Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697.

Bild:
<< vorherige Seite

Chur-Fürsten Moritzen zu Sachsen/ daß er/ wegen intercipirten Schreiben/ niemands habe etwas entgelten lassen.

Zeiler. Epist. 20. pag. 23.

CCLXXI. Der ertzbischoff von Tours Ponchetus hat dem König in Franckreich zum Verbrennen angehetzet. ist aber selbst von einem hitzigen Fieber/ so nicht zu curiren war/ verbrennet worden/ wie Crolfius tom. 2 lect. memorab. fol. 72. meldet. So gehet es gemeiniglich deren/ welche bösen. Rath geben/ qvalia enim qvisqve facit, talis finis manet ipsum.

Et

Justa malis haec admisso pro Crimine poena est.

Siqvae fecerunt, eadem patiantur & ipsi.

CCLXXII. Dreyhundert fünf und siebentzig Jahr vor Christi Geburth hat in Sina ein Könischer oder Fürst regiret/ Nahmens Quei, welcher ein vor treflich kluger Herr gewesen/ und mit grosser Sorgfalt aller seiner Ministern Verhaltung beobachtet: Zu welchem Ende er dann gewisse/ treue Leute hatten/ die alles in Geheim untersuchten und ihm wieder vorbrachten. Unter andern hatte er zween Land-Voigte/ einen in der Herrschafft Me, den andern zu Oo. Der erste hatte viele gute Freunde zu Hoff/ denen er die Hände schmierete/ die ihn täglich bey dem Quei rühmten/ lobten und priesen/ der zu Oo aber/ der ein ehrlicher rechtschaffener Mann war/ und dem Herrn treu dienete/ ward immer eingehackt und schwartz gemacht/ als aber Fürst Quei durch obgedachte heimliche Nachforschung das Gegentheil erfuhr/ hat er den zu Oo zu weit höhern Diensten befördert und erhoben/ den zu Me aber/ nebst denen so/ ihn fälschlich und üms Geld recommendiret, lebendig verbrennen lassen/ und dadurch solche Furcht unter seine Diener gebracht/ daß keiner sich weiter gelüsten lassen ihm Unwarheit vorzubringen.

Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten- Spiegel/ lib. 2. pag. 387. & 388.

CCLXXIII. Wenn bey den alten Preussen als sie noch Heyden waren/ ein Mann einen Ehebruch begieng/ wurd er lebendig verbrand/ damit aber denen Männern keine Ursache gegeben würde zu solcher unzuläßigen Liebe/ so ward dieses scharf von den Weibern erfodert/ daß sich keine unterstehen durffte ihrem Manne die Eheliche Pflicht zu versagen/ sonst hat man sie auch verbrennenmögen.

M. Christoph. Hartknoch in den Preußischen Histor. part. 1. cap. 11. pag. 178.

Chur-Fürsten Moritzen zu Sachsen/ daß er/ wegen intercipirten Schreiben/ niemands habe etwas entgelten lassen.

Zeiler. Epist. 20. pag. 23.

CCLXXI. Der ertzbischoff von Tours Ponchetus hat dem König in Franckreich zum Verbrennen angehetzet. ist aber selbst von einem hitzigen Fieber/ so nicht zu curiren war/ verbrennet worden/ wie Crolfius tom. 2 lect. memorab. fol. 72. meldet. So gehet es gemeiniglich deren/ welche bösen. Rath geben/ qvalia enim qvisqve facit, talis finis manet ipsum.

Et

Justa malis haec admisso pro Crimine poena est.

Siqvae fecerunt, eadem patiantur & ipsi.

CCLXXII. Dreyhundert fünf und siebentzig Jahr vor Christi Geburth hat in Sina ein Könischer oder Fürst regiret/ Nahmens Quei, welcher ein vor treflich kluger Herr gewesen/ und mit grosser Sorgfalt aller seiner Ministern Verhaltung beobachtet: Zu welchem Ende er dann gewisse/ treue Leute hatten/ die alles in Geheim untersuchten und ihm wieder vorbrachten. Unter andern hatte er zween Land-Voigte/ einen in der Herrschafft Me, den andern zu Oo. Der erste hatte viele gute Freunde zu Hoff/ denen er die Hände schmierete/ die ihn täglich bey dem Quei rühmten/ lobten und priesen/ der zu Oo aber/ der ein ehrlicher rechtschaffener Mann war/ und dem Herrn treu dienete/ ward immer eingehackt und schwartz gemacht/ als aber Fürst Quei durch obgedachte heimliche Nachforschung das Gegentheil erfuhr/ hat er den zu Oo zu weit höhern Diensten befördert und erhoben/ den zu Me aber/ nebst denen so/ ihn fälschlich und üms Geld recommendiret, lebendig verbrennen lassen/ und dadurch solche Furcht unter seine Diener gebracht/ daß keiner sich weiter gelüsten lassen ihm Unwarheit vorzubringen.

Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten- Spiegel/ lib. 2. pag. 387. & 388.

CCLXXIII. Wenn bey den alten Preussen als sie noch Heyden waren/ ein Mann einen Ehebruch begieng/ wurd er lebendig verbrand/ damit aber denen Männern keine Ursache gegeben würde zu solcher unzuläßigen Liebe/ so ward dieses scharf von den Weibern erfodert/ daß sich keine unterstehen durffte ihrem Manne die Eheliche Pflicht zu versagen/ sonst hat man sie auch verbrennenmögen.

M. Christoph. Hartknoch in den Preußischen Histor. part. 1. cap. 11. pag. 178.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0593" n="583"/>
Chur-Fürsten                      Moritzen zu Sachsen/ daß er/ wegen intercipirten Schreiben/ niemands habe                      etwas entgelten lassen.</p>
        <p>Zeiler. Epist. 20. pag. 23.</p>
        <p>CCLXXI. Der ertzbischoff von Tours Ponchetus hat dem König in Franckreich zum                      Verbrennen angehetzet. ist aber selbst von einem hitzigen Fieber/ so nicht zu                      curiren war/ verbrennet worden/ wie Crolfius tom. 2 lect. memorab. fol. 72.                      meldet. So gehet es gemeiniglich deren/ welche bösen. Rath geben/ qvalia enim                      qvisqve facit, talis finis manet ipsum.</p>
        <p>Et</p>
        <p>Justa malis haec admisso pro Crimine poena est.</p>
        <p>Siqvae fecerunt, eadem patiantur &amp; ipsi.</p>
        <p>CCLXXII. Dreyhundert fünf und siebentzig Jahr vor Christi Geburth hat in Sina ein                      Könischer oder Fürst regiret/ Nahmens Quei, welcher ein vor treflich kluger                      Herr gewesen/ und mit grosser Sorgfalt aller seiner Ministern Verhaltung                      beobachtet: Zu welchem Ende er dann gewisse/ treue Leute hatten/ die alles in                      Geheim untersuchten und ihm wieder vorbrachten. Unter andern hatte er zween                      Land-Voigte/ einen in der Herrschafft Me, den andern zu Oo. Der erste hatte                      viele gute Freunde zu Hoff/ denen er die Hände schmierete/ die ihn täglich bey                      dem Quei rühmten/ lobten und priesen/ der zu Oo aber/ der ein ehrlicher                      rechtschaffener Mann war/ und dem Herrn treu dienete/ ward immer eingehackt                      und schwartz gemacht/ als aber Fürst Quei durch obgedachte heimliche                      Nachforschung das Gegentheil erfuhr/ hat er den zu Oo zu weit höhern Diensten                      befördert und erhoben/ den zu Me aber/ nebst denen so/ ihn fälschlich und üms                      Geld recommendiret, lebendig verbrennen lassen/ und dadurch solche Furcht unter                      seine Diener gebracht/ daß keiner sich weiter gelüsten lassen ihm Unwarheit                      vorzubringen.</p>
        <p>Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten- Spiegel/ lib. 2.                      pag. 387. &amp; 388.</p>
        <p>CCLXXIII. Wenn bey den alten Preussen als sie noch Heyden waren/ ein Mann einen                      Ehebruch begieng/ wurd er lebendig verbrand/ damit aber denen Männern keine                      Ursache gegeben würde zu solcher unzuläßigen Liebe/ so ward dieses scharf von                      den Weibern erfodert/ daß sich keine unterstehen durffte ihrem Manne die                      Eheliche Pflicht zu versagen/ sonst hat man sie auch verbrennenmögen.</p>
        <p>M. Christoph. Hartknoch in den Preußischen Histor. part. 1. cap. 11. pag.                      178.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[583/0593] Chur-Fürsten Moritzen zu Sachsen/ daß er/ wegen intercipirten Schreiben/ niemands habe etwas entgelten lassen. Zeiler. Epist. 20. pag. 23. CCLXXI. Der ertzbischoff von Tours Ponchetus hat dem König in Franckreich zum Verbrennen angehetzet. ist aber selbst von einem hitzigen Fieber/ so nicht zu curiren war/ verbrennet worden/ wie Crolfius tom. 2 lect. memorab. fol. 72. meldet. So gehet es gemeiniglich deren/ welche bösen. Rath geben/ qvalia enim qvisqve facit, talis finis manet ipsum. Et Justa malis haec admisso pro Crimine poena est. Siqvae fecerunt, eadem patiantur & ipsi. CCLXXII. Dreyhundert fünf und siebentzig Jahr vor Christi Geburth hat in Sina ein Könischer oder Fürst regiret/ Nahmens Quei, welcher ein vor treflich kluger Herr gewesen/ und mit grosser Sorgfalt aller seiner Ministern Verhaltung beobachtet: Zu welchem Ende er dann gewisse/ treue Leute hatten/ die alles in Geheim untersuchten und ihm wieder vorbrachten. Unter andern hatte er zween Land-Voigte/ einen in der Herrschafft Me, den andern zu Oo. Der erste hatte viele gute Freunde zu Hoff/ denen er die Hände schmierete/ die ihn täglich bey dem Quei rühmten/ lobten und priesen/ der zu Oo aber/ der ein ehrlicher rechtschaffener Mann war/ und dem Herrn treu dienete/ ward immer eingehackt und schwartz gemacht/ als aber Fürst Quei durch obgedachte heimliche Nachforschung das Gegentheil erfuhr/ hat er den zu Oo zu weit höhern Diensten befördert und erhoben/ den zu Me aber/ nebst denen so/ ihn fälschlich und üms Geld recommendiret, lebendig verbrennen lassen/ und dadurch solche Furcht unter seine Diener gebracht/ daß keiner sich weiter gelüsten lassen ihm Unwarheit vorzubringen. Erasm. Francisci in Neupolirten Geschicht-Kunst- und Sitten- Spiegel/ lib. 2. pag. 387. & 388. CCLXXIII. Wenn bey den alten Preussen als sie noch Heyden waren/ ein Mann einen Ehebruch begieng/ wurd er lebendig verbrand/ damit aber denen Männern keine Ursache gegeben würde zu solcher unzuläßigen Liebe/ so ward dieses scharf von den Weibern erfodert/ daß sich keine unterstehen durffte ihrem Manne die Eheliche Pflicht zu versagen/ sonst hat man sie auch verbrennenmögen. M. Christoph. Hartknoch in den Preußischen Histor. part. 1. cap. 11. pag. 178.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/593
Zitationshilfe: Döpler, Jacob: Theatripoenarum, Suppliciorum Et Executionum Crminalium, Oder Schau-Platzes Derer Leibes- und Lebens-Strafen. Bd. 2. Leipzig, 1697, S. 583. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/doepler_theatrum02_1697/593>, abgerufen am 21.11.2024.