Fichte, Johann Gottlieb: Über den Begriff der Wissenschaftslehre oder der sogenannten Philosophie. Weimar, 1794.das in diesem Geschäfte nicht vorstellend seyn, sondern Dieser zweite Theil ist an sich bei weitem der dung E
das in dieſem Geſchäfte nicht vorſtellend ſeyn, ſondern Dieſer zweite Theil iſt an ſich bei weitem der dung E
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0073" n="65"/> das in dieſem Geſchäfte nicht vorſtellend ſeyn, ſondern<lb/> eine abſolute Kauſalität haben würde, beſtimmt wer-<lb/> den. — Da aber eine ſolche Kauſalität das entgegenge-<lb/> ſetzte Nicht-Ich, und mit ihm die von demſelben ab-<lb/> hängige Vorſtellung gänzlich aufheben würde, mithin<lb/> die Annahme derſelben dem zweiten und dritten Grund-<lb/> ſatze widerſpricht, ſo muſs ſie vorgeſtellt werden, <hi rendition="#i">als</hi><lb/> der Vorſtellung widerſprechend, als <hi rendition="#i">unvorſtellbar</hi>, als<lb/> eine Kauſalität die nicht Kauſalität iſt. Aber der Begriff<lb/> einer Kauſalität, die nicht Kauſalität iſt, iſt der Begriff<lb/> eines <hi rendition="#i">Strebens</hi>. Die Kauſalität iſt nur unter der Bedingung<lb/> einer geendeten Annäherung zum Unendlichen denk-<lb/> bar, welche ſelbſt nicht denkbar iſt — Dieſer als noth-<lb/> wendig zu erweiſende Begriff des Strebens wird dem<lb/> zweiten Theile der Wiſſenſchaftslehre zum Grunde ge-<lb/> legt, welcher der Praktiſche heiſst.</p><lb/> <p>Dieſer zweite Theil iſt an ſich bei weitem der<lb/> Wichtigſte; der erſte iſt freilich nicht minder wichtig,<lb/> aber nur als Grundlage des zweiten, und weil dieſer<lb/> ohne ihn ſchlechthin unverſtändlich iſt. Im zweiten<lb/> bekommt der theoretiſche Theil erſt ſeine ſichere Be-<lb/> grenzung, und ſeine feſte Grundlage, in dem aus dem<lb/> aufgeſtellten nothwendigen Streben, die Fragen beant-<lb/> wortet werden: Warum müſſen wir unter der Beding-<lb/> ung einer vorhandenen Affektion überhaupt vorſtellen;<lb/> mit welchem Rechte beziehen wir die Vorſtellung auf<lb/> etwas auſſer uns, als auf ihre Urſache; mit welchem<lb/> Rechte nehmen wir überhaupt ein durchgängig durch<lb/> Geſetze beſtimmtes Vorſtellungsvermögen an: (welche<lb/> Geſetze nicht als im Vorſtellungsvermögen einheimiſch,<lb/> ſondern als Geſetze des ſtrebenden Ich, deren Anwen-<lb/> <fw place="bottom" type="sig">E</fw><fw place="bottom" type="catch">dung</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [65/0073]
das in dieſem Geſchäfte nicht vorſtellend ſeyn, ſondern
eine abſolute Kauſalität haben würde, beſtimmt wer-
den. — Da aber eine ſolche Kauſalität das entgegenge-
ſetzte Nicht-Ich, und mit ihm die von demſelben ab-
hängige Vorſtellung gänzlich aufheben würde, mithin
die Annahme derſelben dem zweiten und dritten Grund-
ſatze widerſpricht, ſo muſs ſie vorgeſtellt werden, als
der Vorſtellung widerſprechend, als unvorſtellbar, als
eine Kauſalität die nicht Kauſalität iſt. Aber der Begriff
einer Kauſalität, die nicht Kauſalität iſt, iſt der Begriff
eines Strebens. Die Kauſalität iſt nur unter der Bedingung
einer geendeten Annäherung zum Unendlichen denk-
bar, welche ſelbſt nicht denkbar iſt — Dieſer als noth-
wendig zu erweiſende Begriff des Strebens wird dem
zweiten Theile der Wiſſenſchaftslehre zum Grunde ge-
legt, welcher der Praktiſche heiſst.
Dieſer zweite Theil iſt an ſich bei weitem der
Wichtigſte; der erſte iſt freilich nicht minder wichtig,
aber nur als Grundlage des zweiten, und weil dieſer
ohne ihn ſchlechthin unverſtändlich iſt. Im zweiten
bekommt der theoretiſche Theil erſt ſeine ſichere Be-
grenzung, und ſeine feſte Grundlage, in dem aus dem
aufgeſtellten nothwendigen Streben, die Fragen beant-
wortet werden: Warum müſſen wir unter der Beding-
ung einer vorhandenen Affektion überhaupt vorſtellen;
mit welchem Rechte beziehen wir die Vorſtellung auf
etwas auſſer uns, als auf ihre Urſache; mit welchem
Rechte nehmen wir überhaupt ein durchgängig durch
Geſetze beſtimmtes Vorſtellungsvermögen an: (welche
Geſetze nicht als im Vorſtellungsvermögen einheimiſch,
ſondern als Geſetze des ſtrebenden Ich, deren Anwen-
dung
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