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Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.

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Das Unvermeidliche.
warteten in diesem Fall eine Ausgleichung durch Waffen,
aber nach dem Vorfall mit seinen älteren Brüdern habe
er nicht nur einen Abscheu vor jedem Duell, sondern es
graue ihm namentlich auch vor Arthur, und er wisse
nicht, was er thun solle.

Der Vater erschrak bei dieser Erzählung und ver¬
langte mit besorgten, ängstlichen Worten seinem Sohn
das Ehrenwort ab, daß er sich mit Arthur unter keiner
Bedingung in ein Duell einlassen wolle. Heinrich suchte
ihn über sein Benehmen zu beruhigen, aber der Vater
bestand auf einem förmlichen Versprechen, und bewegt
von der zitternden Besorgniß desselben gab Heinrich zuletzt
das verlangte Ehrenwort.

Aber der Vater war dessenungeachtet noch nicht völ¬
lig beruhigt, und machte hinter dem Rücken des Soh¬
nes von dem Vorfall Anzeige. In Folge dessen erhielt
Heinrich von seinem Vorgesetzten die Verwarnung, sich
von dem kontrahirten Duell zurückzuziehen oder seiner
Entfernung vom Gericht entgegenzusehen. Arthur aber
erhielt 8 Tage Gefängniß.

Heinrich war zwar mit diesem Verfahren seines Va¬
ters, das er einen Mißbrauch des Vertrauens nannte,
nicht einverstanden, aber er mußte doch die Veranlassung

Das Unvermeidliche.
warteten in dieſem Fall eine Ausgleichung durch Waffen,
aber nach dem Vorfall mit ſeinen aͤlteren Bruͤdern habe
er nicht nur einen Abſcheu vor jedem Duell, ſondern es
graue ihm namentlich auch vor Arthur, und er wiſſe
nicht, was er thun ſolle.

Der Vater erſchrak bei dieſer Erzaͤhlung und ver¬
langte mit beſorgten, aͤngſtlichen Worten ſeinem Sohn
das Ehrenwort ab, daß er ſich mit Arthur unter keiner
Bedingung in ein Duell einlaſſen wolle. Heinrich ſuchte
ihn uͤber ſein Benehmen zu beruhigen, aber der Vater
beſtand auf einem foͤrmlichen Verſprechen, und bewegt
von der zitternden Beſorgniß deſſelben gab Heinrich zuletzt
das verlangte Ehrenwort.

Aber der Vater war deſſenungeachtet noch nicht voͤl¬
lig beruhigt, und machte hinter dem Ruͤcken des Soh¬
nes von dem Vorfall Anzeige. In Folge deſſen erhielt
Heinrich von ſeinem Vorgeſetzten die Verwarnung, ſich
von dem kontrahirten Duell zuruͤckzuziehen oder ſeiner
Entfernung vom Gericht entgegenzuſehen. Arthur aber
erhielt 8 Tage Gefaͤngniß.

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ters, das er einen Mißbrauch des Vertrauens nannte,
nicht einverſtanden, aber er mußte doch die Veranlaſſung

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[182/0196] Das Unvermeidliche. warteten in dieſem Fall eine Ausgleichung durch Waffen, aber nach dem Vorfall mit ſeinen aͤlteren Bruͤdern habe er nicht nur einen Abſcheu vor jedem Duell, ſondern es graue ihm namentlich auch vor Arthur, und er wiſſe nicht, was er thun ſolle. Der Vater erſchrak bei dieſer Erzaͤhlung und ver¬ langte mit beſorgten, aͤngſtlichen Worten ſeinem Sohn das Ehrenwort ab, daß er ſich mit Arthur unter keiner Bedingung in ein Duell einlaſſen wolle. Heinrich ſuchte ihn uͤber ſein Benehmen zu beruhigen, aber der Vater beſtand auf einem foͤrmlichen Verſprechen, und bewegt von der zitternden Beſorgniß deſſelben gab Heinrich zuletzt das verlangte Ehrenwort. Aber der Vater war deſſenungeachtet noch nicht voͤl¬ lig beruhigt, und machte hinter dem Ruͤcken des Soh¬ nes von dem Vorfall Anzeige. In Folge deſſen erhielt Heinrich von ſeinem Vorgeſetzten die Verwarnung, ſich von dem kontrahirten Duell zuruͤckzuziehen oder ſeiner Entfernung vom Gericht entgegenzuſehen. Arthur aber erhielt 8 Tage Gefaͤngniß. Heinrich war zwar mit dieſem Verfahren ſeines Va¬ ters, das er einen Mißbrauch des Vertrauens nannte, nicht einverſtanden, aber er mußte doch die Veranlaſſung

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Zitationshilfe: Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846, S. 182. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dronke_polizeigeschichten_1846/196>, abgerufen am 22.12.2024.