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Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693.

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XXXII. Vorzeiten that man zu Straßdurg die Korn-Juden/ oder die/ so das Gelräide/ aus Wucher/ ersteigerten/ in den Bann/ und musten dieselbe vor der S. Niclas Kirch/ an der Breusch-Thüren mit grossen Hohn und Spot stehen.

Zeiler. Epist. 658.

CAPUT XXXVI.

DE JUGO, ET MISSIONE SUB JUGUM,

I.

BEy den Alten Römern war der Gebrauch/ daß wenn sich ihrer Feinde einer mit Niederlegung der Waffen an sie ergab/ sie 2. Balcken gegeneinander in die Erden schlugen/ daß ein Unterscheid zwischen beyden blieb/ und man unter hingehen oder kriechen konte/ quer überher befestigten sie noch einen Balcken/ daß es ausfahe/ als heut zu Tage ein Galgen. Oder sie steckten wohl auf solche Art zwey Spieße gegeneinander in die Erde/ bunden den dritten Zwerg überher/ und liessen ihre überwundene Feinde/ einen nach den anderen/ zum grossen Hohn / Spott und Beschimpffung/ bloß und ohne Gewehr dnrchhin kriechen/ welches sub jugum mitti genennet/ auch die Machine selbst JUGUM genennet wurde/ allermaßen Dionys. Halycarnass. lib 3. Hist. Rom. pag. 241. und Johann. Rosinus, lib. 10. Antiq. Roman. c. 21. pag. 991. bezeugen. Und diesen Spott und Hohn haben zuweilen die Römer/ wenn sie im Streit unglücklich gewesen/ selber von andern Völckern/ als ihren Feinden/ leiden/ ausstehen und erdulden müssen/ wie aus den folgenden Exempeln zu sehen.

II. Als um das Jahr der Welt dreytausend vierhaudert und etliche neunzig die Volsci und Sabiner mit gesamter Hand die Römer bestritten/ und die beyde damahlige Bürgemeister Nautius und Minutius ihnen mit dem Heer entgegen geschickt wurden/ hat der erste zwar wider die Sabiner gut Glück gehabt/ und ihre Landschafft weit und bereit verheeret. Minutius

XXXII. Vorzeiten that man zu Straßdurg die Korn-Juden/ oder die/ so das Gelräide/ aus Wucher/ ersteigerten/ in den Bann/ und musten dieselbe vor der S. Niclas Kirch/ an der Breusch-Thüren mit grossen Hohn und Spot stehen.

Zeiler. Epist. 658.

CAPUT XXXVI.

DE JUGO, ET MISSIONE SUB JUGUM,

I.

BEy den Alten Römern war der Gebrauch/ daß wenn sich ihrer Feinde einer mit Niederlegung der Waffen an sie ergab/ sie 2. Balcken gegeneinander in die Erden schlugen/ daß ein Unterscheid zwischen beyden blieb/ und man unter hingehen oder kriechen konte/ quer überher befestigten sie noch einen Balcken/ daß es ausfahe/ als heut zu Tage ein Galgen. Oder sie steckten wohl auf solche Art zwey Spieße gegeneinander in die Erde/ bunden den dritten Zwerg überher/ und liessen ihre überwundene Feinde/ einen nach den anderen/ zum grossen Hohn / Spott und Beschimpffung/ bloß und ohne Gewehr dnrchhin kriechen/ welches sub jugum mitti genennet/ auch die Machine selbst JUGUM genennet wurde/ allermaßen Dionys. Halycarnass. lib 3. Hist. Rom. pag. 241. und Johann. Rosinus, lib. 10. Antiq. Roman. c. 21. pag. 991. bezeugen. Und diesen Spott und Hohn haben zuweilen die Römer/ wenn sie im Streit unglücklich gewesen/ selber von andern Völckern/ als ihren Feinden/ leiden/ ausstehen und erdulden müssen/ wie aus den folgenden Exempeln zu sehen.

II. Als um das Jahr der Welt dreytausend vierhaudert und etliche neunzig die Volsci und Sabiner mit gesamter Hand die Römer bestritten/ und die beyde damahlige Bürgemeister Nautius und Minutius ihnen mit dem Heer entgegen geschickt wurden/ hat der erste zwar wider die Sabiner gut Glück gehabt/ und ihre Landschafft weit und bereit verheeret. Minutius

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[840/0850] XXXII. Vorzeiten that man zu Straßdurg die Korn-Juden/ oder die/ so das Gelräide/ aus Wucher/ ersteigerten/ in den Bann/ und musten dieselbe vor der S. Niclas Kirch/ an der Breusch-Thüren mit grossen Hohn und Spot stehen. Zeiler. Epist. 658. CAPUT XXXVI. DE JUGO, ET MISSIONE SUB JUGUM, I. BEy den Alten Römern war der Gebrauch/ daß wenn sich ihrer Feinde einer mit Niederlegung der Waffen an sie ergab/ sie 2. Balcken gegeneinander in die Erden schlugen/ daß ein Unterscheid zwischen beyden blieb/ und man unter hingehen oder kriechen konte/ quer überher befestigten sie noch einen Balcken/ daß es ausfahe/ als heut zu Tage ein Galgen. Oder sie steckten wohl auf solche Art zwey Spieße gegeneinander in die Erde/ bunden den dritten Zwerg überher/ und liessen ihre überwundene Feinde/ einen nach den anderen/ zum grossen Hohn / Spott und Beschimpffung/ bloß und ohne Gewehr dnrchhin kriechen/ welches sub jugum mitti genennet/ auch die Machine selbst JUGUM genennet wurde/ allermaßen Dionys. Halycarnass. lib 3. Hist. Rom. pag. 241. und Johann. Rosinus, lib. 10. Antiq. Roman. c. 21. pag. 991. bezeugen. Und diesen Spott und Hohn haben zuweilen die Römer/ wenn sie im Streit unglücklich gewesen/ selber von andern Völckern/ als ihren Feinden/ leiden/ ausstehen und erdulden müssen/ wie aus den folgenden Exempeln zu sehen. II. Als um das Jahr der Welt dreytausend vierhaudert und etliche neunzig die Volsci und Sabiner mit gesamter Hand die Römer bestritten/ und die beyde damahlige Bürgemeister Nautius und Minutius ihnen mit dem Heer entgegen geschickt wurden/ hat der erste zwar wider die Sabiner gut Glück gehabt/ und ihre Landschafft weit und bereit verheeret. Minutius

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 840. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/850>, abgerufen am 22.11.2024.