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Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.

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hauptung wie die angeführte eine beleidigende sociale
Jmprovisation der Männer, ein Hohn in's Antlitz der
realen Verhältnisse. Genau mit demselben Recht kann
der absolute König sagen, er repräsentire sein Volk,
oder der Sklavenhalter, er repräsentire seine Sklaven.
Es ist ein altes Argument, daß die Arbeiter durch
ihre Arbeitgeber zu repräsentiren seien, das Argument
hat aber die Arbeiter nicht überzeugt, und mit Energie
haben sie diese Vertretung zurückgewiesen. Und die
Frauen sollten sie acceptiren? Nimmermehr!

Die Frauen verlangen das Stimmrecht, weil jede
Klasse, die am politischen Leben unbetheiligt ist, unter-
drückt wird; die Betheiligung am politischen Leben da-
gegen nothwendig im Laufe der Zeit die Gleichheit vor
dem Gesetze zur Folge haben muß. Die Klassen, die
das Stimmrecht nicht üben dürfen, sind in der Gewalt
der andern Klassen, die es üben. Dieses Princip ist
stets so einstimmig von allen liberalen Parteien aner-
kannt worden, daß die Verleugnung desselben, den
Frauen gegenüber, schier unbegreiflich ist.

Bei den Hinduhs wurde der Ehebruch auf das
grausamste bestraft, doch änderten sich die Bestrafungen
je nach der Kaste der Verbrecher.

Wer hatte diese Gesetze gemacht?

Die Braminen.

hauptung wie die angeführte eine beleidigende sociale
Jmprovisation der Männer, ein Hohn in's Antlitz der
realen Verhältnisse. Genau mit demselben Recht kann
der absolute König sagen, er repräsentire sein Volk,
oder der Sklavenhalter, er repräsentire seine Sklaven.
Es ist ein altes Argument, daß die Arbeiter durch
ihre Arbeitgeber zu repräsentiren seien, das Argument
hat aber die Arbeiter nicht überzeugt, und mit Energie
haben sie diese Vertretung zurückgewiesen. Und die
Frauen sollten sie acceptiren? Nimmermehr!

Die Frauen verlangen das Stimmrecht, weil jede
Klasse, die am politischen Leben unbetheiligt ist, unter-
drückt wird; die Betheiligung am politischen Leben da-
gegen nothwendig im Laufe der Zeit die Gleichheit vor
dem Gesetze zur Folge haben muß. Die Klassen, die
das Stimmrecht nicht üben dürfen, sind in der Gewalt
der andern Klassen, die es üben. Dieses Princip ist
stets so einstimmig von allen liberalen Parteien aner-
kannt worden, daß die Verleugnung desselben, den
Frauen gegenüber, schier unbegreiflich ist.

Bei den Hinduhs wurde der Ehebruch auf das
grausamste bestraft, doch änderten sich die Bestrafungen
je nach der Kaste der Verbrecher.

Wer hatte diese Gesetze gemacht?

Die Braminen.

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[165/0173] hauptung wie die angeführte eine beleidigende sociale Jmprovisation der Männer, ein Hohn in's Antlitz der realen Verhältnisse. Genau mit demselben Recht kann der absolute König sagen, er repräsentire sein Volk, oder der Sklavenhalter, er repräsentire seine Sklaven. Es ist ein altes Argument, daß die Arbeiter durch ihre Arbeitgeber zu repräsentiren seien, das Argument hat aber die Arbeiter nicht überzeugt, und mit Energie haben sie diese Vertretung zurückgewiesen. Und die Frauen sollten sie acceptiren? Nimmermehr! Die Frauen verlangen das Stimmrecht, weil jede Klasse, die am politischen Leben unbetheiligt ist, unter- drückt wird; die Betheiligung am politischen Leben da- gegen nothwendig im Laufe der Zeit die Gleichheit vor dem Gesetze zur Folge haben muß. Die Klassen, die das Stimmrecht nicht üben dürfen, sind in der Gewalt der andern Klassen, die es üben. Dieses Princip ist stets so einstimmig von allen liberalen Parteien aner- kannt worden, daß die Verleugnung desselben, den Frauen gegenüber, schier unbegreiflich ist. Bei den Hinduhs wurde der Ehebruch auf das grausamste bestraft, doch änderten sich die Bestrafungen je nach der Kaste der Verbrecher. Wer hatte diese Gesetze gemacht? Die Braminen.

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Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 165. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/173>, abgerufen am 02.05.2024.