in seiner Familie der Sachwalter der Ge- rechtigkeit. Er handhabt die austeilende Gerechtigkeit, wenn er als Haupt der Fa- milie unparteiisch nach Verdienen belohnt und bestraft. Er erzieht zur legalen Gerech- tigkeit, wenn er das elterliche Ansehen und das Ansehen der Seelsorger und Lehrer wahrt, und strenge auf das paulinische Wort hält: "Ehrfurcht, wem Ehrfurcht gebührt". Er muß den Kindern auch die ausgleichende Gerechtigkeit einpflanzen, indem er bei ihren Spielen und ihrem kleinen Tauschhandel unter sich oder nach außen auch nicht die kleinste Unredlichkeit ungestraft durchgehen läßt, an den Kindern überhaupt nichts duldet, was auch nur den Schein eines Unrechtes oder einer Gewaltthat an sich hat. So wird in der Kinderstube schon die Gerechtigkeit gepflegt, welche der Jüngling und Mann später in den Versuchungen des Lebens er- proben muß.
Was aber gar nie fehlen darf, das ist das gute Beispiel des Vaters. Dieser muß durch und durch ein gerechter Mann, ein Bieder- mann sein, im privaten wie im öffentlichen Leben, im Reden wie im Handeln. Dann wird der Sohn als Knabe und Jüngling
in seiner Familie der Sachwalter der Ge- rechtigkeit. Er handhabt die austeilende Gerechtigkeit, wenn er als Haupt der Fa- milie unparteiisch nach Verdienen belohnt und bestraft. Er erzieht zur legalen Gerech- tigkeit, wenn er das elterliche Ansehen und das Ansehen der Seelsorger und Lehrer wahrt, und strenge auf das paulinische Wort hält: „Ehrfurcht, wem Ehrfurcht gebührt“. Er muß den Kindern auch die ausgleichende Gerechtigkeit einpflanzen, indem er bei ihren Spielen und ihrem kleinen Tauschhandel unter sich oder nach außen auch nicht die kleinste Unredlichkeit ungestraft durchgehen läßt, an den Kindern überhaupt nichts duldet, was auch nur den Schein eines Unrechtes oder einer Gewaltthat an sich hat. So wird in der Kinderstube schon die Gerechtigkeit gepflegt, welche der Jüngling und Mann später in den Versuchungen des Lebens er- proben muß.
Was aber gar nie fehlen darf, das ist das gute Beispiel des Vaters. Dieser muß durch und durch ein gerechter Mann, ein Bieder- mann sein, im privaten wie im öffentlichen Leben, im Reden wie im Handeln. Dann wird der Sohn als Knabe und Jüngling
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in seiner Familie der Sachwalter der Ge-
rechtigkeit. Er handhabt die austeilende
Gerechtigkeit, wenn er als Haupt der Fa-
milie unparteiisch nach Verdienen belohnt
und bestraft. Er erzieht zur legalen Gerech-
tigkeit, wenn er das elterliche Ansehen und
das Ansehen der Seelsorger und Lehrer wahrt,
und strenge auf das paulinische Wort hält:
„Ehrfurcht, wem Ehrfurcht gebührt“. Er
muß den Kindern auch die ausgleichende
Gerechtigkeit einpflanzen, indem er bei ihren
Spielen und ihrem kleinen Tauschhandel
unter sich oder nach außen auch nicht die
kleinste Unredlichkeit ungestraft durchgehen
läßt, an den Kindern überhaupt nichts duldet,
was auch nur den Schein eines Unrechtes
oder einer Gewaltthat an sich hat. So wird
in der Kinderstube schon die Gerechtigkeit
gepflegt, welche der Jüngling und Mann
später in den Versuchungen des Lebens er-
proben muß.
Was aber gar nie fehlen darf, das ist das
gute Beispiel des Vaters. Dieser muß durch
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mann sein, im privaten wie im öffentlichen
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Egger, Augustinus: Der christliche Vater in der modernen Welt. Erbauungs- und Gebetbuch. Einsiedeln u. a., [1895], S. 215. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/egger_vater_1895/229>, abgerufen am 21.11.2024.
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