Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.lis suis. Scio fronicatoribus, adultetis, qvi contenti non sunt Conjuge sua, dicere diabolum in cordibus eorum: Non sunt magna carnis peccata. Contra hanc diaboli susurrationem, debemus habere Christi incarnationem hoc est unde christianos decipit inimicus, per carnis illecebras: cum eis facit lege, qvod grave est, lene qvod asperum est; dulce qvod amarum est. Sed qvid prodest qvia Satanas facit leve, qvod Christus ostendit grave. Welches zu Teutsch so viel gesaget ist: O meine Brüder! O ihr meine Söhne und liebe Töchter! ich weiß daß der Teufel seine Person meisterlich spiele/ und nicht aufhöre zu reden in den Hertzen derer/ die er mit seinen Banden gebunden hält. Ich weiß daß der Teufel in den Hertzen und Sinnen der Hurer und Ehebrecher/ welche mit ihrem Ehegemahl nicht begnügt sind/ spreche: Die Sünden des Fleisches haben nichts auf sich/ seynd nicht groß! Wieder dieses einblasen des Teufels/ sollen wir in Bereitschafft haben die Betrachtung/ daß Christus ins Fleisch kommen. Dieses ist eben des bösen Feindes Griff/ wenn er die Christen/ durch die Reitzung des Fleisches / will überlisten und betriegen: Nemlich daß er ihnen leicht macht/ was schwer! lindere was rauhe/ süß bitter ist Aber was hilffts daß der Satan das jenige leicht und geringe macht was Christus schwer zu seyn erweiset. Summa den Ehebruch strafft GOtt der HErr an Seele/ Leib/ Gut und Ehre. Stifler in Geistl. Historien-Schatz/ c. 11. pag. 620. CCXLIV. Drittens die BIGAMI oder welche das Laster der zwiefachen Ehe begangen haben/ in dem solches höher als der Ehebruch gehalten wird. P. H. O. Caroli V. art. 121. Mit welcher auch die Chur-Sächs. Constitution 20. part. 4. in pr. über ein kommet / in welchen Fall die Urtel also pflegen verabfasset zu werden: P. P. Hat Inqvisit gestanden und bekannt/ daß er ihm ein ander Weib öffentlich trauen lassen/ und derselben ehelich beygewohnet/ ungeachtet er wohl gewust daß sein voriges Eheweib noch an Leben/ sc. Da er nun auf seinen gethanen Bekäntniß für Gericht freywillig verharren/ oder des sonst/ wie Recht/ überwiesen würde: So möchte er von wegen solches begangenen lis suis. Scio fronicatoribus, adultetis, qvi contenti non sunt Conjuge suâ, dicere diabolum in cordibus eorum: Non sunt magna carnis peccata. Contra hanc diaboli susurrationem, debemus habere Christi incarnationem hoc est unde christianos decipit inimicus, per carnis illecebras: cum eis facit lege, qvod grave est, lene qvod asperum est; dulce qvod amarum est. Sed qvid prodest qvia Satanas facit leve, qvod Christus ostendit grave. Welches zu Teutsch so viel gesaget ist: O meine Brüder! O ihr meine Söhne und liebe Töchter! ich weiß daß der Teufel seine Person meisterlich spiele/ und nicht aufhöre zu reden in den Hertzen derer/ die er mit seinen Banden gebunden hält. Ich weiß daß der Teufel in den Hertzen und Sinnen der Hurer und Ehebrecher/ welche mit ihrem Ehegemahl nicht begnügt sind/ spreche: Die Sünden des Fleisches haben nichts auf sich/ seynd nicht groß! Wieder dieses einblasen des Teufels/ sollen wir in Bereitschafft haben die Betrachtung/ daß Christus ins Fleisch kommen. Dieses ist eben des bösen Feindes Griff/ wenn er die Christen/ durch die Reitzung des Fleisches / will überlisten und betriegen: Nemlich daß er ihnen leicht macht/ was schwer! lindere was rauhe/ süß bitter ist Aber was hilffts daß der Satan das jenige leicht und geringe macht was Christus schwer zu seyn erweiset. Summa den Ehebruch strafft GOtt der HErr an Seele/ Leib/ Gut und Ehre. Stifler in Geistl. Historien-Schatz/ c. 11. pag. 620. CCXLIV. Drittens die BIGAMI oder welche das Laster der zwiefachen Ehe begangen haben/ in dem solches höher als der Ehebruch gehalten wird. P. H. O. Caroli V. art. 121. Mit welcher auch die Chur-Sächs. Constitution 20. part. 4. in pr. über ein kommet / in welchen Fall die Urtel also pflegen verabfasset zu werden: P. P. Hat Inqvisit gestanden und bekannt/ daß er ihm ein ander Weib öffentlich trauen lassen/ und derselben ehelich beygewohnet/ ungeachtet er wohl gewust daß sein voriges Eheweib noch an Leben/ sc. Da er nun auf seinen gethanen Bekäntniß für Gericht freywillig verharren/ oder des sonst/ wie Recht/ überwiesen würde: So möchte er von wegen solches begangenen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0133" n="123"/> lis suis. Scio fronicatoribus, adultetis, qvi contenti non sunt Conjuge suâ, dicere diabolum in cordibus eorum: Non sunt magna carnis peccata. Contra hanc diaboli susurrationem, debemus habere Christi incarnationem hoc est unde christianos decipit inimicus, per carnis illecebras: cum eis facit lege, qvod grave est, lene qvod asperum est; dulce qvod amarum est. Sed qvid prodest qvia Satanas facit leve, qvod Christus ostendit grave.</p> <p>Welches zu Teutsch so viel gesaget ist:</p> <p>O meine Brüder! O ihr meine Söhne und liebe Töchter! ich weiß daß der Teufel seine Person meisterlich spiele/ und nicht aufhöre zu reden in den Hertzen derer/ die er mit seinen Banden gebunden hält. Ich weiß daß der Teufel in den Hertzen und Sinnen der Hurer und Ehebrecher/ welche mit ihrem Ehegemahl nicht begnügt sind/ spreche: Die Sünden des Fleisches haben nichts auf sich/ seynd nicht groß! Wieder dieses einblasen des Teufels/ sollen wir in Bereitschafft haben die Betrachtung/ daß Christus ins Fleisch kommen. Dieses ist eben des bösen Feindes Griff/ wenn er die Christen/ durch die Reitzung des Fleisches / will überlisten und betriegen: Nemlich daß er ihnen leicht macht/ was schwer! lindere was rauhe/ süß bitter ist Aber was hilffts daß der Satan das jenige leicht und geringe macht was Christus schwer zu seyn erweiset.</p> <p>Summa den Ehebruch strafft GOtt der HErr an Seele/ Leib/ Gut und Ehre.</p> <p>Stifler in Geistl. Historien-Schatz/ c. 11. pag. 620.</p> <p>CCXLIV. Drittens die BIGAMI oder welche das Laster der zwiefachen Ehe begangen haben/ in dem solches höher als der Ehebruch gehalten wird.</p> <p>P. H. O. Caroli V. art. 121.</p> <p>Mit welcher auch die Chur-Sächs. Constitution 20. part. 4. in pr. über ein kommet / in welchen Fall die Urtel also pflegen verabfasset zu werden:</p> <p>P. P.</p> <p>Hat Inqvisit gestanden und bekannt/ daß er ihm ein ander Weib öffentlich trauen lassen/ und derselben ehelich beygewohnet/ ungeachtet er wohl gewust daß sein voriges Eheweib noch an Leben/ sc. Da er nun auf seinen gethanen Bekäntniß für Gericht freywillig verharren/ oder des sonst/ wie Recht/ überwiesen würde: So möchte er von wegen solches begangenen </p> </div> </body> </text> </TEI> [123/0133]
lis suis. Scio fronicatoribus, adultetis, qvi contenti non sunt Conjuge suâ, dicere diabolum in cordibus eorum: Non sunt magna carnis peccata. Contra hanc diaboli susurrationem, debemus habere Christi incarnationem hoc est unde christianos decipit inimicus, per carnis illecebras: cum eis facit lege, qvod grave est, lene qvod asperum est; dulce qvod amarum est. Sed qvid prodest qvia Satanas facit leve, qvod Christus ostendit grave.
Welches zu Teutsch so viel gesaget ist:
O meine Brüder! O ihr meine Söhne und liebe Töchter! ich weiß daß der Teufel seine Person meisterlich spiele/ und nicht aufhöre zu reden in den Hertzen derer/ die er mit seinen Banden gebunden hält. Ich weiß daß der Teufel in den Hertzen und Sinnen der Hurer und Ehebrecher/ welche mit ihrem Ehegemahl nicht begnügt sind/ spreche: Die Sünden des Fleisches haben nichts auf sich/ seynd nicht groß! Wieder dieses einblasen des Teufels/ sollen wir in Bereitschafft haben die Betrachtung/ daß Christus ins Fleisch kommen. Dieses ist eben des bösen Feindes Griff/ wenn er die Christen/ durch die Reitzung des Fleisches / will überlisten und betriegen: Nemlich daß er ihnen leicht macht/ was schwer! lindere was rauhe/ süß bitter ist Aber was hilffts daß der Satan das jenige leicht und geringe macht was Christus schwer zu seyn erweiset.
Summa den Ehebruch strafft GOtt der HErr an Seele/ Leib/ Gut und Ehre.
Stifler in Geistl. Historien-Schatz/ c. 11. pag. 620.
CCXLIV. Drittens die BIGAMI oder welche das Laster der zwiefachen Ehe begangen haben/ in dem solches höher als der Ehebruch gehalten wird.
P. H. O. Caroli V. art. 121.
Mit welcher auch die Chur-Sächs. Constitution 20. part. 4. in pr. über ein kommet / in welchen Fall die Urtel also pflegen verabfasset zu werden:
P. P.
Hat Inqvisit gestanden und bekannt/ daß er ihm ein ander Weib öffentlich trauen lassen/ und derselben ehelich beygewohnet/ ungeachtet er wohl gewust daß sein voriges Eheweib noch an Leben/ sc. Da er nun auf seinen gethanen Bekäntniß für Gericht freywillig verharren/ oder des sonst/ wie Recht/ überwiesen würde: So möchte er von wegen solches begangenen
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