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Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

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CXII. Pabst Gregorius XIII ließ den Juden alle Bücher/ ausgenommen die Bibel verbrennen.

Ernest. Ferdinand. part. 1. c. 4. der Juden Geissel.

CXIII. Pabst Leo X. befahl/ daß man D. Luthers Bücher/ als gottlos und ketzerisch verbrennen solte. Wie dieses D. Luther erfahren/ wolte er dem Pabst gleich mit gleichen vergelten/ gieng derohalben mit den Studenten und vielen Gelerthen zu Wittenberg hin/ und verbrandte daß Päbstische Recht/ beneben den neuen Decret des Pabstes öffentlich/ und solches geschahe den 10ten December Anno 1520. drauf ließ er eine Schrifft ausgehen/ darin er die Ursachen anzeigte / warum er solches gethan hätte.

Sleidan. de Stat. Relig. lib. 2.

CXIV. Ferner wie D. Luther auf den Reichs-Tag zu Worms war/ verdammeten ihn die Theologi zu Paris auch/ und verbrandten seine Bücher.

Idem lib. 3.

CXV. Anno 1553. als Kayser Carolus V. die Stadt Metz vergeblich belagert hatte / und ihm der dritte Theil seines Volcks drauf gangen/ auch wegen der grosse Kälte abziehen muste/ hielten die Frantzosen in Metz eine Procession, und zu Bezeugung ihrer Andacht/ liessen sie mit fleiß in der Stadt alle Lutherische Bücher zusammen suchen und öffentlich von den Scharffrichter verbrennen.

Gottefrid. Hist. Chron. pag. 1030.

CXVI. Das Parlament zu Pariß ließ Anno 1610. des Spanischen Jesuiten Marianae Buch/ drin er den Münch/ so König Henricum III. Franckreich ermordet/ samt desselben That/ etlicher massen defendiren und beschönen wollen/ durch den Scharffrichter öffentlich verbrennen.

Idem pag. 1111.

Wie auch des Bellarmini Buch de civili Summi Pontificis potestate Caes.

Bulenger. lib. 13. Hist. fol. 403.

CXVII. Im Anfang des 1614. Jahrs ward in Hispanien ein Holländischer Schiffmann lebendig verbrandt/ üm keiner andern Ursache willen/ als weil ein Evangelisches Gesangbüchlein bey ihm gefunden worden: Die General Staden haben zwar bey dem Ertzhertzog/ und derselbige förter bey dem König in Hispanien intercediret, aber es mochte nichts verfangen/ denn das Urthel war von der Inqvisition gefället/ und konte/ wie sie sagten/ nicht geändert werden.

CXVIII. Hingegen ist Franciscus Suarezens eines Jesuiters von Granata Buch / welches er eine Verthätigung des Catholischen Apostolischen Glau-

CXII. Pabst Gregorius XIII ließ den Juden alle Bücher/ ausgenommen die Bibel verbrennen.

Ernest. Ferdinand. part. 1. c. 4. der Juden Geissel.

CXIII. Pabst Leo X. befahl/ daß man D. Luthers Bücher/ als gottlos und ketzerisch verbrennen solte. Wie dieses D. Luther erfahren/ wolte er dem Pabst gleich mit gleichen vergelten/ gieng derohalben mit den Studenten und vielen Gelerthen zu Wittenberg hin/ und verbrandte daß Päbstische Recht/ beneben den neuen Decret des Pabstes öffentlich/ und solches geschahe den 10ten December Anno 1520. drauf ließ er eine Schrifft ausgehen/ darin er die Ursachen anzeigte / warum er solches gethan hätte.

Sleidan. de Stat. Relig. lib. 2.

CXIV. Ferner wie D. Luther auf den Reichs-Tag zu Worms war/ verdammeten ihn die Theologi zu Paris auch/ und verbrandten seine Bücher.

Idem lib. 3.

CXV. Anno 1553. als Kayser Carolus V. die Stadt Metz vergeblich belagert hatte / und ihm der dritte Theil seines Volcks drauf gangen/ auch wegen der grosse Kälte abziehen muste/ hielten die Frantzosen in Metz eine Procession, und zu Bezeugung ihrer Andacht/ liessen sie mit fleiß in der Stadt alle Lutherische Bücher zusammen suchen und öffentlich von den Scharffrichter verbrennen.

Gottefrid. Hist. Chron. pag. 1030.

CXVI. Das Parlament zu Pariß ließ Anno 1610. des Spanischen Jesuiten Marianae Buch/ drin er den Münch/ so König Henricum III. Franckreich ermordet/ samt desselben That/ etlicher massen defendiren und beschönen wollen/ durch den Scharffrichter öffentlich verbrennen.

Idem pag. 1111.

Wie auch des Bellarmini Buch de civili Summi Pontificis potestate Caes.

Bulenger. lib. 13. Hist. fol. 403.

CXVII. Im Anfang des 1614. Jahrs ward in Hispanien ein Holländischer Schiffmann lebendig verbrandt/ üm keiner andern Ursache willen/ als weil ein Evangelisches Gesangbüchlein bey ihm gefunden worden: Die General Staden haben zwar bey dem Ertzhertzog/ und derselbige förter bey dem König in Hispanien intercediret, aber es mochte nichts verfangen/ denn das Urthel war von der Inqvisition gefället/ und konte/ wie sie sagten/ nicht geändert werden.

CXVIII. Hingegen ist Franciscus Suarezens eines Jesuiters von Granata Buch / welches er eine Verthätigung des Catholischen Apostolischen Glau-

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        <p>CXVI. Das Parlament zu Pariß ließ Anno 1610. des Spanischen Jesuiten Marianae                      Buch/ drin er den Münch/ so König Henricum III. Franckreich ermordet/ samt                      desselben That/ etlicher massen defendiren und beschönen wollen/ durch den                      Scharffrichter öffentlich verbrennen.</p>
        <p>Idem pag. 1111.</p>
        <p>Wie auch des Bellarmini Buch de civili Summi Pontificis potestate Caes.</p>
        <p>Bulenger. lib. 13. Hist. fol. 403.</p>
        <p>CXVII. Im Anfang des 1614. Jahrs ward in Hispanien ein Holländischer Schiffmann                      lebendig verbrandt/ üm keiner andern Ursache willen/ als weil ein                      Evangelisches Gesangbüchlein bey ihm gefunden worden: Die General Staden haben                      zwar bey dem Ertzhertzog/ und derselbige förter bey dem König in Hispanien                      intercediret, aber es mochte nichts verfangen/ denn das Urthel war von der                      Inqvisition gefället/ und konte/ wie sie sagten/ nicht geändert werden.</p>
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[553/0563] CXII. Pabst Gregorius XIII ließ den Juden alle Bücher/ ausgenommen die Bibel verbrennen. Ernest. Ferdinand. part. 1. c. 4. der Juden Geissel. CXIII. Pabst Leo X. befahl/ daß man D. Luthers Bücher/ als gottlos und ketzerisch verbrennen solte. Wie dieses D. Luther erfahren/ wolte er dem Pabst gleich mit gleichen vergelten/ gieng derohalben mit den Studenten und vielen Gelerthen zu Wittenberg hin/ und verbrandte daß Päbstische Recht/ beneben den neuen Decret des Pabstes öffentlich/ und solches geschahe den 10ten December Anno 1520. drauf ließ er eine Schrifft ausgehen/ darin er die Ursachen anzeigte / warum er solches gethan hätte. Sleidan. de Stat. Relig. lib. 2. CXIV. Ferner wie D. Luther auf den Reichs-Tag zu Worms war/ verdammeten ihn die Theologi zu Paris auch/ und verbrandten seine Bücher. Idem lib. 3. CXV. Anno 1553. als Kayser Carolus V. die Stadt Metz vergeblich belagert hatte / und ihm der dritte Theil seines Volcks drauf gangen/ auch wegen der grosse Kälte abziehen muste/ hielten die Frantzosen in Metz eine Procession, und zu Bezeugung ihrer Andacht/ liessen sie mit fleiß in der Stadt alle Lutherische Bücher zusammen suchen und öffentlich von den Scharffrichter verbrennen. Gottefrid. Hist. Chron. pag. 1030. CXVI. Das Parlament zu Pariß ließ Anno 1610. des Spanischen Jesuiten Marianae Buch/ drin er den Münch/ so König Henricum III. Franckreich ermordet/ samt desselben That/ etlicher massen defendiren und beschönen wollen/ durch den Scharffrichter öffentlich verbrennen. Idem pag. 1111. Wie auch des Bellarmini Buch de civili Summi Pontificis potestate Caes. Bulenger. lib. 13. Hist. fol. 403. CXVII. Im Anfang des 1614. Jahrs ward in Hispanien ein Holländischer Schiffmann lebendig verbrandt/ üm keiner andern Ursache willen/ als weil ein Evangelisches Gesangbüchlein bey ihm gefunden worden: Die General Staden haben zwar bey dem Ertzhertzog/ und derselbige förter bey dem König in Hispanien intercediret, aber es mochte nichts verfangen/ denn das Urthel war von der Inqvisition gefället/ und konte/ wie sie sagten/ nicht geändert werden. CXVIII. Hingegen ist Franciscus Suarezens eines Jesuiters von Granata Buch / welches er eine Verthätigung des Catholischen Apostolischen Glau-

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Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 553. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/563>, abgerufen am 21.11.2024.