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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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Denen/ so dahin geschickt werden / bestellet man etliche Mohren/ die ihrer hüten müssen/ biß sie daselbst/ im Elende ihren Geist aufgeben. Zum Zeichen der Gefangenschafft tragen vornehme Personen selbigen Landes vorn üm den Arm einen eisernen Ring an einen kleinen Kettlein/ ungefähr einer Ehlen lang/ wie die Ketten sind daran man pfleget die Hunde zu legen.

Erasm. Francismi, im Neu-polirten Geschicht-Kunst-u. Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 7. pag. 379.

CAPUT XXV.

DE DETRUSIONE IN MONASTERIUM.

I.

DEr geistlichen Herren/ sonderlich bey den Catholicken/ die mit den Peinlichen Gerichten belehnet sind/ Sorge und Absehen ist gemeiniglich dahin gerichtet / daß diejenige/ so was verbrechen auf alle mügliche Arth und Weise zur Erkäntnis und Bereuung ihrer Sünden/ auch Besserung des Lebens gebracht werden mögen/ drüm sie gar selten einen vom Leben zum Tode bringen/ sondern vielmehr / in Ansehung obiger Ursachen/ in die Clöster verstossen/ oder in ewigen Gefängnissen behalten lassen/ der guten Hoffnung lebende/ es werde ein solcher Mensch durch Langwierigkeit der Zeit überwunden/ in sich schlagen/ und was er gethan/ bedauren/ erkennen und bereuen.

Petr. Greg. Tholosan. lib. 31. Syntagm. Jur. univ. c. 32.

II. Denn es sind die Clöster ohne dem einsahme Oerther/ von aller Weltlichen Conversation und Hindernis an Betrachtung GOttes und seines Worts abgesondert.

c. luminoso 18. Q. 2.

In Ansehung dessen sie auch vor Alters vor den Städten gebauet worden/ damit die Geistliche Personen/ so drinn verhanden/ keine Uppigkeit der

Denen/ so dahin geschickt werden / bestellet man etliche Mohren/ die ihrer hüten müssen/ biß sie daselbst/ im Elende ihren Geist aufgeben. Zum Zeichen der Gefangenschafft tragen vornehme Personen selbigen Landes vorn üm den Arm einen eisernen Ring an einen kleinen Kettlein/ ungefähr einer Ehlen lang/ wie die Ketten sind daran man pfleget die Hunde zu legen.

Erasm. Francismi, im Neu-polirten Geschicht-Kunst-u. Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 7. pag. 379.

CAPUT XXV.

DE DETRUSIONE IN MONASTERIUM.

I.

DEr geistlichen Herren/ sonderlich bey den Catholicken/ die mit den Peinlichen Gerichten belehnet sind/ Sorge und Absehen ist gemeiniglich dahin gerichtet / daß diejenige/ so was verbrechẽ auf alle mügliche Arth und Weise zur Erkäntnis und Bereuung ihrer Sünden/ auch Besserung des Lebens gebracht werden mögen/ drüm sie gar selten einen vom Leben zum Tode bringen/ sondern vielmehr / in Ansehung obiger Ursachen/ in die Clöster verstossen/ oder in ewigen Gefängnissen behalten lassen/ der guten Hoffnung lebende/ es werde ein solcher Mensch durch Langwierigkeit der Zeit überwunden/ in sich schlagen/ und was er gethan/ bedauren/ erkennen und bereuen.

Petr. Greg. Tholosan. lib. 31. Syntagm. Jur. univ. c. 32.

II. Denn es sind die Clöster ohne dem einsahme Oerther/ von aller Weltlichen Conversation und Hindernis an Betrachtung GOttes und seines Worts abgesondert.

c. luminoso 18. Q. 2.

In Ansehung dessen sie auch vor Alters vor den Städten gebauet worden/ damit die Geistliche Personen/ so drinn verhanden/ keine Uppigkeit der

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[785/0791] Denen/ so dahin geschickt werden / bestellet man etliche Mohren/ die ihrer hüten müssen/ biß sie daselbst/ im Elende ihren Geist aufgeben. Zum Zeichen der Gefangenschafft tragen vornehme Personen selbigen Landes vorn üm den Arm einen eisernen Ring an einen kleinen Kettlein/ ungefähr einer Ehlen lang/ wie die Ketten sind daran man pfleget die Hunde zu legen. Erasm. Francismi, im Neu-polirten Geschicht-Kunst-u. Sitten-Spiegel/ lib. 2. disc. 7. pag. 379. CAPUT XXV. DE DETRUSIONE IN MONASTERIUM. I. DEr geistlichen Herren/ sonderlich bey den Catholicken/ die mit den Peinlichen Gerichten belehnet sind/ Sorge und Absehen ist gemeiniglich dahin gerichtet / daß diejenige/ so was verbrechẽ auf alle mügliche Arth und Weise zur Erkäntnis und Bereuung ihrer Sünden/ auch Besserung des Lebens gebracht werden mögen/ drüm sie gar selten einen vom Leben zum Tode bringen/ sondern vielmehr / in Ansehung obiger Ursachen/ in die Clöster verstossen/ oder in ewigen Gefängnissen behalten lassen/ der guten Hoffnung lebende/ es werde ein solcher Mensch durch Langwierigkeit der Zeit überwunden/ in sich schlagen/ und was er gethan/ bedauren/ erkennen und bereuen. Petr. Greg. Tholosan. lib. 31. Syntagm. Jur. univ. c. 32. II. Denn es sind die Clöster ohne dem einsahme Oerther/ von aller Weltlichen Conversation und Hindernis an Betrachtung GOttes und seines Worts abgesondert. c. luminoso 18. Q. 2. In Ansehung dessen sie auch vor Alters vor den Städten gebauet worden/ damit die Geistliche Personen/ so drinn verhanden/ keine Uppigkeit der

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 785. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/791>, abgerufen am 22.11.2024.