Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.CCCCLXXVIII. Zu Bern in Schweitzerland ist Valentinns Gentilis, weil er eine Gotteslästerliche Lehre von der Heil. Dreyfaltigkeit ausgesprengt/ den 19. Sept. 1566. mit dem Schwerd gerichtet worden. Er war vor 8. Jahren zu Genf in Verhafft genommen/ alda er an den vornehmsten Plätzen der Stadt seinen greulichen Irrthum wiederruffen müssen. Weil er aber wieder gethane Urphede ausgerissen/ und seine Ketzerey auf ein Neues ausbreiten wollen/ hat er endlich den verdienten Lohn bekommen. Gotefrid. Hist. Chron. p. 1041. CCCCLXXIX. In eben diesen Jahr ist Johannes Funccius Chroniken Schreiber zu Königsberg in Preussen geköpfft den 28. October. der machte diese Verse vor seinem Ende. Disce meo Exemplo, mandato munere fungi. Et fuge ceu pestem [Greek words]. Denn er hatte seinen Beruf zu wieder in weltliche Händel sich gemischet/ und mit Matthia Horsten und Johann Schnellen zweyen Fürstl. Räthen Landschädliche Practiken vorgenommen. Da man sie nun ihrer bösen Rathschläge überwiesen/ sind sie alle drey als Friedenstörer offentlich auf dem Marckt enthauptet worden / und hat man sonderlich Funccio Schuld gegeben/ daß er die Landstände der Untreu fälschlich beschuldiget/ und dem Fürsten aus dem Hertzogthum zu ziehen / hochschädlicher Weise gerathen. Thuan lib. 38. Chytraeus lib. 21. CCCCLXXX. Anno 1567. den 28. Junii ward Justus Jonas ein Jurist/ Justi Jonae des Theologi Sohn zu Coppenhagen wegen der Gothischen Händel/ mit dem Schwerd gerichtet in 42. Jahr seines Alters/ der machte vor seinem Ende noch dieses Distichon: Qvid juvat innumeros scire atqve evolvere libros Si facienda fugis, si fugienda facis! Jul. Wilhelm. Zincgreff Apophthegm. part. 1. pag. 272. Es hat ohne Zweifel ihm weil er seinen Vater übel tractiret und ungehorsam gewesen/ die göttliche Rache zur Straffe gezogen. Zeiler Epist. 525. CCCCLXXXI. Den 19. Detob. 1601. ist D. Nicolans Crell gewesener Sächsischer Cantzler/ welcher etliche Jahre gefangen gesessen/ auf ergangenes Kayserliches Urthel zu Dreßden decolliret worden/ aus Ursachen weil er unter Churfürst Christiano 1. nicht allein die reformirte Religion in gantz CCCCLXXVIII. Zu Bern in Schweitzerland ist Valentinns Gentilis, weil er eine Gotteslästerliche Lehre von der Heil. Dreyfaltigkeit ausgesprengt/ den 19. Sept. 1566. mit dem Schwerd gerichtet worden. Er war vor 8. Jahren zu Genf in Verhafft genommen/ alda er an den vornehmsten Plätzen der Stadt seinen greulichen Irrthum wiederruffen müssen. Weil er aber wieder gethane Urphede ausgerissen/ und seine Ketzerey auf ein Neues ausbreiten wollen/ hat er endlich den verdienten Lohn bekommen. Gotefrid. Hist. Chron. p. 1041. CCCCLXXIX. In eben diesen Jahr ist Johannes Funccius Chroniken Schreiber zu Königsberg in Preussen geköpfft den 28. October. der machte diese Verse vor seinem Ende. Disce meo Exemplo, mandato munere fungi. Et fuge ceu pestem [Greek words]. Denn er hatte seinen Beruf zu wieder in weltliche Händel sich gemischet/ und mit Matthia Horsten und Johann Schnellen zweyen Fürstl. Räthen Landschädliche Practiken vorgenommen. Da man sie nun ihrer bösen Rathschläge überwiesen/ sind sie alle drey als Friedenstörer offentlich auf dem Marckt enthauptet worden / und hat man sonderlich Funccio Schuld gegeben/ daß er die Landstände der Untreu fälschlich beschuldiget/ und dem Fürsten aus dem Hertzogthum zu ziehen / hochschädlicher Weise gerathen. Thuan lib. 38. Chytraeus lib. 21. CCCCLXXX. Anno 1567. den 28. Junii ward Justus Jonas ein Jurist/ Justi Jonae des Theologi Sohn zu Coppenhagen wegen der Gothischen Händel/ mit dem Schwerd gerichtet in 42. Jahr seines Alters/ der machte vor seinem Ende noch dieses Distichon: Qvid juvat innumeros scire atqve evolvere libros Si facienda fugis, si fugienda facis! Jul. Wilhelm. Zincgreff Apophthegm. part. 1. pag. 272. Es hat ohne Zweifel ihm weil er seinen Vater übel tractiret und ungehorsam gewesen/ die göttliche Rache zur Straffe gezogen. Zeiler Epist. 525. CCCCLXXXI. Den 19. Detob. 1601. ist D. Nicolans Crell gewesener Sächsischer Cantzler/ welcher etliche Jahre gefangen gesessen/ auf ergangenes Kayserliches Urthel zu Dreßden decolliret worden/ aus Ursachen weil er unter Churfürst Christiano 1. nicht allein die reformirte Religion in gantz <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0208" n="198"/> <p>CCCCLXXVIII. Zu Bern in Schweitzerland ist Valentinns Gentilis, weil er eine Gotteslästerliche Lehre von der Heil. Dreyfaltigkeit ausgesprengt/ den 19. Sept. 1566. mit dem Schwerd gerichtet worden. Er war vor 8. Jahren zu Genf in Verhafft genommen/ alda er an den vornehmsten Plätzen der Stadt seinen greulichen Irrthum wiederruffen müssen. Weil er aber wieder gethane Urphede ausgerissen/ und seine Ketzerey auf ein Neues ausbreiten wollen/ hat er endlich den verdienten Lohn bekommen.</p> <p>Gotefrid. Hist. Chron. p. 1041.</p> <p>CCCCLXXIX. In eben diesen Jahr ist Johannes Funccius Chroniken Schreiber zu Königsberg in Preussen geköpfft den 28. October. der machte diese Verse vor seinem Ende.</p> <p>Disce meo Exemplo, mandato munere fungi.</p> <p>Et fuge ceu pestem <foreign xml:lang="el">[Greek words]</foreign>.</p> <p>Denn er hatte seinen Beruf zu wieder in weltliche Händel sich gemischet/ und mit Matthia Horsten und Johann Schnellen zweyen Fürstl. Räthen Landschädliche Practiken vorgenommen. Da man sie nun ihrer bösen Rathschläge überwiesen/ sind sie alle drey als Friedenstörer offentlich auf dem Marckt enthauptet worden / und hat man sonderlich Funccio Schuld gegeben/ daß er die Landstände der Untreu fälschlich beschuldiget/ und dem Fürsten aus dem Hertzogthum zu ziehen / hochschädlicher Weise gerathen.</p> <p>Thuan lib. 38.</p> <p>Chytraeus lib. 21.</p> <p>CCCCLXXX. Anno 1567. den 28. Junii ward Justus Jonas ein Jurist/ Justi Jonae des Theologi Sohn zu Coppenhagen wegen der Gothischen Händel/ mit dem Schwerd gerichtet in 42. Jahr seines Alters/ der machte vor seinem Ende noch dieses Distichon:</p> <p>Qvid juvat innumeros scire atqve evolvere libros</p> <p>Si facienda fugis, si fugienda facis!</p> <p>Jul. Wilhelm. Zincgreff Apophthegm. part. 1. pag. 272.</p> <p>Es hat ohne Zweifel ihm weil er seinen Vater übel tractiret und ungehorsam gewesen/ die göttliche Rache zur Straffe gezogen.</p> <p>Zeiler Epist. 525.</p> <p>CCCCLXXXI. Den 19. Detob. 1601. ist D. Nicolans Crell gewesener Sächsischer Cantzler/ welcher etliche Jahre gefangen gesessen/ auf ergangenes Kayserliches Urthel zu Dreßden decolliret worden/ aus Ursachen weil er unter Churfürst Christiano 1. nicht allein die reformirte Religion in gantz </p> </div> </body> </text> </TEI> [198/0208]
CCCCLXXVIII. Zu Bern in Schweitzerland ist Valentinns Gentilis, weil er eine Gotteslästerliche Lehre von der Heil. Dreyfaltigkeit ausgesprengt/ den 19. Sept. 1566. mit dem Schwerd gerichtet worden. Er war vor 8. Jahren zu Genf in Verhafft genommen/ alda er an den vornehmsten Plätzen der Stadt seinen greulichen Irrthum wiederruffen müssen. Weil er aber wieder gethane Urphede ausgerissen/ und seine Ketzerey auf ein Neues ausbreiten wollen/ hat er endlich den verdienten Lohn bekommen.
Gotefrid. Hist. Chron. p. 1041.
CCCCLXXIX. In eben diesen Jahr ist Johannes Funccius Chroniken Schreiber zu Königsberg in Preussen geköpfft den 28. October. der machte diese Verse vor seinem Ende.
Disce meo Exemplo, mandato munere fungi.
Et fuge ceu pestem [Greek words].
Denn er hatte seinen Beruf zu wieder in weltliche Händel sich gemischet/ und mit Matthia Horsten und Johann Schnellen zweyen Fürstl. Räthen Landschädliche Practiken vorgenommen. Da man sie nun ihrer bösen Rathschläge überwiesen/ sind sie alle drey als Friedenstörer offentlich auf dem Marckt enthauptet worden / und hat man sonderlich Funccio Schuld gegeben/ daß er die Landstände der Untreu fälschlich beschuldiget/ und dem Fürsten aus dem Hertzogthum zu ziehen / hochschädlicher Weise gerathen.
Thuan lib. 38.
Chytraeus lib. 21.
CCCCLXXX. Anno 1567. den 28. Junii ward Justus Jonas ein Jurist/ Justi Jonae des Theologi Sohn zu Coppenhagen wegen der Gothischen Händel/ mit dem Schwerd gerichtet in 42. Jahr seines Alters/ der machte vor seinem Ende noch dieses Distichon:
Qvid juvat innumeros scire atqve evolvere libros
Si facienda fugis, si fugienda facis!
Jul. Wilhelm. Zincgreff Apophthegm. part. 1. pag. 272.
Es hat ohne Zweifel ihm weil er seinen Vater übel tractiret und ungehorsam gewesen/ die göttliche Rache zur Straffe gezogen.
Zeiler Epist. 525.
CCCCLXXXI. Den 19. Detob. 1601. ist D. Nicolans Crell gewesener Sächsischer Cantzler/ welcher etliche Jahre gefangen gesessen/ auf ergangenes Kayserliches Urthel zu Dreßden decolliret worden/ aus Ursachen weil er unter Churfürst Christiano 1. nicht allein die reformirte Religion in gantz
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