Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

Bild:
<< vorherige Seite

ständigen Medicum und Chirurgum lassen zusehen/ ob auch am Halse herunter einige Zeichen und Linien vorhanden / welche man also befinde/ daß sie gantz neu und des vorigen Tages nicht dran gewesen. So kan man finden ob der Teufel den Strick hinweg genommen. [4] Wann / welches ohne große Gewald nicht geschehen können/ "die erste Vertebra, oder Wierbelbein im Genick aus ihrem Orth oder Schlüssel gantz und gar also verrückt / daß das Unter- oder Obertheil/ als abgeschiede/ und mit Gewalt versetzet / mercklich und greiflich heraus raget. [5] Wann wieder den Stock meister oder Diener und Hencker nicht praesumiren/ daß sie etwas dabey gethan. Wann aber diese und andere dergleichen Zeichen nicht vorhanden/ so soll man den Cörper für ehrlich und natürlich abgeleibt seyn erklären. Es kan der Teuffel wohliemand erwürgen/ und auch kein Zeichen hinterlassen/ doch sollen und können wir Menschen solches ohne Zeichen nicht sicherlich glauben. Drum heist es/ alles fleißig und wohl vorher bedacht/ denn hie ist keine Restitutio, wenn einmahl pecciret worden sc.

Autor caution. criminal. q. 42. Praetor. in gründlichen Bericht von Zauberey/ c. 11. p. 237. §. Antwort 1. vielleicht/ confer. D. Reinking, Resp. Jur. de Sagis, n. 521.

Veluti etiam pronun ciatum gegen Sittenbach/ ad requisitionem Praefecti.

P. P.

Dieweil aus der gehaltenen Gerichtlichen Registur so viel zu befinden/ daß der Teufel bey der Tortur Margareten Sparwitzen so hart zugsetzet/ daß sie nicht eine halbe Stunde an der Leiter gespannet/ mit grossen Geschrey Todes verfahren / und ihr Haupt gehencket/ daß man gesehen/ daß sie der Teufel inwendig im Leibe umgebracht/ inmassen denn auch draus abzunehmen ist/ daß es mit ihr nicht richtig gewesen seyn muß/ weil sie bey währender Tortur gar nichts / weder Ja noch Nein geantwertet sc. So wird der Sparwitzin todter Cörper ohne Gesang und Geläute/ unter Galgen oder das Gericht durch den Scharfrichter oder Abdecker billig begraben und verscharret. V. R. W. Mens. Jun. Anno 1623. alleg. Carpzov.

p. 3. q. crim. 131. n. 46. Freudius in Gewissen-Fragen/ von Zauberey/ q. 327.

ständigen Medicum und Chirurgum lassen zusehen/ ob auch am Halse herunter einige Zeichen und Linien vorhanden / welche man also befinde/ daß sie gantz neu und des vorigen Tages nicht dran gewesen. So kan man finden ob der Teufel den Strick hinweg genommen. [4] Wann / welches ohne große Gewald nicht geschehen können/ "die erste Vertebra, oder Wierbelbein im Genick aus ihrem Orth oder Schlüssel gantz und gar also verrückt / daß das Unter- oder Obertheil/ als abgeschiede/ und mit Gewalt versetzet / mercklich und greiflich heraus raget. [5] Wann wieder den Stock meister oder Diener und Hencker nicht praesumiren/ daß sie etwas dabey gethan. Wann aber diese und andere dergleichen Zeichen nicht vorhanden/ so soll man den Cörper für ehrlich und natürlich abgeleibt seyn erklären. Es kan der Teuffel wohliemand erwürgen/ und auch kein Zeichen hinterlassen/ doch sollen und können wir Menschen solches ohne Zeichen nicht sicherlich glauben. Drum heist es/ alles fleißig und wohl vorher bedacht/ denn hie ist keine Restitutio, wenn einmahl pecciret worden sc.

Autor caution. criminal. q. 42. Praetor. in gründlichen Bericht von Zauberey/ c. 11. p. 237. §. Antwort 1. vielleicht/ confer. D. Reinking, Resp. Jur. de Sagis, n. 521.

Veluti etiam pronun ciatum gegen Sittenbach/ ad requisitionem Praefecti.

P. P.

Dieweil aus der gehaltenen Gerichtlichen Registur so viel zu befinden/ daß der Teufel bey der Tortur Margareten Sparwitzen so hart zugsetzet/ daß sie nicht eine halbe Stunde an der Leiter gespannet/ mit grossen Geschrey Todes verfahren / und ihr Haupt gehencket/ daß man gesehen/ daß sie der Teufel inwendig im Leibe umgebracht/ inmassen denn auch draus abzunehmen ist/ daß es mit ihr nicht richtig gewesen seyn muß/ weil sie bey währender Tortur gar nichts / weder Ja noch Nein geantwertet sc. So wird der Sparwitzin todter Cörper ohne Gesang und Geläute/ unter Galgen oder das Gericht durch den Scharfrichter oder Abdecker billig begraben und verscharret. V. R. W. Mens. Jun. Anno 1623. alleg. Carpzov.

p. 3. q. crim. 131. n. 46. Freudius in Gewissen-Fragen/ von Zauberey/ q. 327.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0672" n="656"/>
ständigen Medicum und Chirurgum                      lassen zusehen/ ob auch am Halse herunter einige Zeichen und Linien vorhanden /                      welche man also befinde/ daß sie gantz neu und des vorigen Tages nicht dran                      gewesen. So kan man finden ob der Teufel den Strick hinweg genommen. [4] Wann /                      welches ohne große Gewald nicht geschehen können/ "die erste Vertebra, oder                      Wierbelbein im Genick aus ihrem Orth oder Schlüssel gantz und gar also verrückt                     / daß das Unter- oder Obertheil/ als abgeschiede/ und mit Gewalt versetzet /                      mercklich und greiflich heraus raget. [5] Wann wieder den Stock meister oder                      Diener und Hencker nicht praesumiren/ daß sie etwas dabey gethan. Wann aber                      diese und andere dergleichen Zeichen nicht vorhanden/ so soll man den Cörper                      für ehrlich und natürlich abgeleibt seyn erklären. Es kan der Teuffel wohliemand                      erwürgen/ und auch kein Zeichen hinterlassen/ doch sollen und können wir                      Menschen solches ohne Zeichen nicht sicherlich glauben. Drum heist es/ alles                      fleißig und wohl vorher bedacht/ denn hie ist keine Restitutio, wenn einmahl                      pecciret worden sc.</p>
        <p>Autor caution. criminal. q. 42. Praetor. in gründlichen Bericht von Zauberey/ c.                      11. p. 237. §. Antwort 1. vielleicht/ confer. D. Reinking, Resp. Jur. de Sagis,                      n. 521.</p>
        <p>Veluti etiam pronun ciatum gegen Sittenbach/ ad requisitionem Praefecti.</p>
        <p>P. P.</p>
        <p>Dieweil aus der gehaltenen Gerichtlichen Registur so viel zu befinden/ daß der                      Teufel bey der Tortur Margareten Sparwitzen so hart zugsetzet/ daß sie nicht                      eine halbe Stunde an der Leiter gespannet/ mit grossen Geschrey Todes verfahren                     / und ihr Haupt gehencket/ daß man gesehen/ daß sie der Teufel inwendig im                      Leibe umgebracht/ inmassen denn auch draus abzunehmen ist/ daß es mit ihr                      nicht richtig gewesen seyn muß/ weil sie bey währender Tortur gar nichts /                      weder Ja noch Nein geantwertet sc. So wird der Sparwitzin todter Cörper ohne                      Gesang und Geläute/ unter Galgen oder das Gericht durch den Scharfrichter oder                      Abdecker billig begraben und verscharret. V. R. W. Mens. Jun. Anno 1623. alleg.                      Carpzov.</p>
        <p>p. 3. q. crim. 131. n. 46. Freudius in Gewissen-Fragen/ von Zauberey/ q.                      327.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[656/0672] ständigen Medicum und Chirurgum lassen zusehen/ ob auch am Halse herunter einige Zeichen und Linien vorhanden / welche man also befinde/ daß sie gantz neu und des vorigen Tages nicht dran gewesen. So kan man finden ob der Teufel den Strick hinweg genommen. [4] Wann / welches ohne große Gewald nicht geschehen können/ "die erste Vertebra, oder Wierbelbein im Genick aus ihrem Orth oder Schlüssel gantz und gar also verrückt / daß das Unter- oder Obertheil/ als abgeschiede/ und mit Gewalt versetzet / mercklich und greiflich heraus raget. [5] Wann wieder den Stock meister oder Diener und Hencker nicht praesumiren/ daß sie etwas dabey gethan. Wann aber diese und andere dergleichen Zeichen nicht vorhanden/ so soll man den Cörper für ehrlich und natürlich abgeleibt seyn erklären. Es kan der Teuffel wohliemand erwürgen/ und auch kein Zeichen hinterlassen/ doch sollen und können wir Menschen solches ohne Zeichen nicht sicherlich glauben. Drum heist es/ alles fleißig und wohl vorher bedacht/ denn hie ist keine Restitutio, wenn einmahl pecciret worden sc. Autor caution. criminal. q. 42. Praetor. in gründlichen Bericht von Zauberey/ c. 11. p. 237. §. Antwort 1. vielleicht/ confer. D. Reinking, Resp. Jur. de Sagis, n. 521. Veluti etiam pronun ciatum gegen Sittenbach/ ad requisitionem Praefecti. P. P. Dieweil aus der gehaltenen Gerichtlichen Registur so viel zu befinden/ daß der Teufel bey der Tortur Margareten Sparwitzen so hart zugsetzet/ daß sie nicht eine halbe Stunde an der Leiter gespannet/ mit grossen Geschrey Todes verfahren / und ihr Haupt gehencket/ daß man gesehen/ daß sie der Teufel inwendig im Leibe umgebracht/ inmassen denn auch draus abzunehmen ist/ daß es mit ihr nicht richtig gewesen seyn muß/ weil sie bey währender Tortur gar nichts / weder Ja noch Nein geantwertet sc. So wird der Sparwitzin todter Cörper ohne Gesang und Geläute/ unter Galgen oder das Gericht durch den Scharfrichter oder Abdecker billig begraben und verscharret. V. R. W. Mens. Jun. Anno 1623. alleg. Carpzov. p. 3. q. crim. 131. n. 46. Freudius in Gewissen-Fragen/ von Zauberey/ q. 327.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/672
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 656. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/672>, abgerufen am 22.11.2024.