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Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.

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gilt doch aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur
den Frauenangelegenheiten, sondern sie wird sich beziehen
auf Jegliches, was ihm seinen Mitbürgern gegenüber
zu thun obliegt. Der Herr N. braucht demzufolge
niemals an seine Pflicht gemahnt zu werden, und ebenso
wenig wie Herr N. einer Mahnung bedurfte, bedarf ihrer
Mr. Smith oder Mr. Clarke und wie alle die Herren
heißen mögen, die im Parlament sitzen und seit Ge-
nerationen darin gesessen haben. Sie alle, alle brauchten
nie an ihre Pflicht gemahnt zu werden, und darum
hat es niemals Unterdrückte gegeben, nie unerhörte
Anmaßung herrschender Parteien, nie Vergewaltigungen
über die der Menschen Herz in Entrüstung entbrannt
ist. Jn der That, diese Herren beanspruchen nichts
weniger als Unfehlbarkeit.

Von dem Einzelnen läßt sich mit Fug und Recht
nicht mehr fordern, als daß er nach seinem Gewissen
handle. Und Mr. Newdegate handelt rechtschaffen,
wenn er energisch jeder Emancipation der Frauen auf
irgend einem Gebiet entgegentritt, denn er handelt nach
seiner Ueberzeugung. Man kann aber sehr gewissen-
haft verfahren und doch ein verwerfliches Prinzip ver-
treten, besonders wenn man ein etwas beschränkter
Kopf ist; der Einzelne kann seine Pflicht thun und da-
bei das Gewissen der Menschheit, die ewigen und hei-

gilt doch aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur
den Frauenangelegenheiten, sondern sie wird sich beziehen
auf Jegliches, was ihm seinen Mitbürgern gegenüber
zu thun obliegt. Der Herr N. braucht demzufolge
niemals an seine Pflicht gemahnt zu werden, und ebenso
wenig wie Herr N. einer Mahnung bedurfte, bedarf ihrer
Mr. Smith oder Mr. Clarke und wie alle die Herren
heißen mögen, die im Parlament sitzen und seit Ge-
nerationen darin gesessen haben. Sie alle, alle brauchten
nie an ihre Pflicht gemahnt zu werden, und darum
hat es niemals Unterdrückte gegeben, nie unerhörte
Anmaßung herrschender Parteien, nie Vergewaltigungen
über die der Menschen Herz in Entrüstung entbrannt
ist. Jn der That, diese Herren beanspruchen nichts
weniger als Unfehlbarkeit.

Von dem Einzelnen läßt sich mit Fug und Recht
nicht mehr fordern, als daß er nach seinem Gewissen
handle. Und Mr. Newdegate handelt rechtschaffen,
wenn er energisch jeder Emancipation der Frauen auf
irgend einem Gebiet entgegentritt, denn er handelt nach
seiner Ueberzeugung. Man kann aber sehr gewissen-
haft verfahren und doch ein verwerfliches Prinzip ver-
treten, besonders wenn man ein etwas beschränkter
Kopf ist; der Einzelne kann seine Pflicht thun und da-
bei das Gewissen der Menschheit, die ewigen und hei-

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[149/0157] gilt doch aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nur den Frauenangelegenheiten, sondern sie wird sich beziehen auf Jegliches, was ihm seinen Mitbürgern gegenüber zu thun obliegt. Der Herr N. braucht demzufolge niemals an seine Pflicht gemahnt zu werden, und ebenso wenig wie Herr N. einer Mahnung bedurfte, bedarf ihrer Mr. Smith oder Mr. Clarke und wie alle die Herren heißen mögen, die im Parlament sitzen und seit Ge- nerationen darin gesessen haben. Sie alle, alle brauchten nie an ihre Pflicht gemahnt zu werden, und darum hat es niemals Unterdrückte gegeben, nie unerhörte Anmaßung herrschender Parteien, nie Vergewaltigungen über die der Menschen Herz in Entrüstung entbrannt ist. Jn der That, diese Herren beanspruchen nichts weniger als Unfehlbarkeit. Von dem Einzelnen läßt sich mit Fug und Recht nicht mehr fordern, als daß er nach seinem Gewissen handle. Und Mr. Newdegate handelt rechtschaffen, wenn er energisch jeder Emancipation der Frauen auf irgend einem Gebiet entgegentritt, denn er handelt nach seiner Ueberzeugung. Man kann aber sehr gewissen- haft verfahren und doch ein verwerfliches Prinzip ver- treten, besonders wenn man ein etwas beschränkter Kopf ist; der Einzelne kann seine Pflicht thun und da- bei das Gewissen der Menschheit, die ewigen und hei-  

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Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 149. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/157>, abgerufen am 02.05.2024.