Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.

Bild:
<< vorherige Seite

den alten germanischen Völkern sowohl als bei den
Völkern des Orients das Mädchen als ein Handels-
artikel betrachtet wurde, den man zum Vortheil des
Vaters an den Meistbietenden zu verkaufen pflegte, ist
allzu bekannt, als daß wir ausführlicher darüber zu
berichten brauchten.

Die Gattin. Nach allen orientalischen Ver-
fassungen ist der Mann der unumschränkte Herr im
Hause.

Sobald er seiner Frau überdrüssig wird, schickt
er sie fort und nimmt eine andere. "Geh, du gefällst
mir nicht mehr und er stößt sie in Elend, Verzweiflung,
Schande." Er konnte sie prügeln, tödten, ohne den
Gerichten Rechenschaft zu geben. Machte aber die Frau
ein Attentat auf die Existenz des Mannes, so ward
sie zur Strafe des Messers verurtheilt. Die Operation
bestand darin, die Delinquentin stückweis zu schlachten
und ihr die Haut in schmalen Riemen abzureißen.

Bei den Samojeden gelten die Frauen für unrein
und haben im Alter ein hartes Loos. Sie müssen in
der Hütte auf einer bestimmten Seite bleiben, berühren
sie eine andere oder das Geräth der Männer, so werden
Hütte und Geräthe durch verbrannte Rennthierhaare
gereinigt. Auf den Zügen dürfen sie nicht über den
Steig der Männer und Rennthiere, sondern nur an

den alten germanischen Völkern sowohl als bei den
Völkern des Orients das Mädchen als ein Handels-
artikel betrachtet wurde, den man zum Vortheil des
Vaters an den Meistbietenden zu verkaufen pflegte, ist
allzu bekannt, als daß wir ausführlicher darüber zu
berichten brauchten.

Die Gattin. Nach allen orientalischen Ver-
fassungen ist der Mann der unumschränkte Herr im
Hause.

Sobald er seiner Frau überdrüssig wird, schickt
er sie fort und nimmt eine andere. „Geh, du gefällst
mir nicht mehr und er stößt sie in Elend, Verzweiflung,
Schande.‟ Er konnte sie prügeln, tödten, ohne den
Gerichten Rechenschaft zu geben. Machte aber die Frau
ein Attentat auf die Existenz des Mannes, so ward
sie zur Strafe des Messers verurtheilt. Die Operation
bestand darin, die Delinquentin stückweis zu schlachten
und ihr die Haut in schmalen Riemen abzureißen.

Bei den Samojeden gelten die Frauen für unrein
und haben im Alter ein hartes Loos. Sie müssen in
der Hütte auf einer bestimmten Seite bleiben, berühren
sie eine andere oder das Geräth der Männer, so werden
Hütte und Geräthe durch verbrannte Rennthierhaare
gereinigt. Auf den Zügen dürfen sie nicht über den
Steig der Männer und Rennthiere, sondern nur an

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0086" n="78"/>
den alten germanischen Völkern sowohl als bei den<lb/>
Völkern des Orients das Mädchen als ein Handels-<lb/>
artikel betrachtet wurde, den man zum Vortheil des<lb/>
Vaters an den Meistbietenden zu verkaufen pflegte, ist<lb/>
allzu bekannt, als daß wir ausführlicher darüber zu<lb/>
berichten brauchten.</p><lb/>
        <p><hi rendition="#g">Die Gattin</hi>. Nach allen orientalischen Ver-<lb/>
fassungen ist der Mann der unumschränkte Herr im<lb/>
Hause.</p><lb/>
        <p>Sobald er seiner Frau überdrüssig wird, schickt<lb/>
er sie fort und nimmt eine andere. &#x201E;Geh, du gefällst<lb/>
mir nicht mehr und er stößt sie in Elend, Verzweiflung,<lb/>
Schande.&#x201F; Er konnte sie prügeln, tödten, ohne den<lb/>
Gerichten Rechenschaft zu geben. Machte aber die Frau<lb/>
ein Attentat auf die Existenz des Mannes, so ward<lb/>
sie zur Strafe des Messers verurtheilt. Die Operation<lb/>
bestand darin, die Delinquentin stückweis zu schlachten<lb/>
und ihr die Haut in schmalen Riemen abzureißen.</p><lb/>
        <p>Bei den Samojeden gelten die Frauen für unrein<lb/>
und haben im Alter ein hartes Loos. Sie müssen in<lb/>
der Hütte auf einer bestimmten Seite bleiben, berühren<lb/>
sie eine andere oder das Geräth der Männer, so werden<lb/>
Hütte und Geräthe durch verbrannte Rennthierhaare<lb/>
gereinigt. Auf den Zügen dürfen sie nicht über den<lb/>
Steig der Männer und Rennthiere, sondern nur an<lb/>
&#x2003;
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[78/0086] den alten germanischen Völkern sowohl als bei den Völkern des Orients das Mädchen als ein Handels- artikel betrachtet wurde, den man zum Vortheil des Vaters an den Meistbietenden zu verkaufen pflegte, ist allzu bekannt, als daß wir ausführlicher darüber zu berichten brauchten. Die Gattin. Nach allen orientalischen Ver- fassungen ist der Mann der unumschränkte Herr im Hause. Sobald er seiner Frau überdrüssig wird, schickt er sie fort und nimmt eine andere. „Geh, du gefällst mir nicht mehr und er stößt sie in Elend, Verzweiflung, Schande.‟ Er konnte sie prügeln, tödten, ohne den Gerichten Rechenschaft zu geben. Machte aber die Frau ein Attentat auf die Existenz des Mannes, so ward sie zur Strafe des Messers verurtheilt. Die Operation bestand darin, die Delinquentin stückweis zu schlachten und ihr die Haut in schmalen Riemen abzureißen. Bei den Samojeden gelten die Frauen für unrein und haben im Alter ein hartes Loos. Sie müssen in der Hütte auf einer bestimmten Seite bleiben, berühren sie eine andere oder das Geräth der Männer, so werden Hütte und Geräthe durch verbrannte Rennthierhaare gereinigt. Auf den Zügen dürfen sie nicht über den Steig der Männer und Rennthiere, sondern nur an  

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-04-07T16:13:32Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-04-07T16:13:32Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/86
Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/86>, abgerufen am 04.12.2024.