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Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.

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gemeinschaftlichen Wohnung gestoßen. Ohne Existenz-
mittel blieb ihr kein anderer Ausweg als Gift. Das
Gift im Leibe schlich sie sich heimlich in das frühere
Zimmer, von dem sie den Schlüssel behalten hatte, zurück,
um dort zu sterben; aber ihr Gefährte betrat bald da-
rauf mit einer neuen Geliebten das Zimmer. Er
schleppte die Sterbende auf die Straße und sie ver-
schied in der Gosse.

Dieser Mann war vollkommen in seinem Recht,
als er das Weib, dessen er satt war, auf offener Straße
sterben ließ. Der Mann ist stets im Recht, wenn er
seine natürlichen Kinder verleugnet und so vieler Mai-
tressen sich bedient, unbekümmert um ihr späteres Schicksal,
als seine rohe Sinnlichkeit begehrt. Die halbwahn-
sinnige Kindsmörderin ahnt nicht, daß die Gesetze sie
bewahren könnten vor der entsetzlichen That, an der ihre
Seele oft genug keinen Antheil hat.

Wir haben zugegeben, daß ein großer Theil der
Frauenwelt vorläufig das Stimmrecht nicht begehrt.
Folgt aber daraus, daß die Frauen, die das Stimm-
recht nicht wollen, denen überlegen sind, die es wollen?
Gewiß nicht. Ebenso wenig wie die Männer, die von
ihren politischen Rechten keinen Gebrauch machen, denen
überlegen sind, die am Staatsleben theilnehmen.

Haben aber unsere Gegner recht und die Frauen

gemeinschaftlichen Wohnung gestoßen. Ohne Existenz-
mittel blieb ihr kein anderer Ausweg als Gift. Das
Gift im Leibe schlich sie sich heimlich in das frühere
Zimmer, von dem sie den Schlüssel behalten hatte, zurück,
um dort zu sterben; aber ihr Gefährte betrat bald da-
rauf mit einer neuen Geliebten das Zimmer. Er
schleppte die Sterbende auf die Straße und sie ver-
schied in der Gosse.

Dieser Mann war vollkommen in seinem Recht,
als er das Weib, dessen er satt war, auf offener Straße
sterben ließ. Der Mann ist stets im Recht, wenn er
seine natürlichen Kinder verleugnet und so vieler Mai-
tressen sich bedient, unbekümmert um ihr späteres Schicksal,
als seine rohe Sinnlichkeit begehrt. Die halbwahn-
sinnige Kindsmörderin ahnt nicht, daß die Gesetze sie
bewahren könnten vor der entsetzlichen That, an der ihre
Seele oft genug keinen Antheil hat.

Wir haben zugegeben, daß ein großer Theil der
Frauenwelt vorläufig das Stimmrecht nicht begehrt.
Folgt aber daraus, daß die Frauen, die das Stimm-
recht nicht wollen, denen überlegen sind, die es wollen?
Gewiß nicht. Ebenso wenig wie die Männer, die von
ihren politischen Rechten keinen Gebrauch machen, denen
überlegen sind, die am Staatsleben theilnehmen.

Haben aber unsere Gegner recht und die Frauen

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[116/0124] gemeinschaftlichen Wohnung gestoßen. Ohne Existenz- mittel blieb ihr kein anderer Ausweg als Gift. Das Gift im Leibe schlich sie sich heimlich in das frühere Zimmer, von dem sie den Schlüssel behalten hatte, zurück, um dort zu sterben; aber ihr Gefährte betrat bald da- rauf mit einer neuen Geliebten das Zimmer. Er schleppte die Sterbende auf die Straße und sie ver- schied in der Gosse. Dieser Mann war vollkommen in seinem Recht, als er das Weib, dessen er satt war, auf offener Straße sterben ließ. Der Mann ist stets im Recht, wenn er seine natürlichen Kinder verleugnet und so vieler Mai- tressen sich bedient, unbekümmert um ihr späteres Schicksal, als seine rohe Sinnlichkeit begehrt. Die halbwahn- sinnige Kindsmörderin ahnt nicht, daß die Gesetze sie bewahren könnten vor der entsetzlichen That, an der ihre Seele oft genug keinen Antheil hat. Wir haben zugegeben, daß ein großer Theil der Frauenwelt vorläufig das Stimmrecht nicht begehrt. Folgt aber daraus, daß die Frauen, die das Stimm- recht nicht wollen, denen überlegen sind, die es wollen? Gewiß nicht. Ebenso wenig wie die Männer, die von ihren politischen Rechten keinen Gebrauch machen, denen überlegen sind, die am Staatsleben theilnehmen. Haben aber unsere Gegner recht und die Frauen  

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Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/124>, abgerufen am 27.04.2024.