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Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.

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Und welche Strafe traf die Braminen, die Ehe-
bruch begingen?

Der - Verlust ihrer Haare.

Jn der That, der Besuch eines "Salon pour la
coupe des cheveux
" scheint eine Strafe, die nicht in
Betracht kommt gegenüber dem lebendig Schinden und
Braten, dem andere Klassen für dasselbe Verbrechen
unterworfen wurden.

Jn der Vossischen Zeitung war vor einigen Wochen
zu lesen, daß die Verwendung weiblicher Arbeitskräfte
in der Telegraphie sich gut bewährt habe, indem ein-
mal der Telegraphen-Verwaltung auf diese Weise bil-
ligere Arbeitskräfte zugeführt werden. ... Nun wir
wünschen der Telegraphen-Verwaltung Glück zu diesem
edel gesparten Gelde. Wahrscheinlich greift das Tele-
graphiren die Männlein mehr an als die Frauen, und
aus Mitleid stärkt und tröstet man diese Schwachen
durch ein höheres Gehalt.

Glaubt man im Ernst, daß man an der wahlbe-
rechtigten Frau jene gemeine und schmachvolle Unge-
rechtigkeit begehen würde, ihr dieselbe gleich gut ge-
leistete Arbeit geringer zu bezahlen als dem Mann?
Es mag paradox klingen und ist doch vollkommen wahr:
Die Arbeit der Frau wird deshalb schlechter bezahlt als die
des Mannes, weil sie das Stimmrecht nicht hat.

Und welche Strafe traf die Braminen, die Ehe-
bruch begingen?

Der – Verlust ihrer Haare.

Jn der That, der Besuch eines „Salon pour la
coupe des cheveux
‟ scheint eine Strafe, die nicht in
Betracht kommt gegenüber dem lebendig Schinden und
Braten, dem andere Klassen für dasselbe Verbrechen
unterworfen wurden.

Jn der Vossischen Zeitung war vor einigen Wochen
zu lesen, daß die Verwendung weiblicher Arbeitskräfte
in der Telegraphie sich gut bewährt habe, indem ein-
mal der Telegraphen-Verwaltung auf diese Weise bil-
ligere Arbeitskräfte zugeführt werden. … Nun wir
wünschen der Telegraphen-Verwaltung Glück zu diesem
edel gesparten Gelde. Wahrscheinlich greift das Tele-
graphiren die Männlein mehr an als die Frauen, und
aus Mitleid stärkt und tröstet man diese Schwachen
durch ein höheres Gehalt.

Glaubt man im Ernst, daß man an der wahlbe-
rechtigten Frau jene gemeine und schmachvolle Unge-
rechtigkeit begehen würde, ihr dieselbe gleich gut ge-
leistete Arbeit geringer zu bezahlen als dem Mann?
Es mag paradox klingen und ist doch vollkommen wahr:
Die Arbeit der Frau wird deshalb schlechter bezahlt als die
des Mannes, weil sie das Stimmrecht nicht hat.

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[166/0174] Und welche Strafe traf die Braminen, die Ehe- bruch begingen? Der – Verlust ihrer Haare. Jn der That, der Besuch eines „Salon pour la coupe des cheveux‟ scheint eine Strafe, die nicht in Betracht kommt gegenüber dem lebendig Schinden und Braten, dem andere Klassen für dasselbe Verbrechen unterworfen wurden. Jn der Vossischen Zeitung war vor einigen Wochen zu lesen, daß die Verwendung weiblicher Arbeitskräfte in der Telegraphie sich gut bewährt habe, indem ein- mal der Telegraphen-Verwaltung auf diese Weise bil- ligere Arbeitskräfte zugeführt werden. … Nun wir wünschen der Telegraphen-Verwaltung Glück zu diesem edel gesparten Gelde. Wahrscheinlich greift das Tele- graphiren die Männlein mehr an als die Frauen, und aus Mitleid stärkt und tröstet man diese Schwachen durch ein höheres Gehalt. Glaubt man im Ernst, daß man an der wahlbe- rechtigten Frau jene gemeine und schmachvolle Unge- rechtigkeit begehen würde, ihr dieselbe gleich gut ge- leistete Arbeit geringer zu bezahlen als dem Mann? Es mag paradox klingen und ist doch vollkommen wahr: Die Arbeit der Frau wird deshalb schlechter bezahlt als die des Mannes, weil sie das Stimmrecht nicht hat.

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Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/174>, abgerufen am 02.05.2024.