Egger, Augustin: Die christliche Mutter. Erbauungs- und Gebetbuch. - Einsiedeln u. a., [1914].namentlich in den Jahren des Schulbe- Bei der reifern Jugend muß das namentlich in den Jahren des Schulbe- Bei der reifern Jugend muß das <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0328" xml:id="E29_001_1914_pb0320_0001" n="320"/> namentlich in den Jahren des Schulbe-<lb/> suchs mit aller Festigkeit gehandhabt<lb/> werden.</p> <p>Bei der reifern Jugend muß das<lb/> Verfahren allmählich geändert werden.<lb/> Einen Menschen erziehen ist etwas<lb/> ganz anderes als ein Tier dressieren.<lb/> Letzterm wird einfach dieses oder jenes<lb/> angewöhnt, bei dem Menschen genügt<lb/> das nicht, er hat einen freien Willen,<lb/> und die Erziehung muß ihn auf den<lb/> Gebrauch seiner Freiheit vorbereiten,<lb/> bevor er der elterlichen Zucht völlig<lb/> entwächst. Da soll man nicht mehr<lb/> kurzweg befehlen, wie bei den Kleinen,<lb/> sondern auch in wohlwollendem Tone<lb/> die Gründe angeben. Man gebe ver-<lb/> suchsweise der Freiheit einigen Spiel-<lb/> raum, ohne die Ueberwachung aufzu-<lb/> geben und ohne an gewissen Dingen,<lb/> z. B. der guten Hausordnung rütteln<lb/> zu lassen. Manches kann man auch mit<lb/> Sohn und Tochter vor der Festsetzung be-<lb/> sprechen und beraten. Das Vertrauen er-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [320/0328]
namentlich in den Jahren des Schulbe-
suchs mit aller Festigkeit gehandhabt
werden.
Bei der reifern Jugend muß das
Verfahren allmählich geändert werden.
Einen Menschen erziehen ist etwas
ganz anderes als ein Tier dressieren.
Letzterm wird einfach dieses oder jenes
angewöhnt, bei dem Menschen genügt
das nicht, er hat einen freien Willen,
und die Erziehung muß ihn auf den
Gebrauch seiner Freiheit vorbereiten,
bevor er der elterlichen Zucht völlig
entwächst. Da soll man nicht mehr
kurzweg befehlen, wie bei den Kleinen,
sondern auch in wohlwollendem Tone
die Gründe angeben. Man gebe ver-
suchsweise der Freiheit einigen Spiel-
raum, ohne die Ueberwachung aufzu-
geben und ohne an gewissen Dingen,
z. B. der guten Hausordnung rütteln
zu lassen. Manches kann man auch mit
Sohn und Tochter vor der Festsetzung be-
sprechen und beraten. Das Vertrauen er-
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