Dühring, Eugen: Der Weg zur höheren Berufsbildung der Frauen und die Lehrweise der Universitäten. 2. Aufl. Leipzig, 1885.haben, die formell freie Auswahl ihrer Vorlesungen seitens der Infolge dessen ist auch der Aerger der Zunftmeister und haben, die formell freie Auswahl ihrer Vorlesungen seitens der Infolge dessen ist auch der Aerger der Zunftmeister und <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0050" n="41"/> haben, die formell freie Auswahl ihrer Vorlesungen seitens der<lb/> Studirenden nie einer missliebigen, wenn auch noch so be-<lb/> schränkten Concurrenz anheimfallen zu lassen, so dass ein volles<lb/> oder aber nach stillschweigendem Einverständniss und collegi-<lb/> alistischer Anstandsordnung getheiltes Monopol das Ideal der Aus-<lb/> beutung des gelehrten Handwerks bildet.</p><lb/> <p>Infolge dessen ist auch der Aerger der Zunftmeister und<lb/> Facultätsprofessoren besonders gross, wenn einmal die Regierung<lb/> auch einen ihrer eignen Leute in eine Professur zu stecken hat<lb/> und ihn einer Facultät, wie man dies nennt, einfach hinsetzt. Von<lb/> einem solchen Fall, welcher nach manchen andern z. B. auch 1884<lb/> der Berliner Universität und zwar in der medicinischen Facultät<lb/> begegnete, dem Fall Schweninger, machten die dort tonangebenden<lb/> Professörchen und die zugehörigen Pressjuden viel Aufhebens, weil<lb/> sie diesmal gegen den Hingesetzten, unter Vorwand eines Sitten-<lb/> defects, ein gar leichtes Spiel zu haben glaubten. Mir, als einem<lb/> Kenner der Sitten der Zunftgelehrten in ihrem Gewerbsbetrieb,<lb/> musste es hochkomisch vorkommen, dass die Herrchen auch<lb/> Mangel wissenschaftlicher Verdienste als einen Grund affichirten,<lb/> während doch bei ihren eignen Protégés wissenschaftliche Aus-<lb/> zeichnung das ist, was regelmässig gar nicht oder höchstens ein-<lb/> mal nebenbei und an letzter Stelle in Frage kommt. In der<lb/> That dienten solche Vorschützungen nur dazu, das Publicum über<lb/> das eigentliche Motiv irrezuführen. Dieses war, wie immer, so<lb/> auch diesmal nichts Anderes, als das beeinträchtigte Monopol<lb/> zünftlerischer Patronage, also der Eitelkeit und des stellenver-<lb/> gebenden Einflusses derjenigen Professoren, welche gewohnt sind,<lb/> immer nur ihre Anhängsel unterzubringen. In diesem Falle hatte<lb/> sie dies bis zu dem Punkte aufgekitzelt, sogar davon verlauten<lb/> zu lassen, selber gehen zu wollen, wenn die Regierung gegen<lb/> ihre dem hingesetzten Professor gegenüber inscenirte Benehmungs-<lb/> art einschritte. Das Einschreiten, d. h. die Zurechtweisung kam<lb/> und dazu auch öffentlich in officiösen Zeitungsartikeln die ent-<lb/> schlossene Andeutung, dass man die Herren, wenn sie wollten,<lb/> immerhin ziehen lassen würde, – und siehe da, die Species<lb/> bewährte ihren Charakter. Sie zogen nicht nur nicht, sondern –<lb/> legten sich auch sofort. Nach so vielem und monatelangem Ge-<lb/> kläff in den Zeitungen und nach allen möglichen Demonstrations-<lb/> inscenirungen wurde mit einem Mal Alles mäuschenstill. Der<lb/> abkühlende Wasserstrahl hatte seine Schuldigkeit gethan. Im<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [41/0050]
haben, die formell freie Auswahl ihrer Vorlesungen seitens der
Studirenden nie einer missliebigen, wenn auch noch so be-
schränkten Concurrenz anheimfallen zu lassen, so dass ein volles
oder aber nach stillschweigendem Einverständniss und collegi-
alistischer Anstandsordnung getheiltes Monopol das Ideal der Aus-
beutung des gelehrten Handwerks bildet.
Infolge dessen ist auch der Aerger der Zunftmeister und
Facultätsprofessoren besonders gross, wenn einmal die Regierung
auch einen ihrer eignen Leute in eine Professur zu stecken hat
und ihn einer Facultät, wie man dies nennt, einfach hinsetzt. Von
einem solchen Fall, welcher nach manchen andern z. B. auch 1884
der Berliner Universität und zwar in der medicinischen Facultät
begegnete, dem Fall Schweninger, machten die dort tonangebenden
Professörchen und die zugehörigen Pressjuden viel Aufhebens, weil
sie diesmal gegen den Hingesetzten, unter Vorwand eines Sitten-
defects, ein gar leichtes Spiel zu haben glaubten. Mir, als einem
Kenner der Sitten der Zunftgelehrten in ihrem Gewerbsbetrieb,
musste es hochkomisch vorkommen, dass die Herrchen auch
Mangel wissenschaftlicher Verdienste als einen Grund affichirten,
während doch bei ihren eignen Protégés wissenschaftliche Aus-
zeichnung das ist, was regelmässig gar nicht oder höchstens ein-
mal nebenbei und an letzter Stelle in Frage kommt. In der
That dienten solche Vorschützungen nur dazu, das Publicum über
das eigentliche Motiv irrezuführen. Dieses war, wie immer, so
auch diesmal nichts Anderes, als das beeinträchtigte Monopol
zünftlerischer Patronage, also der Eitelkeit und des stellenver-
gebenden Einflusses derjenigen Professoren, welche gewohnt sind,
immer nur ihre Anhängsel unterzubringen. In diesem Falle hatte
sie dies bis zu dem Punkte aufgekitzelt, sogar davon verlauten
zu lassen, selber gehen zu wollen, wenn die Regierung gegen
ihre dem hingesetzten Professor gegenüber inscenirte Benehmungs-
art einschritte. Das Einschreiten, d. h. die Zurechtweisung kam
und dazu auch öffentlich in officiösen Zeitungsartikeln die ent-
schlossene Andeutung, dass man die Herren, wenn sie wollten,
immerhin ziehen lassen würde, – und siehe da, die Species
bewährte ihren Charakter. Sie zogen nicht nur nicht, sondern –
legten sich auch sofort. Nach so vielem und monatelangem Ge-
kläff in den Zeitungen und nach allen möglichen Demonstrations-
inscenirungen wurde mit einem Mal Alles mäuschenstill. Der
abkühlende Wasserstrahl hatte seine Schuldigkeit gethan. Im
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Projekt: Texte zur Frauenfrage um 1900 Gießen/Kassel: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-06-13T16:46:57Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Thomas Gloning, Melanie Henß, Hannah Glaum: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-06-13T16:46:57Z)
Internet Archive: Bereitstellung der Bilddigitalisate.
(2013-06-13T16:46:57Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |