Jüngling soll so einigermaßen an den guten Gebrauch der Freiheit gewöhnt werden, be- vor er sie ganz bekommt. Bei unreifen und unselbständigen jungen Leuten soll man den Hinaustritt in die Welt so lange als mög- lich hinausschieben.
Wird die häusliche Erziehung nach den an- gegebenen Grundsätzen eingerichtet, so ist zu hoffen, daß der Vater die Erziehung noch fortsetzen könne, auch wenn der Sohn in der Ferne ist. Denn wenn der Sohn die Liebe, das Zutrauen, die Verehrung gegen seinen Vater mit sich fortnimmt, so wird er auch in der Fremde für väterliche Belehrungen und Mahnungen ein empfängliches Herz bewahren.
("Zur Kommunion" in der dritten Meßandacht. Seite 363.)
22. Die Erziehung zur Gewissen- haftigkeit.
Das Gewissen ist das Bewußtsein des Menschen, daß er für sein Thun und Lassen vor Gott verantwortlich ist. Es verlangt vom Menschen, daß er thue, was Gott gebietet, und unterlasse, was Er verbietet. Es sagt auch dem Menschen, was als Gottes Wille, als göttliches Gesetz befolgt werden soll, und
Jüngling soll so einigermaßen an den guten Gebrauch der Freiheit gewöhnt werden, be- vor er sie ganz bekommt. Bei unreifen und unselbständigen jungen Leuten soll man den Hinaustritt in die Welt so lange als mög- lich hinausschieben.
Wird die häusliche Erziehung nach den an- gegebenen Grundsätzen eingerichtet, so ist zu hoffen, daß der Vater die Erziehung noch fortsetzen könne, auch wenn der Sohn in der Ferne ist. Denn wenn der Sohn die Liebe, das Zutrauen, die Verehrung gegen seinen Vater mit sich fortnimmt, so wird er auch in der Fremde für väterliche Belehrungen und Mahnungen ein empfängliches Herz bewahren.
(„Zur Kommunion“ in der dritten Meßandacht. Seite 363.)
22. Die Erziehung zur Gewissen- haftigkeit.
Das Gewissen ist das Bewußtsein des Menschen, daß er für sein Thun und Lassen vor Gott verantwortlich ist. Es verlangt vom Menschen, daß er thue, was Gott gebietet, und unterlasse, was Er verbietet. Es sagt auch dem Menschen, was als Gottes Wille, als göttliches Gesetz befolgt werden soll, und
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Jüngling soll so einigermaßen an den guten
Gebrauch der Freiheit gewöhnt werden, be-
vor er sie ganz bekommt. Bei unreifen und
unselbständigen jungen Leuten soll man den
Hinaustritt in die Welt so lange als mög-
lich hinausschieben.
Wird die häusliche Erziehung nach den an-
gegebenen Grundsätzen eingerichtet, so ist zu
hoffen, daß der Vater die Erziehung noch
fortsetzen könne, auch wenn der Sohn in der
Ferne ist. Denn wenn der Sohn die Liebe,
das Zutrauen, die Verehrung gegen seinen
Vater mit sich fortnimmt, so wird er auch
in der Fremde für väterliche Belehrungen und
Mahnungen ein empfängliches Herz bewahren.
(„Zur Kommunion“ in der dritten Meßandacht.
Seite 363.)
22. Die Erziehung zur Gewissen-
haftigkeit.
Das Gewissen ist das Bewußtsein des
Menschen, daß er für sein Thun und Lassen
vor Gott verantwortlich ist. Es verlangt vom
Menschen, daß er thue, was Gott gebietet,
und unterlasse, was Er verbietet. Es sagt
auch dem Menschen, was als Gottes Wille,
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Egger, Augustinus: Der christliche Vater in der modernen Welt. Erbauungs- und Gebetbuch. Einsiedeln u. a., [1895], S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/egger_vater_1895/165>, abgerufen am 21.11.2024.
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