Dergleichen Lohn bekahmen auch die/ welche die Urbiniam um ihre Ehre brachten / wie bey dem Dionysio Halicarnassaeo lib. 9. Antiq. Rom. zu lesen. Wenn iemand was feindliches wieder das Vaterland vornahm/ und es auskahm/ ward er mit gleichmäßiger Straffe beleget.
Sveton. in Vitellio, c. 17.
Blieb auch nicht darbey/ sondern wenn sie biß auf den Tod gepeitschet und geschlagen waren/ wurf man sie noch darzu [wie bereits gedacht] vom Felsen Tarpe, o herab/ und zog die todte Leichman mit Hacken in die Tiber/ oder Cloacken.
Alex. ab Alex. lib. 3. Gen. dier. c. 5. pag. 291.
VI. Zuweilen musten auch wohl die/ so zum Creutz-Tod verdammet wahren/ solche Furcam biß an den Orth/ wo das Crucile aufgerichtet stund/ tragen.
Kipping. d. tr. exerc. 22. §. 4.
Allwo er auch zugleich §. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Justum Lipsium refutiret / welcher lib. 3. de cruce c. 3. 4. 5. & 6. vorgiebt/ daß die Cruciarii an / oder doch mit solcher Furca ans + geschlagen/ das Contrarium aber und dieses ermeldter Kipping statuiret/ daß wenn die Cruciarii an den Orth der Creutzigung kommen/ ihnen die Furca abgenommen worden.
VII. Heut zu Tage ist bey uns Furca so viel/ als Patibulum, der Galgen/ welcher den alten Griechen und Römern unbekant gewesen: Denn ob sie schon auch theils Ubelthäter mit dem Strange erwürget/ ist es doch nicht so öffentlich an einen dergleichen/ in Form des Griechischen [Greek words] [daher auch adagialiter der Galgen Graecum [Greek words] heisset] gebildeten Holtze/ sondern im Gefängnis geschehen/ ohne Aufhencken/ dergestalt/ daß sie stranguliret / und ihnen die Kehle mit einen Strick und Knebel zugezogen worden/ wie noch heute zu Tage bey den Türcken und andern barbarischen Völckern geschieheute zu Tage bey den Türcken und andern barbarischen Völckern geschiehet. Der Galgen aber/ wie er noch bey uns gebräulich/ ist allererst zu Zeiten Käyser Constantini Magni, nachdem er die Creutzigung abgeschaffet/ aufkommen.
Dergleichen Lohn bekahmen auch die/ welche die Urbiniam um ihre Ehre brachten / wie bey dem Dionysio Halicarnassaeo lib. 9. Antiq. Rom. zu lesen. Wenn iemand was feindliches wieder das Vaterland vornahm/ und es auskahm/ ward er mit gleichmäßiger Straffe beleget.
Sveton. in Vitellio, c. 17.
Blieb auch nicht darbey/ sondern wenn sie biß auf den Tod gepeitschet und geschlagen waren/ wurf man sie noch darzu [wie bereits gedacht] vom Felsen Tarpe, o herab/ und zog die todte Leichman mit Hacken in die Tiber/ oder Cloacken.
Alex. ab Alex. lib. 3. Gen. dier. c. 5. pag. 291.
VI. Zuweilen musten auch wohl die/ so zum Creutz-Tod verdammet wahren/ solche Furcam biß an den Orth/ wo das Crucile aufgerichtet stund/ tragen.
Kipping. d. tr. exerc. 22. §. 4.
Allwo er auch zugleich §. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Justum Lipsium refutiret / welcher lib. 3. de cruce c. 3. 4. 5. & 6. vorgiebt/ daß die Cruciarii an / oder doch mit solcher Furca ans † geschlagen/ das Contrarium aber und dieses ermeldter Kipping statuiret/ daß wenn die Cruciarii an den Orth der Creutzigung kommen/ ihnen die Furca abgenommen worden.
VII. Heut zu Tage ist bey uns Furca so viel/ als Patibulum, der Galgen/ welcher den alten Griechen und Römern unbekant gewesen: Denn ob sie schon auch theils Ubelthäter mit dem Strange erwürget/ ist es doch nicht so öffentlich an einen dergleichen/ in Form des Griechischen [Greek words] [daher auch adagialiter der Galgen Graecum [Greek words] heisset] gebildeten Holtze/ sondern im Gefängnis geschehen/ ohne Aufhencken/ dergestalt/ daß sie stranguliret / und ihnen die Kehle mit einen Strick und Knebel zugezogen worden/ wie noch heute zu Tage bey den Türcken und andern barbarischen Völckern geschieheute zu Tage bey den Türcken und andern barbarischen Völckern geschiehet. Der Galgen aber/ wie er noch bey uns gebräulich/ ist allererst zu Zeiten Käyser Constantini Magni, nachdem er die Creutzigung abgeschaffet/ aufkommen.
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f0770"n="754"/><p>Livius, lib. 22.</p><p>Dergleichen Lohn bekahmen auch die/ welche die Urbiniam um ihre Ehre brachten / wie bey dem Dionysio Halicarnassaeo lib. 9. Antiq. Rom. zu lesen. Wenn iemand was feindliches wieder das Vaterland vornahm/ und es auskahm/ ward er mit gleichmäßiger Straffe beleget.</p><p>Sveton. in Vitellio, c. 17.</p><p>Blieb auch nicht darbey/ sondern wenn sie biß auf den Tod gepeitschet und geschlagen waren/ wurf man sie noch darzu [wie bereits gedacht] vom Felsen Tarpe, o herab/ und zog die todte Leichman mit Hacken in die Tiber/ oder Cloacken.</p><p>Alex. ab Alex. lib. 3. Gen. dier. c. 5. pag. 291.</p><p>VI. Zuweilen musten auch wohl die/ so zum Creutz-Tod verdammet wahren/ solche Furcam biß an den Orth/ wo das Crucile aufgerichtet stund/ tragen.</p><p>Kipping. d. tr. exerc. 22. §. 4.</p><p>Allwo er auch zugleich §. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Justum Lipsium refutiret / welcher lib. 3. de cruce c. 3. 4. 5. & 6. vorgiebt/ daß die Cruciarii an / oder doch mit solcher Furca ans † geschlagen/ das Contrarium aber und dieses ermeldter Kipping statuiret/ daß wenn die Cruciarii an den Orth der Creutzigung kommen/ ihnen die Furca abgenommen worden.</p><p>VII. Heut zu Tage ist bey uns Furca so viel/ als Patibulum, der Galgen/ welcher den alten Griechen und Römern unbekant gewesen: Denn ob sie schon auch theils Ubelthäter mit dem Strange erwürget/ ist es doch nicht so öffentlich an einen dergleichen/ in Form des Griechischen <foreignxml:lang="el">[Greek words]</foreign> [daher auch adagialiter der Galgen Graecum <foreignxml:lang="el">[Greek words]</foreign> heisset] gebildeten Holtze/ sondern im Gefängnis geschehen/ ohne Aufhencken/ dergestalt/ daß sie stranguliret / und ihnen die Kehle mit einen Strick und Knebel zugezogen worden/ wie noch heute zu Tage bey den Türcken und andern barbarischen Völckern geschieheute zu Tage bey den Türcken und andern barbarischen Völckern geschiehet. Der Galgen aber/ wie er noch bey uns gebräulich/ ist allererst zu Zeiten Käyser Constantini Magni, nachdem er die Creutzigung abgeschaffet/ aufkommen.</p><p>Lipsius. de Cruce, cap. 7. lib. 3. Petr. Faber, lib. 2. Semestr. cap. 7. pag. 93.</p></div><div></div></body></text></TEI>
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Livius, lib. 22.
Dergleichen Lohn bekahmen auch die/ welche die Urbiniam um ihre Ehre brachten / wie bey dem Dionysio Halicarnassaeo lib. 9. Antiq. Rom. zu lesen. Wenn iemand was feindliches wieder das Vaterland vornahm/ und es auskahm/ ward er mit gleichmäßiger Straffe beleget.
Sveton. in Vitellio, c. 17.
Blieb auch nicht darbey/ sondern wenn sie biß auf den Tod gepeitschet und geschlagen waren/ wurf man sie noch darzu [wie bereits gedacht] vom Felsen Tarpe, o herab/ und zog die todte Leichman mit Hacken in die Tiber/ oder Cloacken.
Alex. ab Alex. lib. 3. Gen. dier. c. 5. pag. 291.
VI. Zuweilen musten auch wohl die/ so zum Creutz-Tod verdammet wahren/ solche Furcam biß an den Orth/ wo das Crucile aufgerichtet stund/ tragen.
Kipping. d. tr. exerc. 22. §. 4.
Allwo er auch zugleich §. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Justum Lipsium refutiret / welcher lib. 3. de cruce c. 3. 4. 5. & 6. vorgiebt/ daß die Cruciarii an / oder doch mit solcher Furca ans † geschlagen/ das Contrarium aber und dieses ermeldter Kipping statuiret/ daß wenn die Cruciarii an den Orth der Creutzigung kommen/ ihnen die Furca abgenommen worden.
VII. Heut zu Tage ist bey uns Furca so viel/ als Patibulum, der Galgen/ welcher den alten Griechen und Römern unbekant gewesen: Denn ob sie schon auch theils Ubelthäter mit dem Strange erwürget/ ist es doch nicht so öffentlich an einen dergleichen/ in Form des Griechischen [Greek words] [daher auch adagialiter der Galgen Graecum [Greek words] heisset] gebildeten Holtze/ sondern im Gefängnis geschehen/ ohne Aufhencken/ dergestalt/ daß sie stranguliret / und ihnen die Kehle mit einen Strick und Knebel zugezogen worden/ wie noch heute zu Tage bey den Türcken und andern barbarischen Völckern geschieheute zu Tage bey den Türcken und andern barbarischen Völckern geschiehet. Der Galgen aber/ wie er noch bey uns gebräulich/ ist allererst zu Zeiten Käyser Constantini Magni, nachdem er die Creutzigung abgeschaffet/ aufkommen.
Lipsius. de Cruce, cap. 7. lib. 3. Petr. Faber, lib. 2. Semestr. cap. 7. pag. 93.
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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 754. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/770>, abgerufen am 22.11.2024.
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