darf, daß diese das Unterpfand ist seines Be¬ harrens als ursprünglich, und daß es in seiner Fortdauer einen immer höher steigenden Grad derselben ohne alle Gefahr erträgt. Und dies ist das erste Stük, in Rüksicht dessen die Vater¬ landsliebe den Staat selbst regieren muß.
Sodann muß sie es seyn, die den Staat darin regiert, daß sie ihm selbst einen höhern Zwek sezt, denn den gewöhnlichen der Erhal¬ tung des innern Friedens, des Eigenthums, der persönlichen Freiheit, des Lebens, und des Wohlseyns aller. Für diesen höhern Zwek allein, und in keiner andern Absicht bringt der Staat eine bewafnete Macht zusammen. Wenn von der Anwendung dieser die Rede entsteht, wenn es gilt, alle Zweke des Staats im bloßen Begriffe, Eigenthum, persönliche Freiheit, Leben, und Wohlseyn, ja die Fortdauer des Staats selbst, auf das Spiel zu setzen; ohne einen klaren Verstandesbegriff von der sichern Erreichung des beabsichtigten, dergleichen in Dingen dieser Art nie möglich ist, ursprünglich und Gott allein verantwortlich, zu entscheiden: dann lebt am Ruder des Staates erst ein
darf, daß dieſe das Unterpfand iſt ſeines Be¬ harrens als urſpruͤnglich, und daß es in ſeiner Fortdauer einen immer hoͤher ſteigenden Grad derſelben ohne alle Gefahr ertraͤgt. Und dies iſt das erſte Stuͤk, in Ruͤkſicht deſſen die Vater¬ landsliebe den Staat ſelbſt regieren muß.
Sodann muß ſie es ſeyn, die den Staat darin regiert, daß ſie ihm ſelbſt einen hoͤhern Zwek ſezt, denn den gewoͤhnlichen der Erhal¬ tung des innern Friedens, des Eigenthums, der perſoͤnlichen Freiheit, des Lebens, und des Wohlſeyns aller. Fuͤr dieſen hoͤhern Zwek allein, und in keiner andern Abſicht bringt der Staat eine bewafnete Macht zuſammen. Wenn von der Anwendung dieſer die Rede entſteht, wenn es gilt, alle Zweke des Staats im bloßen Begriffe, Eigenthum, perſoͤnliche Freiheit, Leben, und Wohlſeyn, ja die Fortdauer des Staats ſelbſt, auf das Spiel zu ſetzen; ohne einen klaren Verſtandesbegriff von der ſichern Erreichung des beabſichtigten, dergleichen in Dingen dieſer Art nie moͤglich iſt, urſpruͤnglich und Gott allein verantwortlich, zu entſcheiden: dann lebt am Ruder des Staates erſt ein
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darf, daß dieſe das Unterpfand iſt ſeines Be¬
harrens als urſpruͤnglich, und daß es in ſeiner
Fortdauer einen immer hoͤher ſteigenden Grad
derſelben ohne alle Gefahr ertraͤgt. Und dies
iſt das erſte Stuͤk, in Ruͤkſicht deſſen die Vater¬
landsliebe den Staat ſelbſt regieren muß.
Sodann muß ſie es ſeyn, die den Staat
darin regiert, daß ſie ihm ſelbſt einen hoͤhern
Zwek ſezt, denn den gewoͤhnlichen der Erhal¬
tung des innern Friedens, des Eigenthums,
der perſoͤnlichen Freiheit, des Lebens, und des
Wohlſeyns aller. Fuͤr dieſen hoͤhern Zwek
allein, und in keiner andern Abſicht bringt der
Staat eine bewafnete Macht zuſammen. Wenn
von der Anwendung dieſer die Rede entſteht,
wenn es gilt, alle Zweke des Staats im bloßen
Begriffe, Eigenthum, perſoͤnliche Freiheit,
Leben, und Wohlſeyn, ja die Fortdauer des
Staats ſelbſt, auf das Spiel zu ſetzen; ohne
einen klaren Verſtandesbegriff von der ſichern
Erreichung des beabſichtigten, dergleichen in
Dingen dieſer Art nie moͤglich iſt, urſpruͤnglich
und Gott allein verantwortlich, zu entſcheiden:
dann lebt am Ruder des Staates erſt ein
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Fichte, Johann Gottlieb: Reden an die deutsche Nation. Berlin, 1808, S. 260. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fichte_reden_1808/266>, abgerufen am 22.11.2024.
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