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Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800.

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Zwölstes Kapitel.
wie es anzurichten in einer gründlichen demonstrativischen Ausführung, nebst ei-
nem genauen Anschlage der Kosten, dem Deichhauptmann vor der nächsten
Deichschau vorlegen, damit, wenn es bis dahin Anstand nehmen kann, der zu
unternehmende Bau und dessen Nothwendigkeit alsdann, den Interessenten be-
kannt gemacht und beschlossen werden könne.

3) Müssen sie den Deichschauen beiwohnen, und dasjenige, was kurz vorhero er-
wehnet gehörig observiren.

4) Nach den Deichschauen nicht nur dahin sehen, daß dem geschehenen Angebothen
zu gehöriger Zeit genüget werde, sondern auch auf die Arbeit bei neu anzule-
genden Werken, eine dergestaltige Aufsicht haben, daß nichts überhin gemacht,
und verpfuschet werde, daß unter andern die Faschinen zu den Packwer-
ken 6 bis 8 Fuß lang, einen guten Fuß im Durchmesser dick, mit
Zwei Weiden gebunden, die Pfähle 4 bis 5 Fuß lang
von gehöriger
Stärke genommen, die Packwerke tüchtig verbunden, mit zureichender Erde be-
schweret, zuletzt mit grünen Spretlagen von Weidenbusch, zum Auswachsen
bedeckt, mit lebendigen Zäunen oder Rückwerken für das Vieh verwahret wer-
den, und was überhaupt bei Wasserwerken nach den Regeln der Kunst und be-
währten Erfahrung zur Tüchtigkeit und Beständigkeit dienlich, nicht unterlassen
werde, allermaßen alles daran gelegen, daß bei solchen Werken, wo die Grund-
fehler bei der Fortsetzung des Baues nicht weiter gesehen worden, und sich
nun erst durch einen sehr schädlichen Effect zeigen, sowohl in der Anlage, als
in der Ausführung nichts versehen werde; daher denn auch die Deichinspekto-
res, ein jeder in seinem Distrikt für solche unter ihrer Aufsicht gemachten Ar-
beiten, denen Interessenten zu repondiren haben.

5) Sollen sie darauf sehen, daß bei dergleichen Arbeiten keine Unterschleife gesche-
hen, und von Hauung und Anführung der Materialien, imgleichen vom Ar-
beitslohn, die Wochenzettel und Arbeitslisten, welche ihre eigene Wissen-
senschaft, und nicht bloß Angabe der Dammeister oder Arbeits-
leute,
zur Verhütung des Betruges erfodern, genau anfertigen, und dem
Deichhauptmann zur Revision und Assignation der Zahlung zustellen.

6) Haben dieselden über die Geräthschaften, so ihnen aus dem Materialienmagazin,
von dem Materialienmeister, zu der Arbeit in ihrem Distrikten abgefolget wer-

Zwoͤlſtes Kapitel.
wie es anzurichten in einer gruͤndlichen demonſtrativiſchen Ausfuͤhrung, nebſt ei-
nem genauen Anſchlage der Koſten, dem Deichhauptmann vor der naͤchſten
Deichſchau vorlegen, damit, wenn es bis dahin Anſtand nehmen kann, der zu
unternehmende Bau und deſſen Nothwendigkeit alsdann, den Intereſſenten be-
kannt gemacht und beſchloſſen werden koͤnne.

3) Muͤſſen ſie den Deichſchauen beiwohnen, und dasjenige, was kurz vorhero er-
wehnet gehoͤrig obſerviren.

4) Nach den Deichſchauen nicht nur dahin ſehen, daß dem geſchehenen Angebothen
zu gehoͤriger Zeit genuͤget werde, ſondern auch auf die Arbeit bei neu anzule-
genden Werken, eine dergeſtaltige Aufſicht haben, daß nichts uͤberhin gemacht,
und verpfuſchet werde, daß unter andern die Faſchinen zu den Packwer-
ken 6 bis 8 Fuß lang, einen guten Fuß im Durchmeſſer dick, mit
Zwei Weiden gebunden, die Pfaͤhle 4 bis 5 Fuß lang
von gehoͤriger
Staͤrke genommen, die Packwerke tuͤchtig verbunden, mit zureichender Erde be-
ſchweret, zuletzt mit gruͤnen Spretlagen von Weidenbuſch, zum Auswachſen
bedeckt, mit lebendigen Zaͤunen oder Ruͤckwerken fuͤr das Vieh verwahret wer-
den, und was uͤberhaupt bei Waſſerwerken nach den Regeln der Kunſt und be-
waͤhrten Erfahrung zur Tuͤchtigkeit und Beſtaͤndigkeit dienlich, nicht unterlaſſen
werde, allermaßen alles daran gelegen, daß bei ſolchen Werken, wo die Grund-
fehler bei der Fortſetzung des Baues nicht weiter geſehen worden, und ſich
nun erſt durch einen ſehr ſchaͤdlichen Effect zeigen, ſowohl in der Anlage, als
in der Ausfuͤhrung nichts verſehen werde; daher denn auch die Deichinſpekto-
res, ein jeder in ſeinem Diſtrikt fuͤr ſolche unter ihrer Aufſicht gemachten Ar-
beiten, denen Intereſſenten zu repondiren haben.

5) Sollen ſie darauf ſehen, daß bei dergleichen Arbeiten keine Unterſchleife geſche-
hen, und von Hauung und Anfuͤhrung der Materialien, imgleichen vom Ar-
beitslohn, die Wochenzettel und Arbeitsliſten, welche ihre eigene Wiſſen-
ſenſchaft, und nicht bloß Angabe der Dammeiſter oder Arbeits-
leute,
zur Verhuͤtung des Betruges erfodern, genau anfertigen, und dem
Deichhauptmann zur Reviſion und Aſſignation der Zahlung zuſtellen.

6) Haben dieſelden uͤber die Geraͤthſchaften, ſo ihnen aus dem Materialienmagazin,
von dem Materialienmeiſter, zu der Arbeit in ihrem Diſtrikten abgefolget wer-

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[114/0134] Zwoͤlſtes Kapitel. wie es anzurichten in einer gruͤndlichen demonſtrativiſchen Ausfuͤhrung, nebſt ei- nem genauen Anſchlage der Koſten, dem Deichhauptmann vor der naͤchſten Deichſchau vorlegen, damit, wenn es bis dahin Anſtand nehmen kann, der zu unternehmende Bau und deſſen Nothwendigkeit alsdann, den Intereſſenten be- kannt gemacht und beſchloſſen werden koͤnne. 3) Muͤſſen ſie den Deichſchauen beiwohnen, und dasjenige, was kurz vorhero er- wehnet gehoͤrig obſerviren. 4) Nach den Deichſchauen nicht nur dahin ſehen, daß dem geſchehenen Angebothen zu gehoͤriger Zeit genuͤget werde, ſondern auch auf die Arbeit bei neu anzule- genden Werken, eine dergeſtaltige Aufſicht haben, daß nichts uͤberhin gemacht, und verpfuſchet werde, daß unter andern die Faſchinen zu den Packwer- ken 6 bis 8 Fuß lang, einen guten Fuß im Durchmeſſer dick, mit Zwei Weiden gebunden, die Pfaͤhle 4 bis 5 Fuß lang von gehoͤriger Staͤrke genommen, die Packwerke tuͤchtig verbunden, mit zureichender Erde be- ſchweret, zuletzt mit gruͤnen Spretlagen von Weidenbuſch, zum Auswachſen bedeckt, mit lebendigen Zaͤunen oder Ruͤckwerken fuͤr das Vieh verwahret wer- den, und was uͤberhaupt bei Waſſerwerken nach den Regeln der Kunſt und be- waͤhrten Erfahrung zur Tuͤchtigkeit und Beſtaͤndigkeit dienlich, nicht unterlaſſen werde, allermaßen alles daran gelegen, daß bei ſolchen Werken, wo die Grund- fehler bei der Fortſetzung des Baues nicht weiter geſehen worden, und ſich nun erſt durch einen ſehr ſchaͤdlichen Effect zeigen, ſowohl in der Anlage, als in der Ausfuͤhrung nichts verſehen werde; daher denn auch die Deichinſpekto- res, ein jeder in ſeinem Diſtrikt fuͤr ſolche unter ihrer Aufſicht gemachten Ar- beiten, denen Intereſſenten zu repondiren haben. 5) Sollen ſie darauf ſehen, daß bei dergleichen Arbeiten keine Unterſchleife geſche- hen, und von Hauung und Anfuͤhrung der Materialien, imgleichen vom Ar- beitslohn, die Wochenzettel und Arbeitsliſten, welche ihre eigene Wiſſen- ſenſchaft, und nicht bloß Angabe der Dammeiſter oder Arbeits- leute, zur Verhuͤtung des Betruges erfodern, genau anfertigen, und dem Deichhauptmann zur Reviſion und Aſſignation der Zahlung zuſtellen. 6) Haben dieſelden uͤber die Geraͤthſchaften, ſo ihnen aus dem Materialienmagazin, von dem Materialienmeiſter, zu der Arbeit in ihrem Diſtrikten abgefolget wer-

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Zitationshilfe: Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eytelwein_faschinenwerke_1800/134>, abgerufen am 17.05.2024.