um zu verhindern, daß nicht zu vieles Land an ein- zelne reiche Hebräer käme, ehe noch die Nation zu allen bürgerlichen Pflichten gereift wäre, den Vor- schlag gethan, daß man jedem jüdischen Landbauer zur Pflicht machen solle, eine gwisse Anzahl jüdischer Knechte zu halten. Auch die Einschränkung, welche so lange die Nation nicht zu Kriegsdiensten sich durch- aus fähig erprobt habe, besonders dem Erwerb des Bodens gesetzt werden müsse, habe ich mehr als ein- mal in Erinnerung gebracht. Den Juden auf Ko- sten des Staats zum Ackerbau vor andern zu ermun- tern, habe ich nicht verlangt, nur, versteht sich nach meinen Grundsätzen von selbst, alsdann Gleichheit für ihn ausbedungen, wenn der Staat zur Cultur bisher noch unbebaueten Landes, zum Bau gewisser bisher noch nicht gewöhnlicher Producte, oder über- haupt zu jeder Erweiterung der Cultur, durch Be- lohnungen die Bürger zu reitzen gut finde. Nur für dem gewöhnlichen fremden Colonisten, glaube ich, müßte hier der einheimische Jude, der übrigens festgesetzte Bedingungen erfüllt, den Vorzug haben; auswärtige Juden aber durch Vortheile zum Acker- bau oder irgend einer andern Beschäftigung ins Land zu locken, würde ich, wie ich schon erklärt habe, nie anrathen. Daß auch bey Unternehmungen, wo der
Staat
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um zu verhindern, daß nicht zu vieles Land an ein- zelne reiche Hebraͤer kaͤme, ehe noch die Nation zu allen buͤrgerlichen Pflichten gereift waͤre, den Vor- ſchlag gethan, daß man jedem juͤdiſchen Landbauer zur Pflicht machen ſolle, eine gwiſſe Anzahl juͤdiſcher Knechte zu halten. Auch die Einſchraͤnkung, welche ſo lange die Nation nicht zu Kriegsdienſten ſich durch- aus faͤhig erprobt habe, beſonders dem Erwerb des Bodens geſetzt werden muͤſſe, habe ich mehr als ein- mal in Erinnerung gebracht. Den Juden auf Ko- ſten des Staats zum Ackerbau vor andern zu ermun- tern, habe ich nicht verlangt, nur, verſteht ſich nach meinen Grundſaͤtzen von ſelbſt, alsdann Gleichheit fuͤr ihn ausbedungen, wenn der Staat zur Cultur bisher noch unbebaueten Landes, zum Bau gewiſſer bisher noch nicht gewoͤhnlicher Producte, oder uͤber- haupt zu jeder Erweiterung der Cultur, durch Be- lohnungen die Buͤrger zu reitzen gut finde. Nur fuͤr dem gewoͤhnlichen fremden Coloniſten, glaube ich, muͤßte hier der einheimiſche Jude, der uͤbrigens feſtgeſetzte Bedingungen erfuͤllt, den Vorzug haben; auswaͤrtige Juden aber durch Vortheile zum Acker- bau oder irgend einer andern Beſchaͤftigung ins Land zu locken, wuͤrde ich, wie ich ſchon erklaͤrt habe, nie anrathen. Daß auch bey Unternehmungen, wo der
Staat
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um zu verhindern, daß nicht zu vieles Land an ein-
zelne reiche Hebraͤer kaͤme, ehe noch die Nation zu
allen buͤrgerlichen Pflichten gereift waͤre, den Vor-
ſchlag gethan, daß man jedem juͤdiſchen Landbauer
zur Pflicht machen ſolle, eine gwiſſe Anzahl juͤdiſcher
Knechte zu halten. Auch die Einſchraͤnkung, welche
ſo lange die Nation nicht zu Kriegsdienſten ſich durch-
aus faͤhig erprobt habe, beſonders dem Erwerb des
Bodens geſetzt werden muͤſſe, habe ich mehr als ein-
mal in Erinnerung gebracht. Den Juden auf Ko-
ſten des Staats zum Ackerbau vor andern zu ermun-
tern, habe ich nicht verlangt, nur, verſteht ſich nach
meinen Grundſaͤtzen von ſelbſt, alsdann Gleichheit
fuͤr ihn ausbedungen, wenn der Staat zur Cultur
bisher noch unbebaueten Landes, zum Bau gewiſſer
bisher noch nicht gewoͤhnlicher Producte, oder uͤber-
haupt zu jeder Erweiterung der Cultur, durch Be-
lohnungen die Buͤrger zu reitzen gut finde. Nur
fuͤr dem gewoͤhnlichen fremden Coloniſten, glaube ich,
muͤßte hier der einheimiſche Jude, der uͤbrigens
feſtgeſetzte Bedingungen erfuͤllt, den Vorzug haben;
auswaͤrtige Juden aber durch Vortheile zum Acker-
bau oder irgend einer andern Beſchaͤftigung ins Land
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/257>, abgerufen am 18.12.2024.
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