lichen Schritten fortreißen lassen. Die Wahl des Standes ist häufig der Anlaß, bei dem die vorausgegangene Erziehung ihre Probe besteht, oder auch nicht besteht.
Die Standeswahl der Kinder ist so folgen- reich für Zeit und Ewigkeit, daß die Eltern dieselbe schon lange vorher zum Gegenstande ihrer Sorgen und Gebete machen sollen. Die- selbe muß einen der Zielpunkte bilden, der bei der ganzen späteren Erziehung beständig im Auge behalten wird.
Etwas anders verhält es sich, wenn nur die Auswahl eines Berufes als Broterwerb in Frage kommt. Da ist eine stärkere Beteiligung bei der Wahl seitens der Eltern zulässig und meistens auch notwendig. Zwar soll auch da das Kind zu keinem Beruf genötigt werden, gegen den es mit Widerwillen erfüllt ist. Seine freie Zustimmung soll in keinem Falle fehlen. Im übrigen aber fällt die Wahl meistens schon in jenes Alter des Kindes, in dem seine eigene Einsicht zu einer richtigen Wahl noch nicht genügt.
Die Eltern müssen auf der einen Seite die körperlichen und geistigen Anlagen des Kindes berücksichtigen, auf der andern die äußern Umstände des Vermögens, der Aus-
lichen Schritten fortreißen lassen. Die Wahl des Standes ist häufig der Anlaß, bei dem die vorausgegangene Erziehung ihre Probe besteht, oder auch nicht besteht.
Die Standeswahl der Kinder ist so folgen- reich für Zeit und Ewigkeit, daß die Eltern dieselbe schon lange vorher zum Gegenstande ihrer Sorgen und Gebete machen sollen. Die- selbe muß einen der Zielpunkte bilden, der bei der ganzen späteren Erziehung beständig im Auge behalten wird.
Etwas anders verhält es sich, wenn nur die Auswahl eines Berufes als Broterwerb in Frage kommt. Da ist eine stärkere Beteiligung bei der Wahl seitens der Eltern zulässig und meistens auch notwendig. Zwar soll auch da das Kind zu keinem Beruf genötigt werden, gegen den es mit Widerwillen erfüllt ist. Seine freie Zustimmung soll in keinem Falle fehlen. Im übrigen aber fällt die Wahl meistens schon in jenes Alter des Kindes, in dem seine eigene Einsicht zu einer richtigen Wahl noch nicht genügt.
Die Eltern müssen auf der einen Seite die körperlichen und geistigen Anlagen des Kindes berücksichtigen, auf der andern die äußern Umstände des Vermögens, der Aus-
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lichen Schritten fortreißen lassen. Die Wahl
des Standes ist häufig der Anlaß, bei dem
die vorausgegangene Erziehung ihre Probe
besteht, oder auch nicht besteht.
Die Standeswahl der Kinder ist so folgen-
reich für Zeit und Ewigkeit, daß die Eltern
dieselbe schon lange vorher zum Gegenstande
ihrer Sorgen und Gebete machen sollen. Die-
selbe muß einen der Zielpunkte bilden, der
bei der ganzen späteren Erziehung beständig
im Auge behalten wird.
Etwas anders verhält es sich, wenn nur
die Auswahl eines Berufes als Broterwerb in
Frage kommt. Da ist eine stärkere Beteiligung
bei der Wahl seitens der Eltern zulässig und
meistens auch notwendig. Zwar soll auch da das
Kind zu keinem Beruf genötigt werden, gegen
den es mit Widerwillen erfüllt ist. Seine freie
Zustimmung soll in keinem Falle fehlen. Im
übrigen aber fällt die Wahl meistens schon
in jenes Alter des Kindes, in dem seine
eigene Einsicht zu einer richtigen Wahl noch
nicht genügt.
Die Eltern müssen auf der einen Seite
die körperlichen und geistigen Anlagen des
Kindes berücksichtigen, auf der andern die
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Egger, Augustinus: Der christliche Vater in der modernen Welt. Erbauungs- und Gebetbuch. Einsiedeln u. a., [1895], S. 244. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/egger_vater_1895/258>, abgerufen am 14.06.2024.
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