[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 1. Berlin, 1802nen H. entgegen nimmt, (übernimmt) wel- cher vorher in eines bloßen Meisters Händen gewesen ist, so läßt er, wenn er zum ersten- male den H. führt, durch den Secretär den 5., 6, 10. und 14. Artikel dieser Rechte und Freiheiten verlesen. Es ist zu glauben, daß diese Privilegien unter L 2
nen H. entgegen nimmt, (uͤbernimmt) wel- cher vorher in eines bloßen Meiſters Haͤnden geweſen iſt, ſo laͤßt er, wenn er zum erſten- male den H. fuͤhrt, durch den Secretaͤr den 5., 6, 10. und 14. Artikel dieſer Rechte und Freiheiten verleſen. Es iſt zu glauben, daß dieſe Privilegien unter L 2
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nen H. entgegen nimmt, (uͤbernimmt) wel-
cher vorher in eines bloßen Meiſters Haͤnden
geweſen iſt, ſo laͤßt er, wenn er zum erſten-
male den H. fuͤhrt, durch den Secretaͤr den
5., 6, 10. und 14. Artikel dieſer Rechte und
Freiheiten verleſen.
Es iſt zu glauben, daß dieſe Privilegien unter
B B., wo nicht ausdruͤcklich abgeſchaft, doch ver-
altet und nur, wie die Bisthuͤmer in partibus
infidelium, ad piam recordationem und als
ein Ritualſtuͤck beibehalten ſeyn moͤgen. Wenig-
ſtens waͤre es zu unſern Zeiten unerhoͤrt, wenn
die reſpektable Geſellſchaft der Johannis-Maurer
ſolche Eingriffe in die rechtliche Verfaſſung, auf
die jede Geſellſchaft halten muß, wenn ſie rechts-
beſtaͤndig ſeyn will, ohne lauten Widerſpruch dul-
dete. Doch was iſt nicht alles moͤglich, wenn
folgende Geſchichte wahr iſt:
Die L. X. arbeitet in den drei Joh. Gr.,
zugleich aber ſind auch einige ihrer Mitglie-
der in die hoͤheren eingeweiht und zu einem
K. konſtituirt. Das geht nun eigentlich die
B B. der L. X. nichts an, aber die hoͤher
graduirten B B. (welche, als ſolche, auf Treu
und Glauben angenommen werden muſten)
haben die Muͤhwaltung uͤber ſich genommen,
die St. Joh. L. zu regieren und dieſe glaubt —
daß es ſo ſeyn muͤſſe. Ihre maureriſche In-
ſtanz findet aber, daß das nicht ſo ſeyn
muͤſſe, ſagt dies den erhabnen B B., weiſt
außerdem noch einige ihrer Anmaßungen
L 2
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