Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.CCCXII. Ingleichen Kayser-Nero welcher einen Knaben Sporus genannt/ den er verschneiden lassen/ darzu mißbrauchet: massen denn auch bey seiner Regierung die Sodomiterey nicht gestrafft worden. Crusius de indiciis delict. part. 2. c. 18. n. 6. Sveton in vita Neronis c. 28.Sondern es wurden ungescheuet Ehen zwischen Mannsbildern gestifftet und gehalten/ Dotes constituiret, auch Brief und Siegel drüber aufgerichtet. Argumento L. 31. C. de adult. CCCXIII. Kayser Aurelius Heliogabalus ist gleichfals damit grausam beschmitzt gewesen/ drumb er auch ein Ende genommen mit Schrecken. Joh. Bapt. Egnatius in ejus vita. CCCXIV. Der Apostel Paulus in der Epistel an die Römer c. i. v. 26. & 27. gedencket derselben gleichfals/ doch mit verblümten Worten also: Ihre Weiber haben verwandelt den natürlichen Brauch in den unnatürlichen. Deßgleichen auch die Männer haben verlassen den Brauch des Weibes/ und sind aneinander erhitzt/ in ihren Lüsten/ und haben Mann mit Mann Schande gewircket / und den Lohnihres Irrthumbs (wie es dann seyn solte) an ihnen selbst empfangen. CCCXV. In Italien/ Griechenland und Hispanien ist leider GOttes! diese erschreckliche Sünde bey Geist- und Weltlichen noch heut zu Tage sehr gemein / und ihr proprium, juxta C. in Archiepiscopatu d. raptu. Boekel disq. 5. n. 21. pag. 92. Carpzov. p. 2. pract. Crim. q. 76. n. 3.CCCXVI. Die Teutschen hingegen haben das Lob daß bey denselben sehr selten von solchen Greueln was gehöret werde/ oder doch an den Tag komme. CCCXVII. Wie dann auch die meisten Heyden diesem Laster so feind gewesen/ daß sie den jenigen/ den sie drüber ertappet/ ohne alle Gnade getödtet haben. Mynsing. in §. item Lex Julian. 11. Instit. de publ. Jud. Damhuder in praxi rer. Crim c. 96. n. 21. Petr. Greg. Tholos. in Syntagm. Jur. Univ. lib. 36. c. 10. n. 5. & seqq.CCCXII. Ingleichen Kayser-Nero welcher einen Knaben Sporus genannt/ den er verschneiden lassen/ darzu mißbrauchet: massen denn auch bey seiner Regierung die Sodomiterey nicht gestrafft worden. Crusius de indiciis delict. part. 2. c. 18. n. 6. Sveton in vita Neronis c. 28.Sondern es wurden ungescheuet Ehen zwischen Mañsbildern gestifftet und gehalten/ Dotes constituiret, auch Brief und Siegel drüber aufgerichtet. Argumento L. 31. C. de adult. CCCXIII. Kayser Aurelius Heliogabalus ist gleichfals damit grausam beschmitzt gewesen/ drumb er auch ein Ende genommen mit Schrecken. Joh. Bapt. Egnatius in ejus vita. CCCXIV. Der Apostel Paulus in der Epistel an die Römer c. i. v. 26. & 27. gedencket derselben gleichfals/ doch mit verblümten Worten also: Ihre Weiber haben verwandelt den natürlichen Brauch in den unnatürlichen. Deßgleichen auch die Männer haben verlassen den Brauch des Weibes/ und sind aneinander erhitzt/ in ihren Lüsten/ und haben Mann mit Mann Schande gewircket / und den Lohnihres Irrthumbs (wie es dann seyn solte) an ihnen selbst empfangen. CCCXV. In Italien/ Griechenland und Hispanien ist leider GOttes! diese erschreckliche Sünde bey Geist- und Weltlichen noch heut zu Tage sehr gemein / und ihr proprium, juxta C. in Archiepiscopatu d. raptu. Boekel disq. 5. n. 21. pag. 92. Carpzov. p. 2. pract. Crim. q. 76. n. 3.CCCXVI. Die Teutschen hingegen haben das Lob daß bey denselben sehr selten von solchen Greueln was gehöret werde/ oder doch an den Tag komme. CCCXVII. Wie dann auch die meisten Heyden diesem Laster so feind gewesen/ daß sie den jenigen/ den sie drüber ertappet/ ohne alle Gnade getödtet haben. Mynsing. in §. item Lex Julian. 11. Instit. de publ. Jud. Damhuder in praxi rer. Crim c. 96. n. 21. Petr. Greg. Tholos. in Syntagm. Jur. Univ. lib. 36. c. 10. n. 5. & seqq.<TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0155" n="145"/> <p>CCCXII. Ingleichen Kayser-Nero welcher einen Knaben Sporus genannt/ den er verschneiden lassen/ darzu mißbrauchet: massen denn auch bey seiner Regierung die Sodomiterey nicht gestrafft worden.</p> <l>Crusius de indiciis delict. part. 2. c. 18. n. 6.</l> <l>Sveton in vita Neronis c. 28.</l> <p>Sondern es wurden ungescheuet Ehen zwischen Mañsbildern gestifftet und gehalten/ Dotes constituiret, auch Brief und Siegel drüber aufgerichtet.</p> <p>Argumento L. 31. C. de adult.</p> <p>CCCXIII. Kayser Aurelius Heliogabalus ist gleichfals damit grausam beschmitzt gewesen/ drumb er auch ein Ende genommen mit Schrecken.</p> <p>Joh. Bapt. Egnatius in ejus vita.</p> <p>CCCXIV. Der Apostel Paulus in der Epistel an die Römer c. i. v. 26. & 27. gedencket derselben gleichfals/ doch mit verblümten Worten also:</p> <p>Ihre Weiber haben verwandelt den natürlichen Brauch in den unnatürlichen.</p> <p>Deßgleichen auch die Männer haben verlassen den Brauch des Weibes/ und sind aneinander erhitzt/ in ihren Lüsten/ und haben Mann mit Mann Schande gewircket / und den Lohnihres Irrthumbs (wie es dann seyn solte) an ihnen selbst empfangen.</p> <p>CCCXV. In Italien/ Griechenland und Hispanien ist leider GOttes! diese erschreckliche Sünde bey Geist- und Weltlichen noch heut zu Tage sehr gemein / und ihr proprium, juxta</p> <l>C. in Archiepiscopatu d. raptu.</l> <l>Boekel disq. 5. n. 21. pag. 92.</l> <l>Carpzov. p. 2. pract. Crim. q. 76. n. 3.</l> <p>CCCXVI. Die Teutschen hingegen haben das Lob daß bey denselben sehr selten von solchen Greueln was gehöret werde/ oder doch an den Tag komme.</p> <p>CCCXVII. Wie dann auch die meisten Heyden diesem Laster so feind gewesen/ daß sie den jenigen/ den sie drüber ertappet/ ohne alle Gnade getödtet haben.</p> <l>Mynsing. in §. item Lex Julian. 11. Instit. de publ. Jud.</l> <l>Damhuder in praxi rer. Crim c. 96. n. 21.</l> <l>Petr. Greg. Tholos. in Syntagm. Jur. Univ. lib. 36. c. 10. n. 5. & seqq.</l> </div> </body> </text> </TEI> [145/0155]
CCCXII. Ingleichen Kayser-Nero welcher einen Knaben Sporus genannt/ den er verschneiden lassen/ darzu mißbrauchet: massen denn auch bey seiner Regierung die Sodomiterey nicht gestrafft worden.
Crusius de indiciis delict. part. 2. c. 18. n. 6. Sveton in vita Neronis c. 28. Sondern es wurden ungescheuet Ehen zwischen Mañsbildern gestifftet und gehalten/ Dotes constituiret, auch Brief und Siegel drüber aufgerichtet.
Argumento L. 31. C. de adult.
CCCXIII. Kayser Aurelius Heliogabalus ist gleichfals damit grausam beschmitzt gewesen/ drumb er auch ein Ende genommen mit Schrecken.
Joh. Bapt. Egnatius in ejus vita.
CCCXIV. Der Apostel Paulus in der Epistel an die Römer c. i. v. 26. & 27. gedencket derselben gleichfals/ doch mit verblümten Worten also:
Ihre Weiber haben verwandelt den natürlichen Brauch in den unnatürlichen.
Deßgleichen auch die Männer haben verlassen den Brauch des Weibes/ und sind aneinander erhitzt/ in ihren Lüsten/ und haben Mann mit Mann Schande gewircket / und den Lohnihres Irrthumbs (wie es dann seyn solte) an ihnen selbst empfangen.
CCCXV. In Italien/ Griechenland und Hispanien ist leider GOttes! diese erschreckliche Sünde bey Geist- und Weltlichen noch heut zu Tage sehr gemein / und ihr proprium, juxta
C. in Archiepiscopatu d. raptu. Boekel disq. 5. n. 21. pag. 92. Carpzov. p. 2. pract. Crim. q. 76. n. 3. CCCXVI. Die Teutschen hingegen haben das Lob daß bey denselben sehr selten von solchen Greueln was gehöret werde/ oder doch an den Tag komme.
CCCXVII. Wie dann auch die meisten Heyden diesem Laster so feind gewesen/ daß sie den jenigen/ den sie drüber ertappet/ ohne alle Gnade getödtet haben.
Mynsing. in §. item Lex Julian. 11. Instit. de publ. Jud. Damhuder in praxi rer. Crim c. 96. n. 21. Petr. Greg. Tholos. in Syntagm. Jur. Univ. lib. 36. c. 10. n. 5. & seqq.
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