ten wie er will. Es gehört mit zu der Freyheit, die Jeder in der bürgerlichen Gesellschaft mit Recht fo- dern kann, Lasten und Unbequemlichkeiten, die er sich selbst ans irgend einem Grunde aufzulegen für gut findet -- tragen zu dürfen, wenn er nur dabey ein brauchbares Glied der Gesellschaft bleibt. Dieß kann der Jude, er mag es mit seinen Speisen und Gebräuchen halten wie er will; sein Acker wird gleich gut bestellt werden, wenn es auch mit etwas mehr Beschwerden und größern Kosten für ihn geschieht. Daß der Jude seine Producte im höhern Preiße hal- ten werde, dürfte die Folge dieser größern Kosten, meiner Einsicht nach, nicht seyn. Die Concurrenz der übrigen Landbauer wird dieses nicht erlauben, und der Jude wird den größern Aufwand, den sein Gesetz nothwendig macht, nur sich selbst anrechnen, desto sparsamer leben und sich mit einem geringern Gewinn begnügen müssen. Der Jude ist auch zu einer sehr weit gehenden Sparsamkeit schon gewöhnt, und es ist eine Bemerkung, die man nicht übersehen muß, daß diese ökonomische Tugend des Hebräers ihn in Stand setze, manche Schwierigkeiten und Aufwand, welche die Beobachtung seines Gesetzes hervorbringt, leichter zu ertragen. Es ist dieses schon itzt wirklich der Fall. Ein jüdischer Haushalt
kostet
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ten wie er will. Es gehoͤrt mit zu der Freyheit, die Jeder in der buͤrgerlichen Geſellſchaft mit Recht fo- dern kann, Laſten und Unbequemlichkeiten, die er ſich ſelbſt ans irgend einem Grunde aufzulegen fuͤr gut findet — tragen zu duͤrfen, wenn er nur dabey ein brauchbares Glied der Geſellſchaft bleibt. Dieß kann der Jude, er mag es mit ſeinen Speiſen und Gebraͤuchen halten wie er will; ſein Acker wird gleich gut beſtellt werden, wenn es auch mit etwas mehr Beſchwerden und groͤßern Koſten fuͤr ihn geſchieht. Daß der Jude ſeine Producte im hoͤhern Preiße hal- ten werde, duͤrfte die Folge dieſer groͤßern Koſten, meiner Einſicht nach, nicht ſeyn. Die Concurrenz der uͤbrigen Landbauer wird dieſes nicht erlauben, und der Jude wird den groͤßern Aufwand, den ſein Geſetz nothwendig macht, nur ſich ſelbſt anrechnen, deſto ſparſamer leben und ſich mit einem geringern Gewinn begnuͤgen muͤſſen. Der Jude iſt auch zu einer ſehr weit gehenden Sparſamkeit ſchon gewoͤhnt, und es iſt eine Bemerkung, die man nicht uͤberſehen muß, daß dieſe oͤkonomiſche Tugend des Hebraͤers ihn in Stand ſetze, manche Schwierigkeiten und Aufwand, welche die Beobachtung ſeines Geſetzes hervorbringt, leichter zu ertragen. Es iſt dieſes ſchon itzt wirklich der Fall. Ein juͤdiſcher Haushalt
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ten wie er will. Es gehoͤrt mit zu der Freyheit, die
Jeder in der buͤrgerlichen Geſellſchaft mit Recht fo-
dern kann, Laſten und Unbequemlichkeiten, die er
ſich ſelbſt ans irgend einem Grunde aufzulegen fuͤr
gut findet — tragen zu duͤrfen, wenn er nur dabey
ein brauchbares Glied der Geſellſchaft bleibt. Dieß
kann der Jude, er mag es mit ſeinen Speiſen und
Gebraͤuchen halten wie er will; ſein Acker wird gleich
gut beſtellt werden, wenn es auch mit etwas mehr
Beſchwerden und groͤßern Koſten fuͤr ihn geſchieht.
Daß der Jude ſeine Producte im hoͤhern Preiße hal-
ten werde, duͤrfte die Folge dieſer groͤßern Koſten,
meiner Einſicht nach, nicht ſeyn. Die Concurrenz
der uͤbrigen Landbauer wird dieſes nicht erlauben,
und der Jude wird den groͤßern Aufwand, den ſein
Geſetz nothwendig macht, nur ſich ſelbſt anrechnen,
deſto ſparſamer leben und ſich mit einem geringern
Gewinn begnuͤgen muͤſſen. Der Jude iſt auch zu
einer ſehr weit gehenden Sparſamkeit ſchon gewoͤhnt,
und es iſt eine Bemerkung, die man nicht uͤberſehen
muß, daß dieſe oͤkonomiſche Tugend des Hebraͤers
ihn in Stand ſetze, manche Schwierigkeiten und
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 263. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/271>, abgerufen am 30.11.2024.
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