Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

Bild:
<< vorherige Seite

LIX. Man hat auch wohl zu weilen die jenige/ so auf grosse Herren geschmälet / und verächtlich von denselben geredet/ bey den Beinen aufgehenckt.

LX. Didymus ein Lautenist bey den Griechen ward gar bey den Testiculis aufgehenckt.

Laert. in Diogene.

Welche Strafe in Griechenland wieder die Ehebrecher angeordnet war/ wie in des Aristophanis Comoedien zu sehen/ da er solches Aufhenckens ein und andermahl gedencket.

LXI. Vor Alters hing man auch die Mörder und ihre Helffer/ aller massen aus des Senecae Epist. 7. abzunehmen.

Papp. in Corp. Jur. Milit. pag. 581.

Dergleichen auch den Kirchenräubern wiederfuhr.

L. Sacrilegi 6. §. 1. ad L. Jul. Pecul.

Wie in Franckreich noch heut zu Tage die Duellanten gehenckt werden.

LXII. Johann Spellius ein berühmter Blutrichter in Niederland/ nach dem er vieler Laster überzeuget/ ist mit grosser Freude des Volcks am Strick aufgehenckt.

Zeiler Epist. 557. pag. 658. edit. in fol.

LXIII. Also hat auch König Carl zu Neapolis einen Richter/ welcher unrecht gerichtet/ lohnen lassen.

Vent. de Valent. parth. litig. lib. 2. c. 10. n. 2.

LXIV. Der Frantzösische Marschal de Montluc war ein grosser Verfolger und Feind der Reformirten, nennete die Hencker seine Laqveien/ und sagte: Daß das Aufhencken zu hunderten mehr Schrecken und Schaden verursachte/ als wann man die Leute in den Schlachten zu Tausenden ümbrechte.

Zeiler. Cent. 3. Epist. 23.

LXV. Wer aber das Hencken bey den Teutschen zu erst eingeführet/ drüber sind die Rechtsgelehrten nicht einerley Meynung/ einige geben solches dem Käyser Friderico 1. schuld/ weil in dessen Constitution de Pace tenenda & ejus violatoribus 2. Feud. 27. in §. Si qvisqvinqve solidos, ausdrücklich enthalten / daß wer fünf Solidos und drüber stehle/ gehenckt werden solte.

Oldendorp. class. 7. action. 3. §. de poena autem furti. n. 7. Cujac. lib. j. de Feud. ad hanc Constit. de pace tenenda. fol. 769. Conrad. Rittershus. in Orat. de Frideric. Barbarossa partit. Feudal. praeposita fol. 4.

LIX. Man hat auch wohl zu weilen die jenige/ so auf grosse Herren geschmälet / und verächtlich von denselben geredet/ bey den Beinen aufgehenckt.

LX. Didymus ein Lautenist bey den Griechen ward gar bey den Testiculis aufgehenckt.

Laert. in Diogene.

Welche Strafe in Griechenland wieder die Ehebrecher angeordnet war/ wie in des Aristophanis Comoedien zu sehen/ da er solches Aufhenckens ein und andermahl gedencket.

LXI. Vor Alters hing man auch die Mörder und ihre Helffer/ aller massen aus des Senecae Epist. 7. abzunehmen.

Papp. in Corp. Jur. Milit. pag. 581.

Dergleichen auch den Kirchenräubern wiederfuhr.

L. Sacrilegi 6. §. 1. ad L. Jul. Pecul.

Wie in Franckreich noch heut zu Tage die Duellanten gehenckt werden.

LXII. Johann Spellius ein berühmter Blutrichter in Niederland/ nach dem er vieler Laster überzeuget/ ist mit grosser Freude des Volcks am Strick aufgehenckt.

Zeiler Epist. 557. pag. 658. edit. in fol.

LXIII. Also hat auch König Carl zu Neapolis einen Richter/ welcher unrecht gerichtet/ lohnen lassen.

Vent. de Valent. parth. litig. lib. 2. c. 10. n. 2.

LXIV. Der Frantzösische Marschal de Montluc war ein grosser Verfolger und Feind der Reformirten, nennete die Hencker seine Laqveien/ und sagte: Daß das Aufhencken zu hunderten mehr Schrecken und Schaden verursachte/ als wann man die Leute in den Schlachten zu Tausenden ümbrechte.

Zeiler. Cent. 3. Epist. 23.

LXV. Wer aber das Hencken bey den Teutschen zu erst eingeführet/ drüber sind die Rechtsgelehrten nicht einerley Meynung/ einige geben solches dem Käyser Friderico 1. schuld/ weil in dessen Constitution de Pace tenenda & ejus violatoribus 2. Feud. 27. in §. Si qvisqvinqve solidos, ausdrücklich enthalten / daß wer fünf Solidos und drüber stehle/ gehenckt werden solte.

Oldendorp. class. 7. action. 3. §. de poena autem furti. n. 7. Cujac. lib. j. de Feud. ad hanc Constit. de pace tenenda. fol. 769. Conrad. Rittershus. in Orat. de Frideric. Barbarossa partit. Feudal. praeposita fol. 4.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0225" n="215"/>
        <p>LIX. Man hat auch wohl zu weilen die jenige/ so auf grosse Herren geschmälet /                      und verächtlich von denselben geredet/ bey den Beinen aufgehenckt.</p>
        <p>LX. Didymus ein Lautenist bey den Griechen ward gar bey den Testiculis                      aufgehenckt.</p>
        <p>Laert. in Diogene.</p>
        <p>Welche Strafe in Griechenland wieder die Ehebrecher angeordnet war/ wie in des                      Aristophanis Comoedien zu sehen/ da er solches Aufhenckens ein und andermahl                      gedencket.</p>
        <p>LXI. Vor Alters hing man auch die Mörder und ihre Helffer/ aller massen aus des                      Senecae Epist. 7. abzunehmen.</p>
        <p>Papp. in Corp. Jur. Milit. pag. 581.</p>
        <p>Dergleichen auch den Kirchenräubern wiederfuhr.</p>
        <p>L. Sacrilegi 6. §. 1. ad L. Jul. Pecul.</p>
        <p>Wie in Franckreich noch heut zu Tage die Duellanten gehenckt werden.</p>
        <p>LXII. Johann Spellius ein berühmter Blutrichter in Niederland/ nach dem er                      vieler Laster überzeuget/ ist mit grosser Freude des Volcks am Strick                      aufgehenckt.</p>
        <p>Zeiler Epist. 557. pag. 658. edit. in fol.</p>
        <p>LXIII. Also hat auch König Carl zu Neapolis einen Richter/ welcher unrecht                      gerichtet/ lohnen lassen.</p>
        <p>Vent. de Valent. parth. litig. lib. 2. c. 10. n. 2.</p>
        <p>LXIV. Der Frantzösische Marschal de Montluc war ein grosser Verfolger und Feind                      der Reformirten, nennete die Hencker seine Laqveien/ und sagte: Daß das                      Aufhencken zu hunderten mehr Schrecken und Schaden verursachte/ als wann man                      die Leute in den Schlachten zu Tausenden ümbrechte.</p>
        <p>Zeiler. Cent. 3. Epist. 23.</p>
        <p>LXV. Wer aber das Hencken bey den Teutschen zu erst eingeführet/ drüber sind die                      Rechtsgelehrten nicht einerley Meynung/ einige geben solches dem Käyser                      Friderico 1. schuld/ weil in dessen Constitution de Pace tenenda &amp; ejus                      violatoribus 2. Feud. 27. in §. Si qvisqvinqve solidos, ausdrücklich enthalten /                      daß wer fünf Solidos und drüber stehle/ gehenckt werden solte.</p>
        <l>Oldendorp. class. 7. action. 3. §. de poena autem furti. n. 7.</l>
        <l>Cujac. lib. j. de Feud. ad hanc Constit. de pace tenenda. fol. 769.</l>
        <l>Conrad. Rittershus. in Orat. de Frideric. Barbarossa partit. Feudal. praeposita                      fol. 4.</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[215/0225] LIX. Man hat auch wohl zu weilen die jenige/ so auf grosse Herren geschmälet / und verächtlich von denselben geredet/ bey den Beinen aufgehenckt. LX. Didymus ein Lautenist bey den Griechen ward gar bey den Testiculis aufgehenckt. Laert. in Diogene. Welche Strafe in Griechenland wieder die Ehebrecher angeordnet war/ wie in des Aristophanis Comoedien zu sehen/ da er solches Aufhenckens ein und andermahl gedencket. LXI. Vor Alters hing man auch die Mörder und ihre Helffer/ aller massen aus des Senecae Epist. 7. abzunehmen. Papp. in Corp. Jur. Milit. pag. 581. Dergleichen auch den Kirchenräubern wiederfuhr. L. Sacrilegi 6. §. 1. ad L. Jul. Pecul. Wie in Franckreich noch heut zu Tage die Duellanten gehenckt werden. LXII. Johann Spellius ein berühmter Blutrichter in Niederland/ nach dem er vieler Laster überzeuget/ ist mit grosser Freude des Volcks am Strick aufgehenckt. Zeiler Epist. 557. pag. 658. edit. in fol. LXIII. Also hat auch König Carl zu Neapolis einen Richter/ welcher unrecht gerichtet/ lohnen lassen. Vent. de Valent. parth. litig. lib. 2. c. 10. n. 2. LXIV. Der Frantzösische Marschal de Montluc war ein grosser Verfolger und Feind der Reformirten, nennete die Hencker seine Laqveien/ und sagte: Daß das Aufhencken zu hunderten mehr Schrecken und Schaden verursachte/ als wann man die Leute in den Schlachten zu Tausenden ümbrechte. Zeiler. Cent. 3. Epist. 23. LXV. Wer aber das Hencken bey den Teutschen zu erst eingeführet/ drüber sind die Rechtsgelehrten nicht einerley Meynung/ einige geben solches dem Käyser Friderico 1. schuld/ weil in dessen Constitution de Pace tenenda & ejus violatoribus 2. Feud. 27. in §. Si qvisqvinqve solidos, ausdrücklich enthalten / daß wer fünf Solidos und drüber stehle/ gehenckt werden solte. Oldendorp. class. 7. action. 3. §. de poena autem furti. n. 7. Cujac. lib. j. de Feud. ad hanc Constit. de pace tenenda. fol. 769. Conrad. Rittershus. in Orat. de Frideric. Barbarossa partit. Feudal. praeposita fol. 4.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/225
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 215. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/225>, abgerufen am 21.11.2024.