auf fieng Edelmuth an: Ach mein lieber Freund, wann ihr mir von meinen Zahn- Schmertzen köntet helffen, ich wolte euch ein gut Trinck-Geldt geben. Schöne Jungfer oder Jungefrau, verzeihet mir, so ich euch eu- ren rechten Titul nicht gebe, denn weiln das Flöh- oder Frauenzimmer wolt ich sagen, alle Hauben tragen, weiß ich nicht bey welchen ich das e einstecken oder ausziehen soll: Ob wohln viel Mittel vor das Zahn-Weh sind, so will ich euch nur zwey der aller-bewerthesten sagen: Erstlich nehmet Alaun, lasset densel- ben in einen eisernen Löffel, bey gelinden Kohl- Feuer-fliessen, so bald er fliesset, so giesset ihn auff einen glatten Stein, stosset ihn ab und verwahret ihn zum Gebrauch. Von dieser gegossenen Alaun, (Alumen fusum) nehmet ein Qvintl. zerstosset ihn gantz zart, ferner ver- mischet ihn mit einen Qvintl. ausgepreßten Muscaten Oel, oder nehmet an statt dessen klein geriebene Muscaten-Nuß, darzu thut ein oder anderthalb Loth reines Honigs, ver- mischet es alles in einen gläsernen Mörser wohl zusammen und untereinander, daß es ei- ner Salbe gleich werde, von dieser Salbe neh- met ein wenig, schmieret den weh-thuenden Zahn damit, Edelmuth fragte. Allein, wann von der Salbe jemanden etwas in Leib käme,
thut
auf fieng Edelmuth an: Ach mein lieber Freund, wann ihr mir von meinen Zahn- Schmertzen koͤntet helffen, ich wolte euch ein gut Trinck-Geldt geben. Schoͤne Jungfer oder Jungefrau, verzeihet mir, ſo ich euch eu- ren rechten Titul nicht gebe, denn weiln das Floͤh- oder Frauenzimmer wolt ich ſagen, alle Hauben tragen, weiß ich nicht bey welchen ich das e einſtecken oder ausziehen ſoll: Ob wohln viel Mittel vor das Zahn-Weh ſind, ſo will ich euch nur zwey der aller-bewertheſten ſagen: Erſtlich nehmet Alaun, laſſet denſel- ben in einen eiſernen Loͤffel, bey gelinden Kohl- Feuer-flieſſen, ſo bald er flieſſet, ſo gieſſet ihn auff einen glatten Stein, ſtoſſet ihn ab und verwahret ihn zum Gebrauch. Von dieſer gegoſſenen Alaun, (Alumen fuſum) nehmet ein Qvintl. zerſtoſſet ihn gantz zart, ferner ver- miſchet ihn mit einen Qvintl. ausgepreßten Muſcaten Oel, oder nehmet an ſtatt deſſen klein geriebene Muſcaten-Nuß, darzu thut ein oder anderthalb Loth reines Honigs, ver- miſchet es alles in einen glaͤſernen Moͤrſer wohl zuſammen und untereinander, daß es ei- ner Salbe gleich werde, von dieſer Salbe neh- met ein wenig, ſchmieret den weh-thuenden Zahn damit, Edelmuth fragte. Allein, wann von der Salbe jemanden etwas in Leib kaͤme,
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auf fieng Edelmuth an: Ach mein lieber
Freund, wann ihr mir von meinen Zahn-
Schmertzen koͤntet helffen, ich wolte euch ein
gut Trinck-Geldt geben. Schoͤne Jungfer
oder Jungefrau, verzeihet mir, ſo ich euch eu-
ren rechten Titul nicht gebe, denn weiln das
Floͤh- oder Frauenzimmer wolt ich ſagen, alle
Hauben tragen, weiß ich nicht bey welchen ich
das e einſtecken oder ausziehen ſoll: Ob
wohln viel Mittel vor das Zahn-Weh ſind, ſo
will ich euch nur zwey der aller-bewertheſten
ſagen: Erſtlich nehmet Alaun, laſſet denſel-
ben in einen eiſernen Loͤffel, bey gelinden Kohl-
Feuer-flieſſen, ſo bald er flieſſet, ſo gieſſet ihn
auff einen glatten Stein, ſtoſſet ihn ab und
verwahret ihn zum Gebrauch. Von dieſer
gegoſſenen Alaun, (Alumen fuſum) nehmet
ein Qvintl. zerſtoſſet ihn gantz zart, ferner ver-
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Muſcaten Oel, oder nehmet an ſtatt deſſen
klein geriebene Muſcaten-Nuß, darzu thut
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wohl zuſammen und untereinander, daß es ei-
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Das frühste nachzuweisende Werk: "Des getreuen Ec… [mehr]
Das frühste nachzuweisende Werk: "Des getreuen Eckharts Medicinischen Maul-Affens" von Johann Christoph Ettner von Eiteritz wurde 1694 veröffentlicht. Die verwendete Ausgabe von 1719 stellt eine überarbeitete Ausgabe der ersten Ausgabe dar. Da die Ausgabe von 1694 im Projektzeitraum nicht zur Verfügung stand, musste die Ausgabe von 1719 verwendet werden.
Ettner von Eiteritz, Johann Christoph: Des getreuen Eckarths Medicinischer Maul-Affe Oder der Entlarvte Marckt-Schreyer. [2. Aufl.]. Frankfurt (Main), 1719, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eiteritz_affe_1719/88>, abgerufen am 21.11.2024.
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