XIX. Johannes Maria, Hertzog zu Meyland hat einem Schützen das eine Auge/ so er im Schiessen allewege zu gehalten/ aus stechen lassen/ auf daß er mit dem andern desto schärfer sehen/ und besser treffen könte.
Zeiler, Epist. 27.
XX. Das Ausstechen der Augen ist in Griechenland gar gemein gewesen/ sonderlich aber hat man dadurch diejenige untüchtig gemachet/ vor welchen man sich gefürchet/ daß sie mit der Zeit den Regenten des Landes so zu reden die Schue austreten/ und an deren Stelle sich eindringeu möchten.
Zonaras, tom. 3. Egnat. lib. 2.
XXI. König Peter in Ungarn ist auf der Jagd gefangen/ und ihn die Augen Anno 1047. ausgestochen worden.
Ex Spangeberg, & Herman. Contract. Gottfrid/ in der Histor. Chronic. p. 514.
XXII. Anno 1366. hat ein Edelmann in Königrech Böhmen/ Zahora genant/ den Gottesdienst verachtet/ die Kirche seinen Unterthanen verbotten/ und sie nicht auf den Kirchhoff/ sondern in den Wald begraben lassen. Als der Pfarrer ihn hierauf angeredet/ hat Zahora ihn ins Gefängnis geworffen. Da nun der Pfarrer / auf Vorbitte/ loß kommen/ ziehet er gen Praga/ und verklaget Zahoram bey dem Official, auf die Citation stellet er sich kranck/ verspricht in sinen Antwort Schreiben/ sein Leben zu bessern/ und den Pfarrer wieder anzunehmen. Da dieser nach Haus kommet/ läst er ihm beyde Augen ausstechen/ hingegen hat Kayser Carl der IV. dem Zahorae zu Prage für allen Volck beide Augen wieder ausstechen lassen/ der drauf am dritten Tag gestorben. Henr. Roch in der Böhmischen Chronic. p. 9. Zeiler, Epist. 27. alwo dieser letztere hinzu thut/ daß der Edelmann viel Geld erlegen wollen/ nur daß er die Augen behalten möchte/ der Kayser aber hat das Geld nicht annehmen wollen/ sondern die Execution vor sich gehen lassen/ sagende: es könte kein Mensch dem andern sein Gesichte bezahlen.
XXIII. In der Insul un Königreich Ormus, in den Orientalischen Indien/ ist der Landes-Gebrauch/ daß der jenige/ so zum König erwehlet/ so bald allen seinen Brüdern/ und denen/ welche ihm/ dem König/ am nehesten ver-
XIX. Johannes Maria, Hertzog zu Meyland hat einem Schützen das eine Auge/ so er im Schiessen allewege zu gehalten/ aus stechen lassen/ auf daß er mit dem andern desto schärfer sehen/ und besser treffen könte.
Zeiler, Epist. 27.
XX. Das Ausstechen der Augen ist in Griechenland gar gemein gewesen/ sonderlich aber hat man dadurch diejenige untüchtig gemachet/ vor welchen man sich gefürchet/ daß sie mit der Zeit den Regenten des Landes so zu reden die Schue austreten/ und an deren Stelle sich eindringeu möchten.
Zonaras, tom. 3. Egnat. lib. 2.
XXI. König Peter in Ungarn ist auf der Jagd gefangen/ und ihn die Augen Anno 1047. ausgestochen worden.
Ex Spangeberg, & Herman. Contract. Gottfrid/ in der Histor. Chronic. p. 514.
XXII. Anno 1366. hat ein Edelmann in Königrech Böhmen/ Zahora genant/ den Gottesdienst verachtet/ die Kirche seinen Unterthanen verbotten/ und sie nicht auf den Kirchhoff/ sondern in den Wald begraben lassen. Als der Pfarrer ihn hierauf angeredet/ hat Zahora ihn ins Gefängnis geworffen. Da nun der Pfarrer / auf Vorbitte/ loß kommen/ ziehet er gen Praga/ und verklaget Zahoram bey dem Official, auf die Citation stellet er sich kranck/ verspricht in sinen Antwort Schreiben/ sein Leben zu bessern/ und den Pfarrer wieder anzunehmen. Da dieser nach Haus kommet/ läst er ihm beyde Augen ausstechen/ hingegen hat Kayser Carl der IV. dem Zahorae zu Prage für allen Volck beide Augen wieder ausstechen lassen/ der drauf am dritten Tag gestorben. Henr. Roch in der Böhmischen Chronic. p. 9. Zeiler, Epist. 27. alwo dieser letztere hinzu thut/ daß der Edelmann viel Geld erlegen wollen/ nur daß er die Augen behalten möchte/ der Kayser aber hat das Geld nicht annehmen wollen/ sondern die Execution vor sich gehen lassen/ sagende: es könte kein Mensch dem andern sein Gesichte bezahlen.
XXIII. In der Insul un Königreich Ormus, in den Orientalischen Indien/ ist der Landes-Gebrauch/ daß der jenige/ so zum König erwehlet/ so bald allen seinen Brüdern/ und denen/ welche ihm/ dem König/ am nehesten ver-
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0928"n="922"/>
Augen ausgestochen worden pag. 450. 454. 457. 462. 485. 496. 501. 508. 514. 560. 562. 570. 608. 651. 816. anführet.</p><p>XIX. Johannes Maria, Hertzog zu Meyland hat einem Schützen das eine Auge/ so er im Schiessen allewege zu gehalten/ aus stechen lassen/ auf daß er mit dem andern desto schärfer sehen/ und besser treffen könte.</p><p>Zeiler, Epist. 27.</p><p>XX. Das Ausstechen der Augen ist in Griechenland gar gemein gewesen/ sonderlich aber hat man dadurch diejenige untüchtig gemachet/ vor welchen man sich gefürchet/ daß sie mit der Zeit den Regenten des Landes so zu reden die Schue austreten/ und an deren Stelle sich eindringeu möchten.</p><p>Zonaras, tom. 3. Egnat. lib. 2.</p><p>XXI. König Peter in Ungarn ist auf der Jagd gefangen/ und ihn die Augen Anno 1047. ausgestochen worden.</p><p>Ex Spangeberg, & Herman. Contract. Gottfrid/ in der Histor. Chronic. p. 514.</p><p>XXII. Anno 1366. hat ein Edelmann in Königrech Böhmen/ Zahora genant/ den Gottesdienst verachtet/ die Kirche seinen Unterthanen verbotten/ und sie nicht auf den Kirchhoff/ sondern in den Wald begraben lassen. Als der Pfarrer ihn hierauf angeredet/ hat Zahora ihn ins Gefängnis geworffen. Da nun der Pfarrer / auf Vorbitte/ loß kommen/ ziehet er gen Praga/ und verklaget Zahoram bey dem Official, auf die Citation stellet er sich kranck/ verspricht in sinen Antwort Schreiben/ sein Leben zu bessern/ und den Pfarrer wieder anzunehmen. Da dieser nach Haus kommet/ läst er ihm beyde Augen ausstechen/ hingegen hat Kayser Carl der IV. dem Zahorae zu Prage für allen Volck beide Augen wieder ausstechen lassen/ der drauf am dritten Tag gestorben. Henr. Roch in der Böhmischen Chronic. p. 9. Zeiler, Epist. 27. alwo dieser letztere hinzu thut/ daß der Edelmann viel Geld erlegen wollen/ nur daß er die Augen behalten möchte/ der Kayser aber hat das Geld nicht annehmen wollen/ sondern die Execution vor sich gehen lassen/ sagende: es könte kein Mensch dem andern sein Gesichte bezahlen.</p><p>XXIII. In der Insul un Königreich Ormus, in den Orientalischen Indien/ ist der Landes-Gebrauch/ daß der jenige/ so zum König erwehlet/ so bald allen seinen Brüdern/ und denen/ welche ihm/ dem König/ am nehesten ver-
</p></div></body></text></TEI>
[922/0928]
Augen ausgestochen worden pag. 450. 454. 457. 462. 485. 496. 501. 508. 514. 560. 562. 570. 608. 651. 816. anführet.
XIX. Johannes Maria, Hertzog zu Meyland hat einem Schützen das eine Auge/ so er im Schiessen allewege zu gehalten/ aus stechen lassen/ auf daß er mit dem andern desto schärfer sehen/ und besser treffen könte.
Zeiler, Epist. 27.
XX. Das Ausstechen der Augen ist in Griechenland gar gemein gewesen/ sonderlich aber hat man dadurch diejenige untüchtig gemachet/ vor welchen man sich gefürchet/ daß sie mit der Zeit den Regenten des Landes so zu reden die Schue austreten/ und an deren Stelle sich eindringeu möchten.
Zonaras, tom. 3. Egnat. lib. 2.
XXI. König Peter in Ungarn ist auf der Jagd gefangen/ und ihn die Augen Anno 1047. ausgestochen worden.
Ex Spangeberg, & Herman. Contract. Gottfrid/ in der Histor. Chronic. p. 514.
XXII. Anno 1366. hat ein Edelmann in Königrech Böhmen/ Zahora genant/ den Gottesdienst verachtet/ die Kirche seinen Unterthanen verbotten/ und sie nicht auf den Kirchhoff/ sondern in den Wald begraben lassen. Als der Pfarrer ihn hierauf angeredet/ hat Zahora ihn ins Gefängnis geworffen. Da nun der Pfarrer / auf Vorbitte/ loß kommen/ ziehet er gen Praga/ und verklaget Zahoram bey dem Official, auf die Citation stellet er sich kranck/ verspricht in sinen Antwort Schreiben/ sein Leben zu bessern/ und den Pfarrer wieder anzunehmen. Da dieser nach Haus kommet/ läst er ihm beyde Augen ausstechen/ hingegen hat Kayser Carl der IV. dem Zahorae zu Prage für allen Volck beide Augen wieder ausstechen lassen/ der drauf am dritten Tag gestorben. Henr. Roch in der Böhmischen Chronic. p. 9. Zeiler, Epist. 27. alwo dieser letztere hinzu thut/ daß der Edelmann viel Geld erlegen wollen/ nur daß er die Augen behalten möchte/ der Kayser aber hat das Geld nicht annehmen wollen/ sondern die Execution vor sich gehen lassen/ sagende: es könte kein Mensch dem andern sein Gesichte bezahlen.
XXIII. In der Insul un Königreich Ormus, in den Orientalischen Indien/ ist der Landes-Gebrauch/ daß der jenige/ so zum König erwehlet/ so bald allen seinen Brüdern/ und denen/ welche ihm/ dem König/ am nehesten ver-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Döpler, Jacob: Theatrum poenarum, Suppliciorum Et Executionum Criminalium, Oder Schau-Platz/ Derer Leibes und Lebens-Straffen. Bd. 1. Sonderhausen, 1693, S. 922. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum01_1693/928>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.