schreibt und dergleichen Todsünden mehr begeht, je- doch sich nicht von seiner Nation absondern mag, so steht es ihm frey sich zu ihr zu zählen, wenn Er nur zum Unterhalt der Synagoge und des Rabbi der Secte seinen Antheil erlegt, und die bürgerliche Pflichten als ein redlicher Mann gegen Juden, Christen und Heyden erfüllt.
4) Endlich, welches der wichtigste und noth- wendigste Punkt ist, der aber auch den meisten Wi- derspruch finden wird; so muß kein Rabbi sich mit Erziehung der Jugend abgeben, ehe sie daß 15te Jahr erreicht, bis dahin müssen die Kinder nur nützliche Unterweisungen erhalten, ohne daß Ihnen Vorurtheile weder von der einen noch von der andern Religion beygebracht werden dürfen. Dagegen dann auch abseiten der Christen redlich zu Werke gegan- gen, und nicht die geringste Hinderung der Ju- gend in den Weg gelegt werden müßte, den Glau- ben ihrer Eltern vorzüglich zu wählen; im Fall sie aber selbigen nicht beypflichten, und doch auch nicht getauft seyn wollten, so müsten Sie völlige Freyheit haben als Separatisten zu leben; die Beschneidung müste bleiben, denn diese befriedigt jüdische Eltern, eben so wie die Taufe die christlichen, schadet den Kindern nichts, und ist in der That ein der Gesund-
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ſchreibt und dergleichen Todſuͤnden mehr begeht, je- doch ſich nicht von ſeiner Nation abſondern mag, ſo ſteht es ihm frey ſich zu ihr zu zaͤhlen, wenn Er nur zum Unterhalt der Synagoge und des Rabbi der Secte ſeinen Antheil erlegt, und die buͤrgerliche Pflichten als ein redlicher Mann gegen Juden, Chriſten und Heyden erfuͤllt.
4) Endlich, welches der wichtigſte und noth- wendigſte Punkt iſt, der aber auch den meiſten Wi- derſpruch finden wird; ſo muß kein Rabbi ſich mit Erziehung der Jugend abgeben, ehe ſie daß 15te Jahr erreicht, bis dahin muͤſſen die Kinder nur nuͤtzliche Unterweiſungen erhalten, ohne daß Ihnen Vorurtheile weder von der einen noch von der andern Religion beygebracht werden duͤrfen. Dagegen dann auch abſeiten der Chriſten redlich zu Werke gegan- gen, und nicht die geringſte Hinderung der Ju- gend in den Weg gelegt werden muͤßte, den Glau- ben ihrer Eltern vorzuͤglich zu waͤhlen; im Fall ſie aber ſelbigen nicht beypflichten, und doch auch nicht getauft ſeyn wollten, ſo muͤſten Sie voͤllige Freyheit haben als Separatiſten zu leben; die Beſchneidung muͤſte bleiben, denn dieſe befriedigt juͤdiſche Eltern, eben ſo wie die Taufe die chriſtlichen, ſchadet den Kindern nichts, und iſt in der That ein der Geſund-
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ſchreibt und dergleichen Todſuͤnden mehr begeht, je-
doch ſich nicht von ſeiner Nation abſondern mag, ſo
ſteht es ihm frey ſich zu ihr zu zaͤhlen, wenn Er nur
zum Unterhalt der Synagoge und des Rabbi der
Secte ſeinen Antheil erlegt, und die buͤrgerliche
Pflichten als ein redlicher Mann gegen Juden,
Chriſten und Heyden erfuͤllt.
4) Endlich, welches der wichtigſte und noth-
wendigſte Punkt iſt, der aber auch den meiſten Wi-
derſpruch finden wird; ſo muß kein Rabbi ſich mit
Erziehung der Jugend abgeben, ehe ſie daß 15te
Jahr erreicht, bis dahin muͤſſen die Kinder nur
nuͤtzliche Unterweiſungen erhalten, ohne daß Ihnen
Vorurtheile weder von der einen noch von der andern
Religion beygebracht werden duͤrfen. Dagegen dann
auch abſeiten der Chriſten redlich zu Werke gegan-
gen, und nicht die geringſte Hinderung der Ju-
gend in den Weg gelegt werden muͤßte, den Glau-
ben ihrer Eltern vorzuͤglich zu waͤhlen; im Fall ſie
aber ſelbigen nicht beypflichten, und doch auch nicht
getauft ſeyn wollten, ſo muͤſten Sie voͤllige Freyheit
haben als Separatiſten zu leben; die Beſchneidung
muͤſte bleiben, denn dieſe befriedigt juͤdiſche Eltern,
eben ſo wie die Taufe die chriſtlichen, ſchadet den
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/135>, abgerufen am 27.11.2024.
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