dieser Zucht, an denen die sich Christo verlobt haben, Un- passendes wahrgenommen werde, was angethan ist, dem Ruhm der Tugend und Ehrbarkeit einen Makel anzuhef- ten, oder die göttliche Majestät zu beleidigen. So denn haben wir, mit Uebergehung geringerer Dinge, in Nach- stehendem in Betracht gezogen, wie euer Zustand würdig und angemessen zu reformiren sei.
Der Zustand des Klosters war also der Reform bedürftig. Es scheint aber fast, daß er derselben sogar dringend bedürftig war, denn der letzte Satz der Urkunde (nachdem aufgezählt ist, in welcher Weise die Zucht und Sitte wieder hergestellt werden soll) schließt mit folgender Androhung:
Wer aber unter euch, sei es im Einzelnen oder in all und Jedem, noch 12 Tage nachdem diese Statuten, Or- dinationen und Befehle zu eurer Kenntniß gelangt sind, als frecher Verletzer oder freche Verletzerin sich erblicken läßt, erfährt die Sentenz der Excommunikation, von wel- cher der Betroffene, es sei denn er stürbe (nisi in mortis articulo), nicht ohne unsere specielle Erlaubniß absolvirt werden wird.
3. Den Hauptinhalt der Urkunde bildet aber die Aufzählung der verschiedenen Punkte, die der Reform bedürftig sind und die Angabe des Guten, der Ordensregel Entsprechenden, das an die Stelle eingerissener Unordnung zu setzen ist. Die Urkunde sagt darüber:
a) So denn, nach fleißiger Berathung und Verhandlung, setzen wir fest, ordiniren und befehlen wir, in wieweit ihr Nonnen unter fester Clausur zu verbleiben habt. Zu allen Thüren, deren Eingang und Ausgang erforderlich ist, sollt ihr zwei verschiedene Schlüssel haben, der eine, von innenher, für euch Abbatissin, der andere, von außen- her, für euch Herr Präpositus, so daß Niemand ein- oder ausgehen kann, ohne Wissen und Zulassung von euch bei- den. Wir ordnen dabei ferner an, daß keine der Nonnen,
dieſer Zucht, an denen die ſich Chriſto verlobt haben, Un- paſſendes wahrgenommen werde, was angethan iſt, dem Ruhm der Tugend und Ehrbarkeit einen Makel anzuhef- ten, oder die göttliche Majeſtät zu beleidigen. So denn haben wir, mit Uebergehung geringerer Dinge, in Nach- ſtehendem in Betracht gezogen, wie euer Zuſtand würdig und angemeſſen zu reformiren ſei.
Der Zuſtand des Kloſters war alſo der Reform bedürftig. Es ſcheint aber faſt, daß er derſelben ſogar dringend bedürftig war, denn der letzte Satz der Urkunde (nachdem aufgezählt iſt, in welcher Weiſe die Zucht und Sitte wieder hergeſtellt werden ſoll) ſchließt mit folgender Androhung:
Wer aber unter euch, ſei es im Einzelnen oder in all und Jedem, noch 12 Tage nachdem dieſe Statuten, Or- dinationen und Befehle zu eurer Kenntniß gelangt ſind, als frecher Verletzer oder freche Verletzerin ſich erblicken läßt, erfährt die Sentenz der Excommunikation, von wel- cher der Betroffene, es ſei denn er ſtürbe (nisi in mortis articulo), nicht ohne unſere ſpecielle Erlaubniß abſolvirt werden wird.
3. Den Hauptinhalt der Urkunde bildet aber die Aufzählung der verſchiedenen Punkte, die der Reform bedürftig ſind und die Angabe des Guten, der Ordensregel Entſprechenden, das an die Stelle eingeriſſener Unordnung zu ſetzen iſt. Die Urkunde ſagt darüber:
a) So denn, nach fleißiger Berathung und Verhandlung, ſetzen wir feſt, ordiniren und befehlen wir, in wieweit ihr Nonnen unter feſter Clauſur zu verbleiben habt. Zu allen Thüren, deren Eingang und Ausgang erforderlich iſt, ſollt ihr zwei verſchiedene Schlüſſel haben, der eine, von innenher, für euch Abbatiſſin, der andere, von außen- her, für euch Herr Präpoſitus, ſo daß Niemand ein- oder ausgehen kann, ohne Wiſſen und Zulaſſung von euch bei- den. Wir ordnen dabei ferner an, daß keine der Nonnen,
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dieſer Zucht, an denen die ſich Chriſto verlobt haben, Un-
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Ruhm der Tugend und Ehrbarkeit einen Makel anzuhef-
ten, oder die göttliche Majeſtät zu beleidigen. So denn
haben wir, mit Uebergehung geringerer Dinge, in Nach-
ſtehendem in Betracht gezogen, wie euer Zuſtand würdig
und angemeſſen zu reformiren ſei.
Der Zuſtand des Kloſters war alſo der Reform bedürftig.
Es ſcheint aber faſt, daß er derſelben ſogar dringend bedürftig
war, denn der letzte Satz der Urkunde (nachdem aufgezählt iſt, in
welcher Weiſe die Zucht und Sitte wieder hergeſtellt werden ſoll)
ſchließt mit folgender Androhung:
Wer aber unter euch, ſei es im Einzelnen oder in all
und Jedem, noch 12 Tage nachdem dieſe Statuten, Or-
dinationen und Befehle zu eurer Kenntniß gelangt ſind,
als frecher Verletzer oder freche Verletzerin ſich erblicken
läßt, erfährt die Sentenz der Excommunikation, von wel-
cher der Betroffene, es ſei denn er ſtürbe (nisi in mortis
articulo), nicht ohne unſere ſpecielle Erlaubniß abſolvirt
werden wird.
3. Den Hauptinhalt der Urkunde bildet aber die Aufzählung
der verſchiedenen Punkte, die der Reform bedürftig ſind
und die Angabe des Guten, der Ordensregel Entſprechenden, das
an die Stelle eingeriſſener Unordnung zu ſetzen iſt. Die Urkunde
ſagt darüber:
a) So denn, nach fleißiger Berathung und Verhandlung,
ſetzen wir feſt, ordiniren und befehlen wir, in wieweit ihr
Nonnen unter feſter Clauſur zu verbleiben habt. Zu
allen Thüren, deren Eingang und Ausgang erforderlich
iſt, ſollt ihr zwei verſchiedene Schlüſſel haben, der eine,
von innenher, für euch Abbatiſſin, der andere, von außen-
her, für euch Herr Präpoſitus, ſo daß Niemand ein- oder
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den. Wir ordnen dabei ferner an, daß keine der Nonnen,
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Fontanes "Wanderungen" erschienen zuerst in Forts… [mehr]
Fontanes "Wanderungen" erschienen zuerst in Fortsetzungen in der Neuen Preußischen (Kreuz-)Zeitung 1859 bzw. im Morgenblatt für gebildete Leser (zwischen 1860 und 1864). Als Buchausgabe erschien der zweite Band "Das Oderland, Barnim, Lebus" 1863 bei W. Hertz in Berlin. In der Folge wurde der Text von Fontane mehrfach überarbeitet und erweitert. Für das DTA wurde die erste Auflage der Buchausgabe digitalisiert.
Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 2: Das Oderland. Berlin, 1863, S. 441. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_brandenburg02_1863/453>, abgerufen am 22.11.2024.
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