancher lieber den Tod/ als solche nächtliche Angst/ Quahl und Pein leiden möchte. Ja ein furchtsamer Mensch kan durch einen plötzlichen Schrecken/ und sonst eine hefftige Angst gar leichtlich in Verzweiffelung gerathen. Jener junge Edelmann in Spanien von 24. Jahren/ Diego Osorius, ward aus Angst im Gefängniß in einer einzigen Nacht/ weil er in dem Königlichen Garten am Frauenzimmer durch Bellen eines Hündleins verrathen/ ertappet wurde / so bey Lebens-Straffe verbothen war/ Eißgrau auf den gantzen Kopf. Hadrian. Junius. in comment. de Comâ c. 10. L. Vives in praefat. super somnium Scipionis. Eben also ergieng es einem andern Edelmann von 28. Jahren am Hoffe Käyser Caroli V. welcher eine Hof-Dame in der Käyserlichen Burg geschwängert hatte/ und deßhalber zum Tode verurtheilet wurde/ da er auch in einer Nacht im Gefängnis aus Angst und Bangigkeit eisgrau/ und das Angesicht blaß/ runzelicht und verfallen worden/ daß ihn der Käyser und die Gerichts-Personẽ/ wie man ihn vor Gericht führete/ fast nicht mehr kanten/ drum er auch Perdon bekahm. Levin. Lemnius. c. 2. lib. 2. de complexione corporis humani. Eben wie obgedachter Spanier vo ietzt erwehrten Käyser Caroli V. Groß-Herrn Vater auch begnadiget/ und ihm das Leben geschenckt wurde. Zeiler, Epist. 27. Franciscus Gonzaga Fürst zu Mantua ließ seinen Schwager/ den er einer Conjuration halber vor suspect hielte/ in einen Thurm legen/ welcher aus Furcht und Angst gleichfals in einer Nacht grau worden/ drum ihn der Fürst ebenmäßig das Leben schenckte. Scaliger, Exercit. 312.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 649. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/665>, abgerufen am 22.11.2024.