Juden, welche zuerst einen Versuch mit Handwer- ken machen, werden dagegen mit so vielen Schwie- rigkeiten, Hindernissen, die sie selbst und andere ihnen bereiten, zu kämpfen haben, daß nur dadurch einige Gleichheit zwischen beyden Theilen entstehen kann, wem der Staat zutritt und letztere bey ihren größern Lasten unterstützt. Ohne diese Unterstützung würden sie schwerlich bestehen können und auch mit derselben werden sie gewiß noch lange den zünftigen Handwerkern nicht merklichen Abbruch thun. Wenn die bürgerliche Verbesserung einer Classe von Men- schen, die im Lande geboren sind, für dasselbe noch wichtiger ist, als die Vermehrung der Einwohner durch fremde Colonisten, welche bloß durch Wohl- thaten und Vorzüge vor den alten Einwohnern, ge- lockt werden; so ist der Staat gewiß noch eher berech- tigt, jenen als diesen sie zu billigen, und die übrigen Un- terthanen können dieses nicht als ein Unrecht für sie ansehen, da ohne dieses Mittel der Zweck des allge- meinen Wohls nicht erreicht werden könnte. Daß indeß diese Ermunterungen nur zu Ueberwindung der Schwierigkeiten des Anfangs und nur wenn sie nicht entbehrt werden können, bewilligt werden, daß sie mit diesen also aufhören und die jüdischen Handwer- ker bald möglichst den übrigen, auch in Absicht der
Abga-
T
Juden, welche zuerſt einen Verſuch mit Handwer- ken machen, werden dagegen mit ſo vielen Schwie- rigkeiten, Hinderniſſen, die ſie ſelbſt und andere ihnen bereiten, zu kaͤmpfen haben, daß nur dadurch einige Gleichheit zwiſchen beyden Theilen entſtehen kann, wem der Staat zutritt und letztere bey ihren groͤßern Laſten unterſtuͤtzt. Ohne dieſe Unterſtuͤtzung wuͤrden ſie ſchwerlich beſtehen koͤnnen und auch mit derſelben werden ſie gewiß noch lange den zuͤnftigen Handwerkern nicht merklichen Abbruch thun. Wenn die buͤrgerliche Verbeſſerung einer Claſſe von Men- ſchen, die im Lande geboren ſind, fuͤr daſſelbe noch wichtiger iſt, als die Vermehrung der Einwohner durch fremde Coloniſten, welche bloß durch Wohl- thaten und Vorzuͤge vor den alten Einwohnern, ge- lockt werden; ſo iſt der Staat gewiß noch eher berech- tigt, jenen als dieſen ſie zu billigen, und die uͤbrigen Un- terthanen koͤnnen dieſes nicht als ein Unrecht fuͤr ſie anſehen, da ohne dieſes Mittel der Zweck des allge- meinen Wohls nicht erreicht werden koͤnnte. Daß indeß dieſe Ermunterungen nur zu Ueberwindung der Schwierigkeiten des Anfangs und nur wenn ſie nicht entbehrt werden koͤnnen, bewilligt werden, daß ſie mit dieſen alſo aufhoͤren und die juͤdiſchen Handwer- ker bald moͤglichſt den uͤbrigen, auch in Abſicht der
Abga-
T
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0297"n="289"/>
Juden, welche zuerſt einen Verſuch mit Handwer-<lb/>
ken machen, werden dagegen mit ſo vielen Schwie-<lb/>
rigkeiten, Hinderniſſen, die ſie ſelbſt und andere<lb/>
ihnen bereiten, zu kaͤmpfen haben, daß nur dadurch<lb/>
einige Gleichheit zwiſchen beyden Theilen entſtehen<lb/>
kann, wem der Staat zutritt und letztere bey ihren<lb/>
groͤßern Laſten unterſtuͤtzt. Ohne dieſe Unterſtuͤtzung<lb/>
wuͤrden ſie ſchwerlich beſtehen koͤnnen und auch mit<lb/>
derſelben werden ſie gewiß noch lange den zuͤnftigen<lb/>
Handwerkern nicht merklichen Abbruch thun. Wenn<lb/>
die buͤrgerliche Verbeſſerung einer Claſſe von Men-<lb/>ſchen, die im Lande geboren ſind, fuͤr daſſelbe noch<lb/>
wichtiger iſt, als die Vermehrung der Einwohner<lb/>
durch fremde Coloniſten, welche bloß durch Wohl-<lb/>
thaten und Vorzuͤge vor den alten Einwohnern, ge-<lb/>
lockt werden; ſo iſt der Staat gewiß noch eher berech-<lb/>
tigt, jenen als dieſen ſie zu billigen, und die uͤbrigen Un-<lb/>
terthanen koͤnnen dieſes nicht als ein Unrecht fuͤr ſie<lb/>
anſehen, da ohne dieſes Mittel der Zweck des allge-<lb/>
meinen Wohls nicht erreicht werden koͤnnte. Daß<lb/>
indeß dieſe Ermunterungen nur zu Ueberwindung der<lb/>
Schwierigkeiten des Anfangs und nur wenn ſie nicht<lb/>
entbehrt werden koͤnnen, bewilligt werden, daß ſie<lb/>
mit dieſen alſo aufhoͤren und die juͤdiſchen Handwer-<lb/>
ker bald moͤglichſt den uͤbrigen, auch in Abſicht der<lb/><fwplace="bottom"type="sig">T</fw><fwplace="bottom"type="catch">Abga-</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[289/0297]
Juden, welche zuerſt einen Verſuch mit Handwer-
ken machen, werden dagegen mit ſo vielen Schwie-
rigkeiten, Hinderniſſen, die ſie ſelbſt und andere
ihnen bereiten, zu kaͤmpfen haben, daß nur dadurch
einige Gleichheit zwiſchen beyden Theilen entſtehen
kann, wem der Staat zutritt und letztere bey ihren
groͤßern Laſten unterſtuͤtzt. Ohne dieſe Unterſtuͤtzung
wuͤrden ſie ſchwerlich beſtehen koͤnnen und auch mit
derſelben werden ſie gewiß noch lange den zuͤnftigen
Handwerkern nicht merklichen Abbruch thun. Wenn
die buͤrgerliche Verbeſſerung einer Claſſe von Men-
ſchen, die im Lande geboren ſind, fuͤr daſſelbe noch
wichtiger iſt, als die Vermehrung der Einwohner
durch fremde Coloniſten, welche bloß durch Wohl-
thaten und Vorzuͤge vor den alten Einwohnern, ge-
lockt werden; ſo iſt der Staat gewiß noch eher berech-
tigt, jenen als dieſen ſie zu billigen, und die uͤbrigen Un-
terthanen koͤnnen dieſes nicht als ein Unrecht fuͤr ſie
anſehen, da ohne dieſes Mittel der Zweck des allge-
meinen Wohls nicht erreicht werden koͤnnte. Daß
indeß dieſe Ermunterungen nur zu Ueberwindung der
Schwierigkeiten des Anfangs und nur wenn ſie nicht
entbehrt werden koͤnnen, bewilligt werden, daß ſie
mit dieſen alſo aufhoͤren und die juͤdiſchen Handwer-
ker bald moͤglichſt den uͤbrigen, auch in Abſicht der
Abga-
T
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/297>, abgerufen am 27.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.