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Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.

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Entweder du nimmst den Lohn, den wir dir
bieten, oder du hast dich aus unserm Berufskreis zu
entfernen, denn, merk' es wohl, nur unsere Güte ge-
stattet dir den Eintritt, nicht dein Recht.

Ja wohl - anstatt gerecht zu sein, ist man mit-
unter gütig gegen die Frau - mitunter - wo es sich
aber um so reelle Güter wie Geld handelt, zieht man
in der Regel die Ungerechtigkeit und einen Abzug am
Gehalt vor.

Man beraubt die Frau des Stimmrechts, weil es
ihrem Geschlecht nicht zukomme. Mit demselben Recht
könnte man ihr das Geld nehmen, weil Geldbesitz den
physischen Eigenschaften des Weibes widerspreche, man
kann ihr den Unterricht verweigern unter dem Vor-
wand, daß Bildung die Weiblichkeit untergrabe. Und
in der That, man hat es gethan, vollständig in vielen,
theilweis in manchen Ländern.

Der Mangel des Stimmrechts bedeutet für die
Frau: du sollst kein Eigenthum haben, keine Erziehung,
kein Recht an den Kindern, dich darf der Mann, der
Starke züchtigen, dich stößt die Gesellschaft als Wittwe
mit deinen unversorgten Kindern, hülflos wie Hagar
in die Wüste des Elends.

Frauen, so lange sie keine Macht haben, sind als
Oppositionselemente indifferent.

Entweder du nimmst den Lohn, den wir dir
bieten, oder du hast dich aus unserm Berufskreis zu
entfernen, denn, merk' es wohl, nur unsere Güte ge-
stattet dir den Eintritt, nicht dein Recht.

Ja wohl – anstatt gerecht zu sein, ist man mit-
unter gütig gegen die Frau – mitunter – wo es sich
aber um so reelle Güter wie Geld handelt, zieht man
in der Regel die Ungerechtigkeit und einen Abzug am
Gehalt vor.

Man beraubt die Frau des Stimmrechts, weil es
ihrem Geschlecht nicht zukomme. Mit demselben Recht
könnte man ihr das Geld nehmen, weil Geldbesitz den
physischen Eigenschaften des Weibes widerspreche, man
kann ihr den Unterricht verweigern unter dem Vor-
wand, daß Bildung die Weiblichkeit untergrabe. Und
in der That, man hat es gethan, vollständig in vielen,
theilweis in manchen Ländern.

Der Mangel des Stimmrechts bedeutet für die
Frau: du sollst kein Eigenthum haben, keine Erziehung,
kein Recht an den Kindern, dich darf der Mann, der
Starke züchtigen, dich stößt die Gesellschaft als Wittwe
mit deinen unversorgten Kindern, hülflos wie Hagar
in die Wüste des Elends.

Frauen, so lange sie keine Macht haben, sind als
Oppositionselemente indifferent.

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[167/0175] Entweder du nimmst den Lohn, den wir dir bieten, oder du hast dich aus unserm Berufskreis zu entfernen, denn, merk' es wohl, nur unsere Güte ge- stattet dir den Eintritt, nicht dein Recht. Ja wohl – anstatt gerecht zu sein, ist man mit- unter gütig gegen die Frau – mitunter – wo es sich aber um so reelle Güter wie Geld handelt, zieht man in der Regel die Ungerechtigkeit und einen Abzug am Gehalt vor. Man beraubt die Frau des Stimmrechts, weil es ihrem Geschlecht nicht zukomme. Mit demselben Recht könnte man ihr das Geld nehmen, weil Geldbesitz den physischen Eigenschaften des Weibes widerspreche, man kann ihr den Unterricht verweigern unter dem Vor- wand, daß Bildung die Weiblichkeit untergrabe. Und in der That, man hat es gethan, vollständig in vielen, theilweis in manchen Ländern. Der Mangel des Stimmrechts bedeutet für die Frau: du sollst kein Eigenthum haben, keine Erziehung, kein Recht an den Kindern, dich darf der Mann, der Starke züchtigen, dich stößt die Gesellschaft als Wittwe mit deinen unversorgten Kindern, hülflos wie Hagar in die Wüste des Elends. Frauen, so lange sie keine Macht haben, sind als Oppositionselemente indifferent.

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Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/175>, abgerufen am 02.05.2024.