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Dühring, Eugen: Der Weg zur höheren Berufsbildung der Frauen und die Lehrweise der Universitäten. 2. Aufl. Leipzig, 1885.

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form. Diese befestigt sich später politisch, und es gilt alsdann
der Satz, dass die Ehe eine Herrschaft des Mannes über das
Weib und zwar eine äusserliche, im allgemeinen Zwangsrecht
garantirte Herrschaftsform sei, so lange fast als selbstverständlich,
bis bei den freier strebenden Menschen die zweite Eigenschaft
deutlicher ins Bewusstsein tritt. Diese zweite Eigenschaft ist die
natürlich sittliche Gesellung, zu der ein weiter ausgedehntes
Maass der Lebensgemeinschaft folgerichtig gehört. Die Con-
stituirung der Familie ist weder von Natur noch von Cultur wegen
etwas Willkürliches; für den entwickelteren Menschen müsste sie
unter allen Umständen zur Sitte werden, auch wenn ein juristi-
scher Zwang nicht vorhanden wäre. Aus diesem Grunde lässt
sich nun daran denken, einmal auf der Grundlage einer edleren
Cultur und unter der Einwirkung verallgemeinerter besserer
Neigungen und Gesinnungen den Zwang selbst auszumerzen. Der
Gesichtspunkt also, von dem man bei dem Studium der ver-
schiedenen Ansichten und Lehren socialer Reformatoren über die
Ehe auszugehen hat, ist die angegebene, für alles Uebrige ent-
scheidende Spaltung des Gegenstandes. Ob Moral oder Justiz,
ob Sitte oder Politik den Verkehr und das Zusammenleben der
Geschlechter zu ordnen haben, - das ist der Kern der Grund-
frage, welche die aufgeklärtesten Elemente der Menschheit bewegt.

Ueber die Wichtigkeit des Racengesichtspunkts für das Ver-
ständniss der Zustände kann ich mich hier in Kürze, brauche
mich aber auch nicht weiter auszulassen; denn grade ich habe
in den verschiedensten Schriften Racenkritik, und zwar sowohl
an der Wissenschaft wie am Leben, in ganz neuen Richtungen
geübt. Um aber hier wenigstens die Frauenwelt an das ihr am
nächsten liegende Beispiel des Racengeistes zu erinnern, so möge
sie nur sich umsehen und an den Thatsachen selber studiren,
welchen verzerrenden, degradirenden und corrumpirenden Einfluss
die unverhältnissmässige Betheiligung von Hebräerinnen an Agi-
tationen, Vereinen und Instituten auf die Frauenfrage geübt hat.
Eine an sich edle Angelegenheit, die in Judenhände geräth, muss
entarten. Unsere Lehre von der Racenschädlichkeit zeigt dies
auf jedem Blatte; vollends zur Wissenschaft können Juden nichts
weiter beitragen, als den Schaden, den sie mit deren Verzerrung
und geschäftlicher Ausbeutung anrichten.

Wenden wir uns jetzt noch zu einer kurzen Berührung der
allgemeinen Verschiedenheit thatsächlicher oder möglicher socialer

form. Diese befestigt sich später politisch, und es gilt alsdann
der Satz, dass die Ehe eine Herrschaft des Mannes über das
Weib und zwar eine äusserliche, im allgemeinen Zwangsrecht
garantirte Herrschaftsform sei, so lange fast als selbstverständlich,
bis bei den freier strebenden Menschen die zweite Eigenschaft
deutlicher ins Bewusstsein tritt. Diese zweite Eigenschaft ist die
natürlich sittliche Gesellung, zu der ein weiter ausgedehntes
Maass der Lebensgemeinschaft folgerichtig gehört. Die Con-
stituirung der Familie ist weder von Natur noch von Cultur wegen
etwas Willkürliches; für den entwickelteren Menschen müsste sie
unter allen Umständen zur Sitte werden, auch wenn ein juristi-
scher Zwang nicht vorhanden wäre. Aus diesem Grunde lässt
sich nun daran denken, einmal auf der Grundlage einer edleren
Cultur und unter der Einwirkung verallgemeinerter besserer
Neigungen und Gesinnungen den Zwang selbst auszumerzen. Der
Gesichtspunkt also, von dem man bei dem Studium der ver-
schiedenen Ansichten und Lehren socialer Reformatoren über die
Ehe auszugehen hat, ist die angegebene, für alles Uebrige ent-
scheidende Spaltung des Gegenstandes. Ob Moral oder Justiz,
ob Sitte oder Politik den Verkehr und das Zusammenleben der
Geschlechter zu ordnen haben, – das ist der Kern der Grund-
frage, welche die aufgeklärtesten Elemente der Menschheit bewegt.

Ueber die Wichtigkeit des Racengesichtspunkts für das Ver-
ständniss der Zustände kann ich mich hier in Kürze, brauche
mich aber auch nicht weiter auszulassen; denn grade ich habe
in den verschiedensten Schriften Racenkritik, und zwar sowohl
an der Wissenschaft wie am Leben, in ganz neuen Richtungen
geübt. Um aber hier wenigstens die Frauenwelt an das ihr am
nächsten liegende Beispiel des Racengeistes zu erinnern, so möge
sie nur sich umsehen und an den Thatsachen selber studiren,
welchen verzerrenden, degradirenden und corrumpirenden Einfluss
die unverhältnissmässige Betheiligung von Hebräerinnen an Agi-
tationen, Vereinen und Instituten auf die Frauenfrage geübt hat.
Eine an sich edle Angelegenheit, die in Judenhände geräth, muss
entarten. Unsere Lehre von der Racenschädlichkeit zeigt dies
auf jedem Blatte; vollends zur Wissenschaft können Juden nichts
weiter beitragen, als den Schaden, den sie mit deren Verzerrung
und geschäftlicher Ausbeutung anrichten.

Wenden wir uns jetzt noch zu einer kurzen Berührung der
allgemeinen Verschiedenheit thatsächlicher oder möglicher socialer

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[100/0109] form. Diese befestigt sich später politisch, und es gilt alsdann der Satz, dass die Ehe eine Herrschaft des Mannes über das Weib und zwar eine äusserliche, im allgemeinen Zwangsrecht garantirte Herrschaftsform sei, so lange fast als selbstverständlich, bis bei den freier strebenden Menschen die zweite Eigenschaft deutlicher ins Bewusstsein tritt. Diese zweite Eigenschaft ist die natürlich sittliche Gesellung, zu der ein weiter ausgedehntes Maass der Lebensgemeinschaft folgerichtig gehört. Die Con- stituirung der Familie ist weder von Natur noch von Cultur wegen etwas Willkürliches; für den entwickelteren Menschen müsste sie unter allen Umständen zur Sitte werden, auch wenn ein juristi- scher Zwang nicht vorhanden wäre. Aus diesem Grunde lässt sich nun daran denken, einmal auf der Grundlage einer edleren Cultur und unter der Einwirkung verallgemeinerter besserer Neigungen und Gesinnungen den Zwang selbst auszumerzen. Der Gesichtspunkt also, von dem man bei dem Studium der ver- schiedenen Ansichten und Lehren socialer Reformatoren über die Ehe auszugehen hat, ist die angegebene, für alles Uebrige ent- scheidende Spaltung des Gegenstandes. Ob Moral oder Justiz, ob Sitte oder Politik den Verkehr und das Zusammenleben der Geschlechter zu ordnen haben, – das ist der Kern der Grund- frage, welche die aufgeklärtesten Elemente der Menschheit bewegt. Ueber die Wichtigkeit des Racengesichtspunkts für das Ver- ständniss der Zustände kann ich mich hier in Kürze, brauche mich aber auch nicht weiter auszulassen; denn grade ich habe in den verschiedensten Schriften Racenkritik, und zwar sowohl an der Wissenschaft wie am Leben, in ganz neuen Richtungen geübt. Um aber hier wenigstens die Frauenwelt an das ihr am nächsten liegende Beispiel des Racengeistes zu erinnern, so möge sie nur sich umsehen und an den Thatsachen selber studiren, welchen verzerrenden, degradirenden und corrumpirenden Einfluss die unverhältnissmässige Betheiligung von Hebräerinnen an Agi- tationen, Vereinen und Instituten auf die Frauenfrage geübt hat. Eine an sich edle Angelegenheit, die in Judenhände geräth, muss entarten. Unsere Lehre von der Racenschädlichkeit zeigt dies auf jedem Blatte; vollends zur Wissenschaft können Juden nichts weiter beitragen, als den Schaden, den sie mit deren Verzerrung und geschäftlicher Ausbeutung anrichten. Wenden wir uns jetzt noch zu einer kurzen Berührung der allgemeinen Verschiedenheit thatsächlicher oder möglicher socialer

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Zitationshilfe: Dühring, Eugen: Der Weg zur höheren Berufsbildung der Frauen und die Lehrweise der Universitäten. 2. Aufl. Leipzig, 1885, S. 100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/duehring_berufsbildung_1885/109>, abgerufen am 29.04.2024.