bleibt; nur besorge ich, daß die Juden, zumalen ihre Rabbinen eben so wenig, wie Jesuiten und Domini- kaner fähig sind tolerante Gesinnungen anzunehmen. Da möchte man denn auch mit mehrerem Rechte und in strengerm Verstande von den Juden sagen: sint ut sunt aut non sint. Die Toleranz, die meiner Mey- nung nach als eine Conditio sine qua non, abseiten der Juden zngestanden und ausgeübt werden müste, bestünde in Folgendem:
1) daß auch über den gröbsten Sünder kein Bann ausgesprochen werden dürfe, der selbigem ausserhalb der Synagoge im mindesten nachtheilig seyn könn- te; verlangt der Sünder in diese eingelassen zu werden, so mag der Rabbi ihn in einen Sack krie- chen oder andere Narrenspossen mit ihm vornehmen lassen, nur daß selbige ausserhalb der Synagoge kei- ne weitere Folgen haben.
2) Wenn sich die Rabbiner über ihre Glaubens- artikel nicht vereinigen können, so sey es Ihnen er- laubt sich in so viele Secten zu theilen als es ihnen beliebt;
3) findet sich ein Jude, der so vernünftig ist, keinen Rabbi zur Beruhigung seines Gewissens nö- thig zu haben, der keine Synagoge besuchen mag, Schweinfleisch zu essen Lust hat, am Sabbat Briefe
schreibt
bleibt; nur beſorge ich, daß die Juden, zumalen ihre Rabbinen eben ſo wenig, wie Jeſuiten und Domini- kaner faͤhig ſind tolerante Geſinnungen anzunehmen. Da moͤchte man denn auch mit mehrerem Rechte und in ſtrengerm Verſtande von den Juden ſagen: ſint ut ſunt aut non ſint. Die Toleranz, die meiner Mey- nung nach als eine Conditio ſine qua non, abſeiten der Juden zngeſtanden und ausgeuͤbt werden muͤſte, beſtuͤnde in Folgendem:
1) daß auch uͤber den groͤbſten Suͤnder kein Bann ausgeſprochen werden duͤrfe, der ſelbigem auſſerhalb der Synagoge im mindeſten nachtheilig ſeyn koͤnn- te; verlangt der Suͤnder in dieſe eingelaſſen zu werden, ſo mag der Rabbi ihn in einen Sack krie- chen oder andere Narrenspoſſen mit ihm vornehmen laſſen, nur daß ſelbige auſſerhalb der Synagoge kei- ne weitere Folgen haben.
2) Wenn ſich die Rabbiner uͤber ihre Glaubens- artikel nicht vereinigen koͤnnen, ſo ſey es Ihnen er- laubt ſich in ſo viele Secten zu theilen als es ihnen beliebt;
3) findet ſich ein Jude, der ſo vernuͤnftig iſt, keinen Rabbi zur Beruhigung ſeines Gewiſſens noͤ- thig zu haben, der keine Synagoge beſuchen mag, Schweinfleiſch zu eſſen Luſt hat, am Sabbat Briefe
ſchreibt
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bleibt; nur beſorge ich, daß die Juden, zumalen ihre
Rabbinen eben ſo wenig, wie Jeſuiten und Domini-
kaner faͤhig ſind tolerante Geſinnungen anzunehmen.
Da moͤchte man denn auch mit mehrerem Rechte und
in ſtrengerm Verſtande von den Juden ſagen: ſint
ut ſunt aut non ſint. Die Toleranz, die meiner Mey-
nung nach als eine Conditio ſine qua non, abſeiten
der Juden zngeſtanden und ausgeuͤbt werden muͤſte,
beſtuͤnde in Folgendem:
1) daß auch uͤber den groͤbſten Suͤnder kein Bann
ausgeſprochen werden duͤrfe, der ſelbigem auſſerhalb
der Synagoge im mindeſten nachtheilig ſeyn koͤnn-
te; verlangt der Suͤnder in dieſe eingelaſſen zu
werden, ſo mag der Rabbi ihn in einen Sack krie-
chen oder andere Narrenspoſſen mit ihm vornehmen
laſſen, nur daß ſelbige auſſerhalb der Synagoge kei-
ne weitere Folgen haben.
2) Wenn ſich die Rabbiner uͤber ihre Glaubens-
artikel nicht vereinigen koͤnnen, ſo ſey es Ihnen er-
laubt ſich in ſo viele Secten zu theilen als es ihnen
beliebt;
3) findet ſich ein Jude, der ſo vernuͤnftig iſt,
keinen Rabbi zur Beruhigung ſeines Gewiſſens noͤ-
thig zu haben, der keine Synagoge beſuchen mag,
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/134>, abgerufen am 27.11.2024.
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