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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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CCCCLXXV. Anno 1386. hat Georg Schwerhammers eines Teutschen Bürgemeisters in der alten Stadt Praga Eheweib ihr Kind in einer Wanne gebadet. Weil es aber geweinet / hat sie es begütigen wollen/ nimmt das Stadt-Siegel gibt es dem Kinde damit zu spielen. Als sie es gebadet/ vergist sie das Siegel/ und geust es nebst dem Wasser auf die Gasse. Dieses findet ein Bürger/ und bringet es einem Raths-Herrn/ der es mit sich aufs Rathhaus genommen und dem Rath gezeiget. Da hat ihn der Primas gefraget: Ob er das Stadt-Siegel bey sich hätte? Und als er geantwortet: Er hätte es vergessen/ wird er solches zu holen angesprochen/ er laufft eilends nach Hause/ suchet es. Und als er es nicht findet/ und wieder aufs Rathhaus gehen will/ begegnet ihm der Rath mit dem Scharffrichter/ lassen denselben binden und vor das Rathhaus führen/ auf der Gasse enthaupten und des dritten Tages drauf an demselben Ort ein steinern + aufrichten/ und soll dasselbe Hauß noch zum Kreutze heissen.

Heinr. Roch in der Neuen Böhmischen Chronic pag. 12.

CCCCLXXVI. Anno 1412. sind drey Aufrührer/ welche den Priestern in der Predigt wiedersprochen/ und ihnen alles Böses gewünschet/ zu Prage auf den Marckte enthauptet worden.

Idem pag. 16.

CCCCLXXVII. Anno 1567. lebte Stephan Hübner ein Einwohner zu Trautenau in grossen Glück daß er viel sammlete/ und trefliche Gebäude aufführete daß jedermann sich verwunderte und ihn ehrete als einen grossen Freund des weltlichen Glücks. Endlich legte er sich kranck darnieder/ starb und wurde herrlich begraben. Kurtz hierauf ließ er sich wieder lebendig sehen/ hertzte viele Leute/ umbfing sie und drückte etliche so hart daß sie theils daran sturben/ theils auch erkranckten. Diese sagten alle aus daß sie der Reiche Mann also tractiret. Hierüber wurde von den Gerichten selbigen Orts geurtheilet daß es ein Teufels Wesen wäre/ befohlen derowegen dem Hencker den Leichnam wieder auszugraben. Als solches geschahe wurde er alsbald unter den Galgen geschleppet und ihm der Kopf abgehauen/ da sprang das Blut wie auch aus der Brust heraus/ aus welcher ihm der Hencker das Hertze blutig gerissen/ ob er schon vor fünff Monathen begraben worden/ und wurde also in einer grossen Menge Volcks zu Pulver verbrannt.

Idem p. 51.

CCCCLXXV. Anno 1386. hat Georg Schwerhammers eines Teutschen Bürgemeisters in der alten Stadt Praga Eheweib ihr Kind in einer Wanne gebadet. Weil es aber geweinet / hat sie es begütigen wollen/ nimmt das Stadt-Siegel gibt es dem Kinde damit zu spielen. Als sie es gebadet/ vergist sie das Siegel/ und geust es nebst dem Wasser auf die Gasse. Dieses findet ein Bürger/ und bringet es einem Raths-Herrn/ der es mit sich aufs Rathhaus genommen und dem Rath gezeiget. Da hat ihn der Primas gefraget: Ob er das Stadt-Siegel bey sich hätte? Und als er geantwortet: Er hätte es vergessen/ wird er solches zu holen angesprochen/ er laufft eilends nach Hause/ suchet es. Und als er es nicht findet/ und wieder aufs Rathhaus gehen will/ begegnet ihm der Rath mit dem Scharffrichter/ lassen denselben binden und vor das Rathhaus führen/ auf der Gasse enthaupten und des dritten Tages drauf an demselben Ort ein steinern † aufrichten/ und soll dasselbe Hauß noch zum Kreutze heissen.

Heinr. Roch in der Neuen Böhmischen Chronic pag. 12.

CCCCLXXVI. Anno 1412. sind drey Aufrührer/ welche den Priestern in der Predigt wiedersprochen/ und ihnen alles Böses gewünschet/ zu Prage auf den Marckte enthauptet worden.

Idem pag. 16.

CCCCLXXVII. Anno 1567. lebte Stephan Hübner ein Einwohner zu Trautenau in grossen Glück daß er viel sammlete/ und trefliche Gebäude aufführete daß jedermann sich verwunderte und ihn ehrete als einen grossen Freund des weltlichen Glücks. Endlich legte er sich kranck darnieder/ starb und wurde herrlich begraben. Kurtz hierauf ließ er sich wieder lebendig sehen/ hertzte viele Leute/ umbfing sie und drückte etliche so hart daß sie theils daran sturben/ theils auch erkranckten. Diese sagten alle aus daß sie der Reiche Mann also tractiret. Hierüber wurde von den Gerichten selbigen Orts geurtheilet daß es ein Teufels Wesen wäre/ befohlen derowegen dem Hencker den Leichnam wieder auszugraben. Als solches geschahe wurde er alsbald unter den Galgen geschleppet und ihm der Kopf abgehauen/ da sprang das Blut wie auch aus der Brust heraus/ aus welcher ihm der Hencker das Hertze blutig gerissen/ ob er schon vor fünff Monathen begraben worden/ und wurde also in einer grossen Menge Volcks zu Pulver verbrannt.

Idem p. 51.

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        <p>CCCCLXXV. Anno 1386. hat Georg Schwerhammers eines Teutschen Bürgemeisters in der                      alten Stadt Praga Eheweib ihr Kind in einer Wanne gebadet. Weil es aber geweinet                     / hat sie es begütigen wollen/ nimmt das Stadt-Siegel gibt es dem Kinde damit                      zu spielen. Als sie es gebadet/ vergist sie das Siegel/ und geust es nebst dem                      Wasser auf die Gasse. Dieses findet ein Bürger/ und bringet es einem                      Raths-Herrn/ der es mit sich aufs Rathhaus genommen und dem Rath gezeiget. Da                      hat ihn der Primas gefraget: Ob er das Stadt-Siegel bey sich hätte? Und als er                      geantwortet: Er hätte es vergessen/ wird er solches zu holen angesprochen/ er                      laufft eilends nach Hause/ suchet es. Und als er es nicht findet/ und wieder                      aufs Rathhaus gehen will/ begegnet ihm der Rath mit dem Scharffrichter/ lassen                      denselben binden und vor das Rathhaus führen/ auf der Gasse enthaupten und des                      dritten Tages drauf an demselben Ort ein steinern &#x2020; aufrichten/ und soll                      dasselbe Hauß noch zum Kreutze heissen.</p>
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[197/0207] CCCCLXXV. Anno 1386. hat Georg Schwerhammers eines Teutschen Bürgemeisters in der alten Stadt Praga Eheweib ihr Kind in einer Wanne gebadet. Weil es aber geweinet / hat sie es begütigen wollen/ nimmt das Stadt-Siegel gibt es dem Kinde damit zu spielen. Als sie es gebadet/ vergist sie das Siegel/ und geust es nebst dem Wasser auf die Gasse. Dieses findet ein Bürger/ und bringet es einem Raths-Herrn/ der es mit sich aufs Rathhaus genommen und dem Rath gezeiget. Da hat ihn der Primas gefraget: Ob er das Stadt-Siegel bey sich hätte? Und als er geantwortet: Er hätte es vergessen/ wird er solches zu holen angesprochen/ er laufft eilends nach Hause/ suchet es. Und als er es nicht findet/ und wieder aufs Rathhaus gehen will/ begegnet ihm der Rath mit dem Scharffrichter/ lassen denselben binden und vor das Rathhaus führen/ auf der Gasse enthaupten und des dritten Tages drauf an demselben Ort ein steinern † aufrichten/ und soll dasselbe Hauß noch zum Kreutze heissen. Heinr. Roch in der Neuen Böhmischen Chronic pag. 12. CCCCLXXVI. Anno 1412. sind drey Aufrührer/ welche den Priestern in der Predigt wiedersprochen/ und ihnen alles Böses gewünschet/ zu Prage auf den Marckte enthauptet worden. Idem pag. 16. CCCCLXXVII. Anno 1567. lebte Stephan Hübner ein Einwohner zu Trautenau in grossen Glück daß er viel sammlete/ und trefliche Gebäude aufführete daß jedermann sich verwunderte und ihn ehrete als einen grossen Freund des weltlichen Glücks. Endlich legte er sich kranck darnieder/ starb und wurde herrlich begraben. Kurtz hierauf ließ er sich wieder lebendig sehen/ hertzte viele Leute/ umbfing sie und drückte etliche so hart daß sie theils daran sturben/ theils auch erkranckten. Diese sagten alle aus daß sie der Reiche Mann also tractiret. Hierüber wurde von den Gerichten selbigen Orts geurtheilet daß es ein Teufels Wesen wäre/ befohlen derowegen dem Hencker den Leichnam wieder auszugraben. Als solches geschahe wurde er alsbald unter den Galgen geschleppet und ihm der Kopf abgehauen/ da sprang das Blut wie auch aus der Brust heraus/ aus welcher ihm der Hencker das Hertze blutig gerissen/ ob er schon vor fünff Monathen begraben worden/ und wurde also in einer grossen Menge Volcks zu Pulver verbrannt. Idem p. 51.

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 197. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/207>, abgerufen am 21.11.2024.