Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876.

Bild:
<< vorherige Seite

der Jndianer üblich ist und kein Einfluß der gebildeten
Amerikaner hat sie bewegen können, den alten Brauch
aufzugeben. Bei den Aenez-Arabern finden die Schei-
dungen selbst während der Schwangerzeit statt, ja es
werden Frauen verstoßen, weil sie ihrem Manne
mehrere Kinder geboren haben.

Wenn dem Beduinen seine Frau nicht gefällt, so
löst er die Ehe mit den Worten auf: ent-talek! Du bist
geschieden. Er ist durchaus nicht genöthigt, irgend
einen Grund dafür anzugeben. Zuweilen gestattet er
einer alten verstoßenen Familienmutter unter ihren
Kindern in seinem Zelt zu leben. Burckhardt kannte
einen Mann, der 50 Weiber gehabt hatte, obwohl er
erst 45 Jahr alt war.

Nur in sehr wenigen vereinzelten Fällen steht der
Frau das Recht der Scheidung zu.

Jn Neuseeland herrschte ehedem die Sitte, daß
bei dem Ableben vornehmer Männer die Sclaven der-
selben getödtet und seine Frauen genöthigt wurden,
sich zu hängen. Die Frauen der Häuptlinge der Fidschi-
inseln wurden bei dem Tode ihrer Männer erdrosselt.

Dem Verbrennen der indischen Wittwen hat be-
kanntlich erst der langjährige Einfluß der Engländer
ein Ziel gesetzt.

"Wenn die Flamme um den Leichnam des Mannes

Dohm, Zur Frauenfrage. 6

der Jndianer üblich ist und kein Einfluß der gebildeten
Amerikaner hat sie bewegen können, den alten Brauch
aufzugeben. Bei den Aenez-Arabern finden die Schei-
dungen selbst während der Schwangerzeit statt, ja es
werden Frauen verstoßen, weil sie ihrem Manne
mehrere Kinder geboren haben.

Wenn dem Beduinen seine Frau nicht gefällt, so
löst er die Ehe mit den Worten auf: ent-talek! Du bist
geschieden. Er ist durchaus nicht genöthigt, irgend
einen Grund dafür anzugeben. Zuweilen gestattet er
einer alten verstoßenen Familienmutter unter ihren
Kindern in seinem Zelt zu leben. Burckhardt kannte
einen Mann, der 50 Weiber gehabt hatte, obwohl er
erst 45 Jahr alt war.

Nur in sehr wenigen vereinzelten Fällen steht der
Frau das Recht der Scheidung zu.

Jn Neuseeland herrschte ehedem die Sitte, daß
bei dem Ableben vornehmer Männer die Sclaven der-
selben getödtet und seine Frauen genöthigt wurden,
sich zu hängen. Die Frauen der Häuptlinge der Fidschi-
inseln wurden bei dem Tode ihrer Männer erdrosselt.

Dem Verbrennen der indischen Wittwen hat be-
kanntlich erst der langjährige Einfluß der Engländer
ein Ziel gesetzt.

„Wenn die Flamme um den Leichnam des Mannes

Dohm, Zur Frauenfrage. 6
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0089" n="81"/>
der Jndianer üblich ist und kein Einfluß der gebildeten<lb/>
Amerikaner hat sie bewegen können, den alten Brauch<lb/>
aufzugeben. Bei den Aenez-Arabern finden die Schei-<lb/>
dungen selbst während der Schwangerzeit statt, ja es<lb/>
werden Frauen verstoßen, weil sie ihrem Manne<lb/>
mehrere Kinder geboren haben.</p><lb/>
        <p>Wenn dem Beduinen seine Frau nicht gefällt, so<lb/>
löst er die Ehe mit den Worten auf: ent-talek! Du bist<lb/>
geschieden. Er ist durchaus nicht genöthigt, irgend<lb/>
einen Grund dafür anzugeben. Zuweilen gestattet er<lb/>
einer alten verstoßenen Familienmutter unter ihren<lb/>
Kindern in seinem Zelt zu leben. Burckhardt kannte<lb/>
einen Mann, der 50 Weiber gehabt hatte, obwohl er<lb/>
erst 45 Jahr alt war.</p><lb/>
        <p>Nur in sehr wenigen vereinzelten Fällen steht der<lb/>
Frau das Recht der Scheidung zu.</p><lb/>
        <p>Jn Neuseeland herrschte ehedem die Sitte, daß<lb/>
bei dem Ableben vornehmer Männer die Sclaven der-<lb/>
selben getödtet und seine Frauen genöthigt wurden,<lb/>
sich zu hängen. Die Frauen der Häuptlinge der Fidschi-<lb/>
inseln wurden bei dem Tode ihrer Männer erdrosselt.</p><lb/>
        <p>Dem Verbrennen der indischen Wittwen hat be-<lb/>
kanntlich erst der langjährige Einfluß der Engländer<lb/>
ein Ziel gesetzt.</p><lb/>
        <p>&#x201E;Wenn die Flamme um den Leichnam des Mannes<lb/>
<fw place="bottom" type="sig"><hi rendition="#g">Dohm</hi>, Zur Frauenfrage. 6</fw><lb/>
&#x2003;
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[81/0089] der Jndianer üblich ist und kein Einfluß der gebildeten Amerikaner hat sie bewegen können, den alten Brauch aufzugeben. Bei den Aenez-Arabern finden die Schei- dungen selbst während der Schwangerzeit statt, ja es werden Frauen verstoßen, weil sie ihrem Manne mehrere Kinder geboren haben. Wenn dem Beduinen seine Frau nicht gefällt, so löst er die Ehe mit den Worten auf: ent-talek! Du bist geschieden. Er ist durchaus nicht genöthigt, irgend einen Grund dafür anzugeben. Zuweilen gestattet er einer alten verstoßenen Familienmutter unter ihren Kindern in seinem Zelt zu leben. Burckhardt kannte einen Mann, der 50 Weiber gehabt hatte, obwohl er erst 45 Jahr alt war. Nur in sehr wenigen vereinzelten Fällen steht der Frau das Recht der Scheidung zu. Jn Neuseeland herrschte ehedem die Sitte, daß bei dem Ableben vornehmer Männer die Sclaven der- selben getödtet und seine Frauen genöthigt wurden, sich zu hängen. Die Frauen der Häuptlinge der Fidschi- inseln wurden bei dem Tode ihrer Männer erdrosselt. Dem Verbrennen der indischen Wittwen hat be- kanntlich erst der langjährige Einfluß der Engländer ein Ziel gesetzt. „Wenn die Flamme um den Leichnam des Mannes   Dohm, Zur Frauenfrage. 6

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-04-07T16:13:32Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-04-07T16:13:32Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/89
Zitationshilfe: Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/89>, abgerufen am 04.12.2024.