ob Brüche darinn vorkommen oder nicht. Wann nun dieses geschehen, so dividirt man nach der allgemeinen Regel, den Dividendum durch den Divisorem als unbenannte Zahlen. Bestehet aber der Divisor aus etlichen Sorten, so bringt man denselben auf den Nahmen der kleinsten Sorte welche darinnen vorkommt; auf eben den- selbigen Nahmen aber bringt man auch den Di- videndum, wann auch gleich darinn noch kleine- re Sorten vorhanden seyn sollten. Die Haupt- Regel hiebey ist, daß man die Zahl des Divisoris ohne Noth nicht vergrössere, sondern so klein be- halte als immer möglich ist, wann solche nur eine gantze Zahl bleibet. Was nun dieses auch für eine Sorte ist, in welche der Divisor durch die kleinste gantze Zahl ausgedrückt werden kan, in eben diejenige Sorte muß man auch den Divi- dendum verwandeln. Derohalben wann gleich im Divisore nur eine Sorte vorhanden wäre, in derselben aber ein Bruch vorkäme; so müßte man den Divisorem und der Dividendum, nach dem solcher auf eben diejenige Sorte gebracht worden, mit dem Nenner desselben Bruchs multipliciren, damit der Divisor eine gantze Zahl würde. Al- les aber was hiebey zu bemercken ist, wird am füglichsten durch Exempel erläutert werden.
I.
Es sollen 24 fl. 5 St. 12 Pf durch 1 fl. dividirt werden, von welcher Division man den Quotum zu wissen verlangt?
Antw.
ob Bruͤche darinn vorkommen oder nicht. Wann nun dieſes geſchehen, ſo dividirt man nach der allgemeinen Regel, den Dividendum durch den Diviſorem als unbenannte Zahlen. Beſtehet aber der Diviſor aus etlichen Sorten, ſo bringt man denſelben auf den Nahmen der kleinſten Sorte welche darinnen vorkommt; auf eben den- ſelbigen Nahmen aber bringt man auch den Di- videndum, wann auch gleich darinn noch kleine- re Sorten vorhanden ſeyn ſollten. Die Haupt- Regel hiebey iſt, daß man die Zahl des Diviſoris ohne Noth nicht vergroͤſſere, ſondern ſo klein be- halte als immer moͤglich iſt, wann ſolche nur eine gantze Zahl bleibet. Was nun dieſes auch fuͤr eine Sorte iſt, in welche der Diviſor durch die kleinſte gantze Zahl ausgedruͤckt werden kan, in eben diejenige Sorte muß man auch den Divi- dendum verwandeln. Derohalben wann gleich im Diviſore nur eine Sorte vorhanden waͤre, in derſelben aber ein Bruch vorkaͤme; ſo muͤßte man den Diviſorem und der Dividendum, nach dem ſolcher auf eben diejenige Sorte gebracht worden, mit dem Nenner deſſelben Bruchs multipliciren, damit der Diviſor eine gantze Zahl wuͤrde. Al- les aber was hiebey zu bemercken iſt, wird am fuͤglichſten durch Exempel erlaͤutert werden.
I.
Es ſollen 24 fl. 5 St. 12 ₰ durch 1 fl. dividirt werden, von welcher Diviſion man den Quotum zu wiſſen verlangt?
Antw.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0188"n="152"/>
ob Bruͤche darinn vorkommen oder nicht. Wann<lb/>
nun dieſes geſchehen, ſo <hirendition="#aq">dividi</hi>rt man nach der<lb/>
allgemeinen Regel, den <hirendition="#aq">Dividendum</hi> durch den<lb/><hirendition="#aq">Diviſorem</hi> als unbenannte Zahlen. Beſtehet<lb/>
aber der <hirendition="#aq">Diviſor</hi> aus etlichen Sorten, ſo bringt<lb/>
man denſelben auf den Nahmen der kleinſten<lb/>
Sorte welche darinnen vorkommt; auf eben den-<lb/>ſelbigen Nahmen aber bringt man auch den <hirendition="#aq">Di-<lb/>
videndum,</hi> wann auch gleich darinn noch kleine-<lb/>
re Sorten vorhanden ſeyn ſollten. Die Haupt-<lb/>
Regel hiebey iſt, daß man die Zahl des <hirendition="#aq">Diviſoris</hi><lb/>
ohne Noth nicht vergroͤſſere, ſondern ſo klein be-<lb/>
halte als immer moͤglich iſt, wann ſolche nur<lb/>
eine gantze Zahl bleibet. Was nun dieſes auch<lb/>
fuͤr eine Sorte iſt, in welche der <hirendition="#aq">Diviſor</hi> durch<lb/>
die kleinſte gantze Zahl ausgedruͤckt werden kan,<lb/>
in eben diejenige Sorte muß man auch den <hirendition="#aq">Divi-<lb/>
dendum</hi> verwandeln. Derohalben wann gleich<lb/>
im <hirendition="#aq">Diviſore</hi> nur eine Sorte vorhanden waͤre, in<lb/>
derſelben aber ein Bruch vorkaͤme; ſo muͤßte man<lb/>
den <hirendition="#aq">Diviſorem</hi> und der <hirendition="#aq">Dividendum,</hi> nach dem<lb/>ſolcher auf eben diejenige Sorte gebracht worden,<lb/>
mit dem Nenner deſſelben Bruchs <hirendition="#aq">multiplici</hi>ren,<lb/>
damit der <hirendition="#aq">Diviſor</hi> eine gantze Zahl wuͤrde. Al-<lb/>
les aber was hiebey zu bemercken iſt, wird am<lb/>
fuͤglichſten durch Exempel erlaͤutert werden.</p><lb/><divn="4"><head><hirendition="#aq">I.</hi></head><lb/><p>Es ſollen 24 fl. 5 St. 12 ₰ durch 1 fl.<lb/><hirendition="#aq">dividi</hi>rt werden, von welcher <hirendition="#aq">Diviſion</hi> man<lb/>
den <hirendition="#aq">Quotum</hi> zu wiſſen verlangt?</p><lb/><fwplace="bottom"type="catch">Antw.</fw><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[152/0188]
ob Bruͤche darinn vorkommen oder nicht. Wann
nun dieſes geſchehen, ſo dividirt man nach der
allgemeinen Regel, den Dividendum durch den
Diviſorem als unbenannte Zahlen. Beſtehet
aber der Diviſor aus etlichen Sorten, ſo bringt
man denſelben auf den Nahmen der kleinſten
Sorte welche darinnen vorkommt; auf eben den-
ſelbigen Nahmen aber bringt man auch den Di-
videndum, wann auch gleich darinn noch kleine-
re Sorten vorhanden ſeyn ſollten. Die Haupt-
Regel hiebey iſt, daß man die Zahl des Diviſoris
ohne Noth nicht vergroͤſſere, ſondern ſo klein be-
halte als immer moͤglich iſt, wann ſolche nur
eine gantze Zahl bleibet. Was nun dieſes auch
fuͤr eine Sorte iſt, in welche der Diviſor durch
die kleinſte gantze Zahl ausgedruͤckt werden kan,
in eben diejenige Sorte muß man auch den Divi-
dendum verwandeln. Derohalben wann gleich
im Diviſore nur eine Sorte vorhanden waͤre, in
derſelben aber ein Bruch vorkaͤme; ſo muͤßte man
den Diviſorem und der Dividendum, nach dem
ſolcher auf eben diejenige Sorte gebracht worden,
mit dem Nenner deſſelben Bruchs multipliciren,
damit der Diviſor eine gantze Zahl wuͤrde. Al-
les aber was hiebey zu bemercken iſt, wird am
fuͤglichſten durch Exempel erlaͤutert werden.
I.
Es ſollen 24 fl. 5 St. 12 ₰ durch 1 fl.
dividirt werden, von welcher Diviſion man
den Quotum zu wiſſen verlangt?
Antw.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Euler, Leonhard: Einleitung zur Rechen-Kunst. Bd. 2. St. Petersburg, 1740, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/euler_rechenkunst02_1740/188>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.